Mängel nach Bau EFH

Rodders

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13. Apr. 2022
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Hallo Zusammen

Ich brauche Euer Fachwissen denn ich weiss nicht mehr weiter:

Wir sind am 23. Oktober 2021 in unser neu gebautes EFH gezogen. Gebaut haben wir mit einen Architekten der uns aber einen GU-Vertrag gemacht hat. Also Fixpreis und alles Geld via Architekt.
Bereits 3 Monate nach Einzug haben wir die ersten Mängel gemeldet. Hier der ungefähre Zeitablauf:

11.01.2022 - Erste Mängelliste nach Einzug per Mail
01.02.2022 - Nachtrag zur ersten Mängelliste per Mail
04.03.2022 - Zweite Mängelliste per Mail
01.04.2022 - Dritte Mängelliste per Mail
12.02.2023 - Vierte Mängelliste per Mail
17.07.2023 - Fünfte Mängelliste per Mail

Es waren nicht viele Mängel auf der ersten Liste - nur kleine Sachen wie Fugen bei Einbauschränken, Verputz beim Ventilationsdurchbruch etc... ca. 10 - 15 Mängel
Nichts, das uns nicht hätte wohnen lassen.

Trotzdem sind es Mängel und es nervt langsam...nur der Architekt antwortet weder auf Mails noch auf WhatsApp noch auf Telefonanrufe.
Bei den ersten paar Listen hat er uns jeweils noch vertröstet und gesagt er wäre am organisieren. Aber behoben wurde nichts und seit einem Jahr herrscht funkstille.

Rechtschutz habe ich aber die bezahlen nichts zum Thema Mängel oder Neubau etc...

Grundsätzlich bleibt nur die eingeschriebene Mängelrüge und die Ersatzvornahme. Aber was hilft es, wenn die Garantie auf 5 Jahre verlängert wird, wenn sich der Architekt sowieso versteckt?

Wie würdet Ihr hier vorgehen?

Danke für Eure Hilfe
Beni
 
Hallo Beni,

es ist definitiv frustrierend, solche Erfahrungen zu machen, vor allem mit einem so wichtigen Projekt wie dem Bau eines Eigenheims. Dennoch gibt es einige Schritte, die du einleiten kannst.

1) Dokumentation: Baue eine umfängliche Dokumentation aller Mängel und der Kommunikation mit dem Architekten auf. Hierbei kannst du Fotos der Mängel, Mails, schriftliche Dokumente und sonstige Beweise sammeln, die alle Probleme nachvollziehbar darstellen.

2) Rechtsanwalt: Es wäre hilfreich, einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen, um dir eine ausführliche und professionelle Beratung zu geben. Er kann dir helfen, die Art und den Umfang deiner möglichen Ansprüche einzuschätzen und dir bei den weiteren Schritten assistieren.

3) Mängelrüge: Die Mängelrüge wird als ein Vorgehen bei Vertragsverletzungen angesehen, bei der du dem Unternehmer schriftlich Mängel an der Leistung vorhältst und ihn dazu aufforderst, diese zu beheben. Du solltest diese via Einschreiben verschicken, um sicherzugehen, dass sie dem Architekten zugestellt wird.

4) Ersatzvornahme: Sollte der Architekt nicht reagieren oder die Mängel nicht beseitigen, hast du das Recht, selbst einen Handwerker zu engagieren, um die Mängel auf Kosten des Architekten zu beseitigen. Dies sollte jedoch das letzte Mittel sein und nur nach Rücksprache mit dem Anwalt angewendet werden.

5) Baugutachter: Du könntest auch darüber nachdenken, einen unabhängigen Baugutachter hinzuzuziehen. Er wird objektiv die Baumängel bewerten und kann eine fundierte Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen bieten.

6) Klage: Sollte der Architekt weiterhin keine Maßnahmen ergreifen, könntest du eine Klage einreichen. Die Beweislast für das Vorliegen der Mängel und den fehlerhaften Bau liegt allerdings bei dir. Hier käme dann die Dokumentation zum Einsatz.

