Estrich heizen

Bodenseeblick

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16. Mai 2013
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Hallo zusammen. Hoffe sehr die Experten hier haben eine Antwort auf unsere Frage.

Grundsätzlich sind wir sehr zufrieden mit dem GU und haben das Gefühl er weiss was er tut. Dennoch kommen bei wenigen einzelnen Punkten bei uns Unsicherheiten auf.

Muss ein Estrich vorm Verlegen von Fliesen zwingend aufgeheizt werden? Bei uns sind die Plattenarbeiten abgeschlossen und es ist noch keine Heizung angeschlossen. Die Plattenleger hatten Mühe die Temperatur während den Arbeiten über 6 Grad zu halten mit kleinen Heizlüfter, denn die Wärmedämmung ist aussen noch nicht vollständig angebracht.

Wir fürchten spätere Schäden durch nicht ausreichende Trocknung, ev auch völlig unbegründet ? Ist SIA 251 immer zwingend einzuhalten?

Besten Dank!!!
 
Muss ein Estrich vorm Verlegen von Fliesen zwingend aufgeheizt werden
Ja natürlich, je nach Art des Estriches mit unterschiedlichen Temperaturen bzw. Zeiten. Es ist auch ein Aufheizprotokoll zu führen und zu unterzeichnen. Das Aufheizen wegen der Trocknung ist nur ein Grund. Es soll auch Rissbildungen, Spannungen im Estrich vorbeugen. Ebenso kann es passieren, dass die Bodenheizung nicht mehr so effektiv ist wie sie eigentlich sein sollte. Im dümmsten Fall, werden die Heizleitungen beschädigt. Es braucht zum Ausheizen keine fertig montierte Heizung, dafür gibt es extra Geräte die das erledigen. Der Plättleger prüft nur die Feuchte mittels CM-Messung (muss CM-Messung sein). Es wird also aus den Estrich eine Probe entnommen, und es muss dokumentiert werden.
Und natürlich ist eine SIA einzuhalten.

Gruss Pit
 

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  • Swisstec_Fussbodenheizungen_Estrich.pdf
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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. So was hatte ich mir gedacht und auch im Netz gefunden. Jetzt ist es ungünstigerweise anders gelaufen (hatte es oft kommuniziert, das uns Trockungsphase sehr wichtig sind und wir mit dem Einzug kein Stress haben, habe angeboten ein regelmäßiges Lüften zu übernehmen usw...) Hast Du einen Rat wie vorgehen, was tun ? Abwarten und hoffen das alles gut kommt oder ist jetzt noch eine Art Schadensbegrenzung möglich?
 

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  • 2012_MB_Fussbodenheizungen_Estrich.pdf
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Ich wüsste auch Anhieb keine vernünftige Art der Schadensbegrenzung. Wenn die Plättli liegen, kann man kaum noch etwas machen. Ich sehe das Risiko, dass die Plättli sich lösen, wenn man jetzt das Aufheizprogramm startet. Falls es noch zu nass war, musst du an den Randbereichen zukünftig auf Schimmelbildung achten. Wichtig ist jetzt, dass du alles mit Datum/Uhrzeit dokumentierst, auch die vorherige Kommunikation. Jedes Gespräch jede Verhandlung. Die Abnahme nicht unterzeichnen, wenn nicht sauber darin dokumentiert wurde, dass keine Aufheizung oder/und auch keine CM-Messung stattgefunden hat. Verlange die Protokolle dazu (Eingeschrieben/A+Post), wenn dies auch nicht vorliegen dürften, aber unterzeichne diese nicht. Selbst wenn der GU noch etwas, was auch immer macht, oder behauptet gemacht zu haben, trotzdem nicht unterzeichnen, denn die vorgeschriebenen Massnahmen wurde ja nicht gemacht. Jetzt geht es eigentlich nur noch um die Haftung bei Folgeschäden. Du kannst nur hoffen, dass der GU bei der Abnahme so einfach mitspielt, denn diese schalten dann gerne einmal in den Drohmodus um, wenn man nicht macht was sie gerne wollen.
Gruss Pit