Neubau und Budgets: Frage an Erfahrene

PPV

Member
15. Feb. 2021
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Hoi zäme

Ich habe mich für eine Neubauwohnung entschieden. Frage an die, die das schon hinter sich haben: Sind die Budgets (z.B. für Küche und Bad) in der Regel eher grosszügig berechnet oder eher knapp?

Für meine Küche ist ein Budget von 20kFr vorgesehen. Es sollen Siemens Geräte werden. Wenn ich das nicht will (habe mit Siemens keine Erfahrung gemacht, aus Mietwohnungen konnte ich feststellen, dass zumindest bei dem Kochfeld AEG/Electrolux zu meiden ist, V-Zug wäre akzeptabel), müsste ich dann die Küche in Eigenregie besorgen, z.B. bei der schwedischen Botschaft?

Wäre im Prinzip schon möglich, die Möbelhäuser können die ja auch montieren. Nur wo dann die Anschlüsse genau platziert werden, ist dann schwieriger.

Der Preis, der bei Verzicht auf den Waschturm gutgeschrieben wird, ist schonmal mehr als das vorgesehene Modell im freien Handel kostet.

Gruss,

PPV

 
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Das ist natürlich unterschiedlich, aber häufig sind die Budgets eher knapp. Wie z. B. 20000 für eine Küche, wobei die Grösse ja unbekannt ist.

Häufig bist du dann auch noch an einen Lieferanten gebunden, welcher dann auch keinen Anreiz hat, dir einen guten Preis zu machen. Oder du zahlst auf den Aufpreis nochmals einen Aufschlag. Wenn du aber den gesamten Betrag auch frei vergeben kannst, musst du dir ja deswegen keine Sorgen machen. 

 
Häufig bist du dann auch noch an einen Lieferanten gebunden, welcher dann auch keinen Anreiz hat, dir einen guten Preis zu machen.


In dem Fall kann ich ja sagen, "lasst die Küche weg, ich besorg sie mir aus dem Möbelhaus". Gut muss man halt mit der Bank besprechen, aber das halte ich nicht für ein grosses Problem.

 
und da es sich um eine Wohnung handelt, wird das wohl über ein GU laufen...

und die wenigsten GU's lassen so etwas zu...

Also, Vertrag ganz genau prüfen bevor etwas Unterschrieben wird, und vorher Aushandeln...

Dazu lohnt es sich auch, etwas Geld zu investieren und einen Experten an deine Seite zu hohlen...

Ist mal etwas Unterschrieben, ist zu 99% nichts mehr zu machen...

Ps. Ich hätte noch nie von jemanden Gehört, dass die Budgets bei Wohnungen etc. welche über ein GU oder TU erstellt werden, "Grosszügig" sind, sondern meistens nur das absolute Minimum an Austattung hergeben und man an Lieferanten Gebunden sind, die Logischerweise wissen, du MUSST bei Ihnen einkaufen, dir also jeden Märchen-Preis verrechnen können... (und GU/TU Zuschläge, Umplanungszuschlag etc. kommt dann alles noch drauf...)

 
Also, Vertrag ganz genau prüfen bevor etwas Unterschrieben wird, und vorher Aushandeln...

Dazu lohnt es sich auch, etwas Geld zu investieren und einen Experten an deine Seite zu hohlen...

Ps. Ich hätte noch nie von jemanden Gehört, dass die Budgets bei Wohnungen etc. welche über ein GU oder TU erstellt werden, "Grosszügig" sind, sondern meistens nur das absolute Minimum an Austattung hergeben und man an Lieferanten Gebunden sind, die Logischerweise wissen, du MUSST bei Ihnen einkaufen, dir also jeden Märchen-Preis verrechnen können... (und GU/TU Zuschläge, Umplanungszuschlag etc. kommt dann alles noch drauf...
Ein Experte aus was für einem Bereich? Wo soll er helfen? Momentan existieren ja nur die Pläne.

Ich hatte schon gefragt, ob ich z.B. den Tumbler und die Badewanne weglassen kann. Kein Problem hiess es.

In der Beschreibung gibt es für den Waschturm auch eine Gutschrift von 1500 Fr, wenn man den nicht nimmt. Das ist mehr, als dieser Typ im freien Handel kosten würde.