Solche Situationen lassen sich leider oft nicht ohne rechtlichen Beistand lösen. Gleichzeitig solltest du aber auch prüfen, was ein Rechtsstreit dich kosten würde und inwiefern die Kosten in Relation zu dem stehen, was du durch Reparaturen oder anderweitige Lösungen einsparen könntest.

Ich hoffe, das hilft dir weiter und wünsche dir viel Erfolg!
 
Hallo Beni

Als erstes würde ich eine korrekte Mängelrüge senden.
Habe meine grad nicht zur Hand. Aber die sollte auch funktionieren.
Eingeschrieben mit Frist zur Behebung.
Kannst uns ja auf dem laufenden halten.
Besten Gruss
Patrik

Nachtrag: Prüfe deinen Auftrag-/Vertrag ob der Bau nach SIA ausgeführt wird
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Turbo

Ich habe nun die Mängelrüge per Einschrieben versendet. Frist bis 30.11.2023.

Laut Ratschlag von einem befreundeten Anwalt habe ich geschrieben, dass, wenn die Mängel nicht bis zur Frist behoben sind, ich vom Recht der „Ersatzvornahme“ gebrauch mache.

Bedeutet, das ich die Mängel beheben lassen kann und an den GU verrechnen kann.

Mal schauen was jetzt passiert.

Grüsse
Rodders
 
Bedeutet, das ich die Mängel beheben lassen kann und an den GU verrechnen kann.
Theoretisch ja…. Praktisch ist er ab dann im Verzug und es ist Juristenfutter.
Auf den Kosten für die Behebung könntest du sitzenbleiben. Auch ist unter Umständen die Garantie verwirkt Da ein Fremder daran gearbeitet hat.
 
Theoretisch ja…. Praktisch ist er ab dann im Verzug und es ist Juristenfutter.
Auf den Kosten für die Behebung könntest du sitzenbleiben. Auch ist unter Umständen die Garantie verwirkt Da ein Fremder daran gearbeitet hat.
Leider aber sind bei allen Rechtsschutzversicherungen jegliche Angelegenheiten mit Baumängeln ausgeschlossen.
Juristisch vorzugehen macht nicht viel sinn, da das Anwalts-Gemüse wohl mehr kosten würde als die Behebung der Mängel...

Ich hoffe nun also, das er die Mängel fristgerecht beheben lässt....
 
Hallo Rodders

Was ist denn der Grund, warum sich der Architekt bzw. der GU nicht mehr meldet? Hast Du alle Rechnungen des GU beglichen? Dann müsstest Duihm vielleicht einmal mitteilen, dass Du für ihn (z. B. hier) keine gute Referenz abgeben könntest, was ihm ja den einen oder anderen Auftag kosten könnte.

Gruss vom Zürichsee
Urs Tischhauser
 
Hallo Urs

Sorry, das habe ich erst jetzt gesehen. Den Grund kenne ich nicht. Am schluss waren es etwa 10 Mails und unzählige Anrufversuche... Im GU-Vertrag wurden 4 Zahlungen je nach Baufortschritt abgemacht. Diese wurden alle fristgerecht bezahlt.
Aber, nachdem ich eine Mängelrüge unter Androhung rechtliche Schritte und Ersatzvornahme gemäss Angaben von @turbo angedroht hatte, wurde nun ein paar Mängel behoben. Noch nicht alle aber es geht was.

Mit einzelnen Unternehmer habe ich noch ein paar Diskussionen aber das passt schon.
Wir haben zum Beispiel alles elektrische Storen, alle funktionieren wunderbar bis auf eine. Wenn man den Schalter drückt, geht es 5 Minuten bis der Vorgang startet. Der Stromer hat alles ausgemessen und alles ist OK. Nun stellt sich der Storenbauer etwas quer und will keinen neuen Motor bestellen. Aber das klappt schon noch :)

Auch will der Maler die Farb-Mängel die andere versursacht haben nicht übernehmen was auch verständlich ist. Glücklichweise ist der Maler super und schaut direkt mit dem Architekten. Da mache ich mir keine Sorgen.

Vielleicht sieht er ja sein Bau hier im Forum :cool:

Grüsse
Rodders

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