Immobilien-Teilverkauf: einen Teil des Eigenheims in Liquidität umwandeln!

tosci

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05. Juli 2006
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Immobilien-Teilverkauf: einen Teil des Eigenheims in Liquidität umwandeln!

Wer über einen Verkauf der eigenen Immobilie nachdenkt, weil die Instandhaltungskosten zu hoch sind, ein Umzug in eine kleinere Wohnung geplant ist oder liquides Vermögen benötigt wird, kann einen Immobilien-Teilverkauf in Erwägung ziehen. Doch was bedeutet das? Wie funktioniert der Immobilien-Teilverkauf und welche Vorteile bietet dieser?

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Der Immobilien-Teilverkauf gilt als beliebte Alternative zu den herkömmlichen Verrentungsmodellen. Bei einem Teilverkauf veräußert ein Immobilieneigentümer einen Teil seiner Immobilie, löst Kapital aus dieser heraus und bleibt weiterhin Zuhause wohnen. Zudem profitiert er von künftigen Wertsteigerung des Eigenheims.

Als Teilverkäufer profitieren Sie von einem lebenslangen Wohn- und Nutzungsrecht, dem sogenannten Nießbrauchrecht. Sie können also weiter in der Immobilie wohnen bleiben, sie nutzen und bei Bedarf sogar vermieten. Dafür entrichten Sie ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Interessierte finden Informationen über den Immobilien-Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf hier

Was ist das Nießbrauchrecht bei Immobilien?

Das Nießbrauchrecht umfasst ein Nutzungsrecht an einer Sache, ohne dessen Eigentümer zu sein (§ 1030 BGB). Bei dem Nießbrauchrecht bei Immobilien handelt es sich um ein uneingeschränktes und lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht der Immobilie. Der Nießbrauchberechtigte darf so nicht nur in dem Haus oder Eigentumswohnung wohnen, sondern diese auch wirtschaftlich nutzen. So kann der Nießbrauchberechtigte im Falle eines Umzugs von Mieteinnahmen profitieren. Das Besitzrecht kann nicht vererbt oder auf andere Personen übertragen werden.

Wie funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf?

Wer einen Teilverkauf seiner Immobilie in Erwägung zieht, kann sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot bei einem Teilverkaufsanbieter erstellen sowie sich ausführlich beraten lassen. Entspricht das Angebot den Vorstellungen des Interessenten, wird später ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter hinzugezogen, um den Immobilienwert zu ermitteln. Im Anschluss erstellt der Anbieter eine Vertragsvorlage für den Immobilien-Teilverkauf.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss ein Notar den Teilverkauf beurkunden, sodass der Verkauf rechtskräftig ist. Gleichzeitig wird im Grundbuch das lebenslange Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) eingetragen.

Die Auszahlungssumme wird auf das Bankkonto des Teilverkäufers überwiesen, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Dies ist in der Regel nach einigen Monaten gegeben. Der Immobilien-Teilverkauf stellt somit eine Möglichkeit dar, innerhalb kurzer Zeit einen Teil des Vermögens aus der Immobilie herauszulösen. Der Teilkäufer erhält als Miteigentümer der Immobilie ein monatliches Nutzungsentgelt vom Teilverkäufer.

Voraussetzungen für Immobilien-Teilverkauf

Ein Immobilien-Teilverkauf kann nur stattfinden, wenn der verkaufte Immobilienanteil einen Mindestwert von 100.000 Euro umfasst. Da maximal 50 Prozent der Immobilie veräußert werden dürfen, bedeutet dies, dass die gesamte Immobilie mindestens 200.000 Euro wert sein muss. Um den Marktwert des Hauses oder der Eigentumswohnung einschätzen zu können, wird ein zertifizierter und unabhängiger Gutachter hinzugezogen.

Welche Vorteile bietet ein Immobilien-Teilverkauf?

Steckt das gesamte Vermögen bei dem Renteneintrittsalter in der Immobilie, während die monatliche Rente geringer ausfällt als die monatliche Gehaltszahlung in der Berufszeit, müssen sich Hauseigentümer trotz Kapitalanlage erheblich in ihrem Lebensstandard einschränken.

Auch der Kauf eines Hauses für die Kinder oder anderweitige finanzielle Unterstützungen können seitens des Eigentümers nicht geleistet werden. Zudem fallen Sanierungskosten und mögliche Umbaukosten – beispielsweise für altersgerechte Umbauten – an.

Der Teilverkauf des Hauses bietet die Möglichkeit, einen Teil des Vermögens aus der Immobilie herauszulösenund so Kapital zur freien Verfügung zu haben, mit dem sich langersehnte Wünsche erfüllen lassen. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung ist dann nicht mehr notwendig. Vielmehr wird durch das lebenslange Wohn- und Nutzungsrecht gewährleistet, dass Senioren die gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen und als Vermieter zusätzliche Einnahmen generieren können.

Gleichzeitig muss weder ein teurer Kredit für zum Beispiel Anschaffungen aufgenommen noch die Möglichkeit der Leibrente überdacht werden.

Fazit

Ein Immobilien-Teilverkauf bezeichnet die Veräußerung eines Immobilienanteils. Der Teilverkäufer profitiert dabei von einem lebenslangen Nießbrauchrecht, das erstrangig im Grundbuch eingetragen wird. So kann er die Immobilie lebenslang bewohnen und wirtschaftlich nutzen.

Im Rahmen des Teilverkaufs wird ein zertifizierter und unabhängiger Gutachter zur Ermittlung des Marktwertes der Immobilie hinzugezogen. Der Teilverkauf wird von einem Notar begleitet und die Auszahlungssumme erhält der Teilverkäufer innerhalb einiger Monate auf das angegebene Konto. Der Vorteil eines Teilverkaufs besteht unter anderem darin, einen Teil des Kapitals aus der Immobilie herauszulösen und frei zu verwenden, ohne das Eigenheim und die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.
 
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