Wir haben vor gut 10 Jahre eine Liegenschaft gekauft. Es handelt sich um ein Hausteil in einem über 200jährigen früheren Bauernhaus. Es war gut renoviert und wir mussten keine Umbauten vornehmen bei unserem Einzug.
Nachdem wir bisher nur kleinere Unterhaltsarbeiten vorgenommen hatten, planten wir nun, das Dach zu sanieren, Dachfenster einzubauen, den Dachboden auszubauen und auf der Südseite anstelle von Ziegeln eine PV-Anlage installieren. Dazu reichten wir auf der Gemeinde ein Baugesuch ein.
Nun erfahren wir von der Gemeinde, dass unsere Liegenschaft auf einer Liste von schützenswerten Objekten aufgenommen ist. Die Liste wurde vor 30 Jahren (!!) erstellt, und auf dem Auszug, den wir nun von der Gemeinde erhalten haben sind alte Bilder zu sehen von unserer Liegenschaft, die seither aber bereits wesentlich verändert wurde (andere Fassade, andere Fenster etc.)
Unser Baugesuch hat zur Folge, dass der Eintrag auf der Liste überprüft wird. Dazu wird nun offenbar eine Sperrfrist von einem Jahr (!!) verhängt, während der gar nichts gemacht werden darf (Originalton: Sie dürfen nicht mal eine Türklinke auswechseln).
Bei der Angelenheit empört mich, dass wir von dieser Liste seit 10 Jahren nichts wissen. Bei der Handänderung haben wir davon nicht erfahren, im Grundbuch sind keine Einschränkungen eingetragen.
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Ist das wirklich normal, dass ich erst bei einem Umbau erfahre, dass meine Liegenschaft möglicherweise schützenswert ist und ich möglicherweise wesentliche Einschränkungen in Kauf nehmen muss?!
Nachdem wir bisher nur kleinere Unterhaltsarbeiten vorgenommen hatten, planten wir nun, das Dach zu sanieren, Dachfenster einzubauen, den Dachboden auszubauen und auf der Südseite anstelle von Ziegeln eine PV-Anlage installieren. Dazu reichten wir auf der Gemeinde ein Baugesuch ein.
Nun erfahren wir von der Gemeinde, dass unsere Liegenschaft auf einer Liste von schützenswerten Objekten aufgenommen ist. Die Liste wurde vor 30 Jahren (!!) erstellt, und auf dem Auszug, den wir nun von der Gemeinde erhalten haben sind alte Bilder zu sehen von unserer Liegenschaft, die seither aber bereits wesentlich verändert wurde (andere Fassade, andere Fenster etc.)
Unser Baugesuch hat zur Folge, dass der Eintrag auf der Liste überprüft wird. Dazu wird nun offenbar eine Sperrfrist von einem Jahr (!!) verhängt, während der gar nichts gemacht werden darf (Originalton: Sie dürfen nicht mal eine Türklinke auswechseln).
Bei der Angelenheit empört mich, dass wir von dieser Liste seit 10 Jahren nichts wissen. Bei der Handänderung haben wir davon nicht erfahren, im Grundbuch sind keine Einschränkungen eingetragen.
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Ist das wirklich normal, dass ich erst bei einem Umbau erfahre, dass meine Liegenschaft möglicherweise schützenswert ist und ich möglicherweise wesentliche Einschränkungen in Kauf nehmen muss?!