EKZ Stromeinspeisung - Abretung HKN an Pronovo AG

ChrisL

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08. Mai 2016
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Hallo zusammen,

bald übernehmen wir ja unser zukünftiges EFH - dieses ist auch mit einer 10kwp Solar Anlage ausgestattet - nun scheint die EKZ auf das Jahr 2021 wieder einiges zu ändenr was die Einspeisung des Solarstroms anbelangt...

Es wurde folgende Mail an den aktuellen Eigentümer gesendet:

Ab nächstem Jahr gibt es Änderungen bei Ihrer Rückliefervergütung. Per 1. Januar 2021 setzt sich die Rückliefervergütung bei EKZ aus einer obligatorischen Basisvergütung – gemäss gesetzlichen Vorgaben – und einer HKN-Vergütung (Herkunftsnachweise-Vergütung) zusammen.

Höhe der Vergütungen ab 2021
Basisvergütung // HKN Vergütung
Hochtarif (HT) 5.60 Rp./kWh // 2.00 Rp./kWh
Niedertarif (NT) 4.25 Rp./kWh // 2.00 Rp./kWh

Die Basisvergütung dient zur Abgeltung für die physikalische Stromlieferung. Die HKN-Vergütung wird für die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie gewährt. Dieser ökologische Mehrwert wird mittels Herkunftsnachweisen (HKN) bei der akkreditierten Vollzugsstelle Pronovo AG zertifiziert.

Die HKN-Vergütung per 2021 kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die HKN auf Basis von erneuerbarer Energie an EKZ abgetreten werden.

Wenn Sie die HKN für eine oder mehrere Ihrer Produktionsanlangen an EKZ abtreten möchten, bitten wir Sie, uns dies mittels untenstehendem Link bis zum 15. November 2020 mitzuteilen.

Falls Sie die HKN nicht abtreten möchten, müssen Sie nichts tun. In diesem Fall erhalten Sie ab 2021 ausschliesslich die Basisvergütung, und die HKN-Vergütung entfällt ersatzlos.

Sobald Ihr Entscheid zur HKN-Abtretung bei uns eingegangen ist, übernehmen wir gerne die weiteren Schritte für Sie. Im HKN-System der Pronovo AG wird von uns vorab ein Dauerauftrag zur Übertragung Ihrer HKN an EKZ per 1. Januar 2021 angelegt.

Die Pronovo AG wird Sie über den vorangelegten Dauerauftrag zu gegebener Zeit per E-Mail informieren und Sie bitten, diesen zu bestätigen. Hierfür folgen Sie dem Aktivierungslink im E-Mail der Pronovo AG. Die Aktivierung des Dauerauftrages muss spätestens 14 Tage vor dem Start der HKN-Vergütung erfolgt sein (17. Dezember 2020).

Weitere Informationen zum Rückliefertarif und den Herkunftsnachweisen finden Sie unter www.ekz.ch/stromproduzenten.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden des Kundendienstes unter der Telefonnummer 058 359 55 22 gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
 




Hat sich schon jemand mit diesem Thema auseinder gesetzt, was das nun wirklich heisst...?

Wenn man die aktuellen Tarife Anschaut (Seite 24: https://www.ekz.ch/content/dam/ekz-internet/downloads/ekz-tarifsammlung.pdf) gab es da auch schon eine "Basisvergütung" und eine "Mehrvergütung".

Mit dieser neuen "HKN-Vergütung" kommt man wieder auf denselben Betrag, welcher man voher als Gesamtvergütung erhielt...

Das was für "Konsequenzen" kann eine solche Abtretung an die Pronovo? Könnten da Kurz-, Mittel-, Langfristig irgendwelche Nachteile für uns entstehen?

Danke euch :)

 
Für den HKN gibt es jeweils ausschreibungen, bei welchen wir schon Vergütungen von ca 4Rp erreicht haben. Funktioniert relativ einfach.

 
Wir haben erst seit Dez. eine PV Anlage und von unserem Energielieferanten auch ein Schreiben mit in etwa diesem Inhalt bekommen. Das sieht nach einer schweizweiten Anpassung in Bezug auf die Rückerstattungen aus.

Zum Glück haben wir noch einen Speicher, der uns selber speichern und verbrauchen lässt, ich finde die Rückvergügungsbeträge für die Einspeisung viel zu gering.