Grenzabstand Wärmepumpe Kanton Bern

dahls

Mitglied
08. Sep. 2008
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Hallo zusammen

Weiss jemand, wie die Grenzabstände von Wärmepumpen im Kanton Bern geregelt sind? Gelten diese als unbewohten An- und Nebenbauten??

Unser Nachbar hat im 2008 eine Wärmepumpe im Abstand von 0.5m zur Parzellengrenze aufgestellt. Die WP hat eine Höhe von ca. 1.50 m. Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und möchten nun dass er sich finanziell an einem Sichtschutz für die WP beteiligt.

Bin dankbar für alle Infos.

gruss dahls

 
Eine Wärmepumpe ist eine Anlage und keine unbewohnte An- oder Nebenbaute. Wie Grenzabstände von Anlagen in Bern geregelt sind weiss ich nicht. In SG gibt es für Anlagen keine Grenzabstände.

 
Eine genaue Auskunft kann Dir nur die Wohngemeinde geben, da Grenzabstände von Gemeinde zu Gemeinde varieren kann.

 
Hallo zusammen

Weiss jemand, wie die Grenzabstände von Wärmepumpen im Kanton Bern geregelt sind? Gelten diese als unbewohten An- und Nebenbauten??

Unser Nachbar hat im 2008 eine Wärmepumpe im Abstand von 0.5m zur Parzellengrenze aufgestellt. Die WP hat eine Höhe von ca. 1.50 m. Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und möchten nun dass er sich finanziell an einem Sichtschutz für die WP beteiligt.

Bin dankbar für alle Infos.

gruss dahls
Hallo,

Eine Wärmepumpe wird normalerweise genehmigt, und da gehört auch der Standort dazu. geh also davon aus, dass es schon seine Richtigkeit hat.

Unabhängig von rechtlichen Aspekten:

So macht man sich mal so richtig unbeliebt bei den neuen Nachbarn.

ich würd sagen: Das Ding stand schon, als du gekauft hast.

Wenn du die Anlage nicht sehen willst hättest du einfach das Grundstück nicht kaufen sollen.

Du hast es dennoch gekauft, also schweig darüber und bau deinen Sichtschutz selbst oder pflanz nen Busch.

Als Nachbar würde ich keinesfalls einsehen, warum ich dem neuen Nachbar seinen Sichtschutz bezahlen soll, nur weil dem etwas auf meinem Grundstück nicht passt.

Gruss

 
Gehe da mit Mimie7 völlig einig...

Einzig problematisch würde es, wenn die Emissionen (kalte Luft) auf das Nachbargrundstück geblasen würden... Dies wäre nicht korrekt, und könnte deinerseits beanstandet werden!

liebs Grüessli, jomazi

 
Danke für all euere Meinungen.

Das Grundstück war vorher schon im Familienbesitz, hat meinem Grossvater gehört. Wir haben also nicht einfach eine "fremde" Parzelle gekauft. Zudem hat mein Grossvater in den letzten Jahren nicht mehr alles mitgekriegt, was um ihn herum geschehen ist. Deshalb interessiert, mich ob es überhaupt rechtens ist, was unsere Nachbarn da gemacht haben.

Die Gemeinde hat mir darauf nun geantwortet. Im Kanton Bern gilt seit Juni 2009 für Wärmepumpen der gleiche Grenzabstand wie fürs Hauptgebäude. Begründung: Wärmepumpen sind mit Kabeln und Leitungen mit dem Hauptgebäude verbunden und können nicht ohne weiteres entfernt werden, ohne das bauliche Massnahmen im Hauptgebäude vorgenommen werden. Zudem kommen die Lärmbelastungen, die nicht unerheblich sein können. Für alle LWP die vor dem Juni 2009 gebaut wurden, gilt das Privatrecht. Das Privatrecht kennt ein Wegrücken von der Parzellengrenze im Verhältnis zur Mehrhöhe (ab 1.20 m Höhe).

Grüsse

dahls

 
Na, das tönt ja demfall ganz gut für dich! Was gedenkst du nun zu tun?

 
Na, das tönt ja demfall ganz gut für dich! Was gedenkst du nun zu tun?
Ähm, machen kann er in diesem Fall gar nichts, weil die WP vor 06.2009 erbaut wurde und die WP wurde ja schon um 50cm zurückversetzt.