Saunabausatz für Garten - rechtliches

Gartus

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29. März 2019
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Hi,

gibt es für Bausätze von Saunen für eine Fasssauna rechtlich etwas zu beachten? Ich würde mir so eine gerne in den Garten stellen, muss ich bestimmte Abstände einhalten oder eine Baugenehmigung haben?

 
Kommt drauf an, in welchem Kanton du wohnst und wie gross das Bauwerk ist.

 
Kommt drauf an, in welchem Kanton du wohnst
gut, dass er in keinem "Kanton" wohnt..... somit können die Nord-Ost-Schweizer weiterhin günstig einkaufen... :D

Hallo Gartus

In aller Regel brauchst Du für die Fass-Sauna keine Baugenehmigung und kannst sie direkt auf die Grenze stellen (max. Höhe 2,50 m, bzw. max. 25m² Wandfläche (wenn höher, grösser braucht es einen Abstand).

Das kannst Du auch in der Landes Bauordnung §6, Abstandsflächen in Sonderfällen" nachlesen. Es handelt sich hierbei um kein Wohngebäude, sondern um ein Nebengebäude (wie Garagen, Gartenhäuser u.s.w.).

Ggf. wäre das einfache Verfahren (quasi als Bauanzeige) gem. § 51, Kenntnisgabeverfahren erforderlich..... aber all das kannst Du vorab auch bei einem kurzen Gespräch/Besuch beim zuständigen Bauamt abklären.

Trozdem solltest Du einen kleinen Abstand lassen, da man die Holzflächen (nehmen an dass solche gegeben wären) auch pflegen und nachbehandeln muss.

 
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Hallo Pfälzer,

vielen Dank für Deine Antwort. Würde diese Sauna gerne kaufen: link entfernt

Von der Höhe her dürfte es ja passen. Darf ich den so viele Gartenhäuser auf mein Grundstück bauen wie ich möchte, da ich schon ein kleines Häuschen habe für meine Gartengeräte oder müsste das dann weg?

Ich glaub ich ruf mal auf dem Bauamt an oder schreib denen eine Mail.

 
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Ich glaub ich ruf mal auf dem Bauamt an oder schreib denen eine Mail.
Das ist in jedem Fall die beste Vorgehensweise - und das Ergebnis gleich auf der Website posten, dann wissen alle Bescheid und es braucht auch den Werbe-Umweg übers Forum nicht :D  

 
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Darf ich den so viele Gartenhäuser auf mein Grundstück bauen wie ich möchte, da ich schon ein kleines Häuschen habe für meine Gartengeräte oder müsste das dann weg?
Ja.... grundsätzlich schon....bis sie, je nach Landesbauordnung, eine gewisse Gesamtlänge erreicht haben.  Oft sind es 18 m Gesamtlänge die direkt auf der Grenze (als Nebengeäude) errichtet werden dürfen.