 
Lies dich hier im Forum, als auch sonst etwas ein...

Wenn eine Wohnung/Haus von einem GU/TU kommt, sind diese Verträge in der allermeisten Fällen extrem Einseitig aufgesetzt... Und was du einmal Unterschrieben hast, wird sich nicht mehr ändern lassen... Möglichkeiten hast du lediglich VOR einer Vertragsunterzeichnung, hier etwas auszuhandeln...

Auf eine Mündliche Aussage würde ich mich NIE, einfach NIE verlassen... Nicht einmal ein E-Mail hilft, wenn in einem Vertrag etwas anderes steht, und im E-Mail nicht expliziet gesagt wird, dass damit der Abschnitt XY im Vertrag XY "ausgeklammert" werden kann, und diese Vereinbarung nun getroffen werde...

Wer kann dir hier aktuell helfen?

Das ganze nennt sich "Bauherrenberatung", davon sind auch 2-3 sehr gute hier im Forum unterwegs, via Google oder HEV findest du auch solche in deiner Region (jedoch ist es bei diesem Punkt oftmals extrem Ratsam, die Person auf irgendwelche möglichen Interessenskonflikte zu prüfen...).

Merke dir, es herrscht nun seit mehreren Jahren ein absoluter VERKÄUFER-Markt, sprich die Verkäufer sind absolut am längeren Hebel und die meisten haben über die letzten Jahre "ihre Macht" in diesem Bereich perfektioniert.

Ja, es mag sein, dass du evtl. extrem Glück hast, und einer der ganz wenigen Vorbildlichen gefunden hast - das hat aber heute leider extrems Seltenheitswert...

Einfach als Beispiel, wir konnten damals auch problemlos eine Dusche weglassen - die Budgetposition für die Sanitäraparate hätten wir aber NICHT zurück bekommen - wir waren aber froh, das Budget in den anderne Bäder nutzen zu können...

Für den NICHT Einbau der Dusche, gab es nach langen Diskussionen und Streiterein gerade mal eine Gutschrift von 350.- CHF... Bitte bitte bitte, zeig mir der Sanitär und Plättlileger, der eine komplettte Dusche, inkl. Wandabdichtungen, Ausschnitte für Armaturen, Montage Wasser Zu-/Ableitungen, Montage Duschtasse, Armaturen, Glastrennwand etc. etc. für 350.- macht...

Aber eben, "weglassen war kein Problem"...

Ps. Waschmaschine/Tumbler ist jener Punkt, wo sich wohl noch praktisch jeder GU/TU rasch darauf einlässt - Grund ist ganz einfach, die Chance dass hier jemand schon eigene Geräte hat, die er mitnehmen möchte, sind extrem hoch... Und finanziell ist es für den GU/TU ein Punkt, der Hunderte male weniger Interessant ist, als die Küche, Badeinrichtung, Bodenleger etc.

 
Mal wieder GU/TU-Bashing hier... Logisch sind die Budgets klein, wenn man beim billigsten GU kauft. Und logisch ist dann alles geknebelt und jede Änderung wird sauteuer, weil der GU ja noch irgendwie Geld verdienen muss.

Es gibt aber auch anständige GU/TU. Das kostet dann auf den ersten Blick vielleicht etwas mehr, es ist aber halt auch mehr drin. Wir hatten zb. 35'000.- für die Küche, Minderkosten wurden 1:1 gutgeschrieben und konnten für andere Dinge verwendet werden, wir durften unseren Küchenbauer selber aussuchen etc.

 
Erstmal vielen Dank für den Hinweis. Habe meinem Ansprechpartner auch gleich die Frage geschickt, was denn so ein Weglassen für Gutschriften zur Folge hätte. Dann zeigt sich, ob der GU einer der "anständigen" ist.

Ohne den Hinweis hätte ich nicht nachgefragt und mich auf das Wort verlassen.

Ich habe bisher nur den Reservationsvertrag, die R-Gebühr noch nicht bezahlt. Und da könnte ich auch noch raus, da noch keine Detailplanungen gemacht wurden, auch ohne Abschlag.

Eine Bauherrenberatung würde wohl auch nur bei den "anständigen" GU etwas bringen. Vielleicht. Sonst müsste ich ja eh das nehmen, was mir vorgesetzt wird.

