Liste schützenswerter Objekte - wir erfahren erst jetzt davon

Damora

Mitglied
01. Juni 2012
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Wir haben vor gut 10 Jahre eine Liegenschaft gekauft. Es handelt sich um ein Hausteil in einem über 200jährigen früheren Bauernhaus. Es war gut renoviert und wir mussten keine Umbauten vornehmen bei unserem Einzug.

Nachdem wir bisher nur kleinere Unterhaltsarbeiten vorgenommen hatten, planten wir nun, das Dach zu sanieren, Dachfenster einzubauen, den Dachboden auszubauen und auf der Südseite anstelle von Ziegeln eine PV-Anlage installieren. Dazu reichten wir auf der Gemeinde ein Baugesuch ein.

Nun erfahren wir von der Gemeinde, dass unsere Liegenschaft auf einer Liste von schützenswerten Objekten aufgenommen ist. Die Liste wurde vor 30 Jahren (!!) erstellt, und auf dem Auszug, den wir nun von der Gemeinde erhalten haben sind alte Bilder zu sehen von unserer Liegenschaft, die seither aber bereits wesentlich verändert wurde (andere Fassade, andere Fenster etc.)

Unser Baugesuch hat zur Folge, dass der Eintrag auf der Liste überprüft wird. Dazu wird nun offenbar eine Sperrfrist von einem Jahr (!!) verhängt, während der gar nichts gemacht werden darf (Originalton: Sie dürfen nicht mal eine Türklinke auswechseln).

Bei der Angelenheit empört mich, dass wir von dieser Liste seit 10 Jahren nichts wissen. Bei der Handänderung haben wir davon nicht erfahren, im Grundbuch sind keine Einschränkungen eingetragen.

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Ist das wirklich normal, dass ich erst bei einem Umbau erfahre, dass meine Liegenschaft möglicherweise schützenswert ist und ich möglicherweise wesentliche Einschränkungen in Kauf nehmen muss?!

 
Klar kann das sein, bei älteren Häusern muss man das immer abklären. Genaueres (ob das im Grundbuch stehen muss oder was auch immer) kann ich dir dazu aber leider nicht sagen.

Gruss

 
Eigentlich ist es ja eine Ehre, in einem als denkmalwürdig eingestufen Hause wohnen zu dürfen. Wenn man renovieren oder umbauen will, ist es je nach Projekt lästig.

Als erstes muss man prüfen, was genau im kantonalen Denkmalschutzgesetz steht und ob die Liste der Gemeinde rechtverbindlichen oder bloss empfehlenden Charakter hat. Des weiteren muss die zuständige Behörde rechtsverbindlich Auskunft geben darüber, was man darf und was warum schützenswert ist. Allerdings sagen die es nicht von selbst, man muss schon fragen.

Ich würde aktiv auf die zuständige Behörde zugehen und mich in einem persönlichen Gespräch orientieren lassen. Der Denkmalschutz weiss auch, dass die Erhaltung von Objekten ohne Mitarbeit des Besitzers schwer bis unmöglich ist.

Guck mal hier

Eigentlich bringt man so etwas beim Hauskauf in Erfahrung.

 
Hallo Damora,

das was Du erlebt hast ist leider die Realität, ich finde es ein Riesenproblem das Häuser einen Status von der Dekmalpflege haben können und es niemand etwas davon sagt.

Wir haben etwas ähnliche erlebt, ich habe mich zwar bei der Denkmalpflege des Kantons Thurgau nach dem Status unseres heutigen Hauses erkundigt, mir wurd aber damals aber am telefon gesagt das es nicht so "schlimm" sei was den Satus betrifft. Auch war der damalige Chefdenkmalpflege des Kantons Thurgau vor Ort und erklärte uns das es nicht so heftig sei, wenn wir umbauen möchten. Heute würde ich diese Frage schriftlich stellen und nicht mehr telefonisch.

Auch waren die ersten Umbaumassnahmen unproblematisch, einzig die versprochenen Kostenbeteiligungen wurde uns nie zugestellt !!

Heute sieht das wieder ein bisschen anders aus, ein geplanter Carport wurde nicht bewilligt, beim Nachfragen und Nachfragen per mail ist man jetzt bereit das ganz mit uns vor Ort anzuschauen und unter gewissen umständen kommt unser Carport doch noch zum stehen, mal sehen wie es weitergeht.

Ich denke es ist wichtig mit den Denkmalpfleger enger Kontakt zu haben und gemeinsam ein Lösung zu finden, wenn das nicht stattfindet ist die Gefahr gross das Du Deine Umbauten nicht machen kannst.

Ich habe mühe damit das ich in meinem Haus nicht machen kann was ICH will, aber leider lässt sich das jetzt nicht mehr ändern.

Frage doch mal den Denkmalmalpflege schriftlich an, was Dein Gebäide genau für einen Status hat und was das genau heisst.

Bei unserem Haus darf am äusseren ohne Bewilligung nicht verändert werden, ich kenn aber Liegenschaften bei denen steht eine Innentreppe, ein Kachelofen oder ähnliches unter schutz, dann wird's sich nicht lustig.

Gruss Holzwurm1967