Komisch ist allerdings, wenn ich auf den Link im Mail klicke, das bei einem Post kommt, bekomme ich im Forum eine Fehlermeldung "Oops, nicht gefunden".

 
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Klar gibt es auch gute und anständige GU/TU's...

Nur, wie soll jener, welcher noch keine Erfahrungen mit GU/TU's hat, wissen, was für einer dieser eben ist?

Ob und wie "anständig" einer ist, sieht man sehr schnell am Vertragsentwurf... Sowie, ob dieser mit sich reden lässt...

(ja, es gibt sogar GU/TU's, wo es "kein Problem" ist, wenn man ganze Gewerke wie z.B. Bodenbeläge, Küche etc. aus dem Vertrag nimmt... Nur gehören diese leider zu einem verschwindend kleinen Anteil an...).

Nur, einen solchen Vertrag anschauen, verhandeln, was ist das Wichtige etc., macht Otto Normalbürger nicht mehrmals in seinem Leben ;)

Und genau darum ist es eben so Wertvoll, hier Vorgängig ein paar Franken zu investieren, in einen Profi, welcher auf deiner Seite steht, deine Interessen Vertritt!

Im "Dümmsten Fall" hast du es mit dem absoluten Traum GU/TU zu tun, wo du sogar noch nach Vertragsunterzeichnung z.B. die Küche raus nehmen kannst, und 100% der Budgetposition als Gutschrift bekommst... - dann hast du einen sehr kleinen Betrag in deinen Bauherrenberater investiert, welche nicht nötig gewesen wäre...

Wie gesagt, die Chance darauf, is absolut Minim... und zu 95% wird dich dieser Bauherrenberater vor viel Ärger, und noch viel mehr Kosten Schützen, wenn der Vertrag von beginn Weg auch im Interesse des Käufers ausgehandelt werden kann...

 
Um was für einen Vertrag geht es hier eigentlich genau? Und was soll da drin stehen?

Aktuell unterzeichnet habe ich bisher nur den Reservationsvertrag, da ist sowas nicht zu entnehmen.

Einer Nachfrage heraus hat sich wohl herausgestellt, dass der TU den Komplettwegfall z.B. wohl nicht gerne haben will, aber ich nicht daran gebunden bin, bestimmte Geräte zu wählen. So könnte ich auch eine Küche, bestehend nur aus Kühlschrank wählen und den Rest anderswo besorgen. Ist etwas unrealistisch, aber rein theoretisch möglich.

 
Und jetzt rate mal, weshalb der GU das gar nicht gerne mag? Weil er dir mehr verrechnet, als er seinen Lieferanten oder Subunternehmen zahlen muss.

Bauen mit GU ist halt meist teurer, weil da immer noch einer dazwischen sitzt, der an allem mitverdienen will.

Übrigens noch ein Tipp: An den Reservationsvertrag bist du nicht gebunden. Der ist ungültig, solange er nicht von einem Notar beurkundet wurde (was in der Realität aber nie gemacht wird). Du kannst sogar eine geleistete Anzahlung restlos zurückfordern, wenn dir der endgültige Kaufvertrag nicht passt.

Ich würde jedenfalls zuerst mal den Kaufvertragsentwurf anfordern, bevor ich eine Anzahlung leisten würde. Denn auch wenn der GU dir die Reservationssumme rechtlich gesehen zurückzahlen muss, wenn der Kauf platzt, ist es immer mühsam, seinem Geld hinterherrennen zu müssen.

Eigentlich ist es sowieso eine Frechheit, eine Anzahlung zu verlangen, bevor der Käufer den Kaufvertrag zu Gesicht bekommen hat und weiss, worauf er sich einlassen soll.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Übrigens noch ein Tipp: An den Reservationsvertrag bist du nicht gebunden. Der ist ungültig, solange er nicht von einem Notar beurkundet wurde (was in der Realität aber nie gemacht wird). Du kannst sogar eine geleistete Anzahlung restlos zurückfordern, wenn dir der endgültige Kaufvertrag nicht passt.
Das weiss ich. Das haben die mir auch mitgeteilt und steht auch so im Vertrag.