Vor einem Jahr ist meine persönliche Abrechnung wegen falsch angewendeter WQ zu hoch ausgefallen. Ich hatte dies bei unserer Verwaltung kurz vor der GV reklamiert und habe mich bei der Abstimmung für die Annahme der Jahresrechnung an der GV enthalten. In der Zwischenzeit hatten wir einen Verwaltungswechsel. Auf der diesjährigen Abrechnung stimmt jetzt die persönliche Abrechnung, jedoch wurde mir der zuviel bezahlte Betrag aus dem Vorjahr von der neuen Verwaltung nicht gutgeschrieben.
Wie kann ich diesen zuviel bezahlten Betrag zurückfordern? Auf Nachfrage bei der Verwaltung heisst es, ich hätte dies mit einer Anfechtung des Beschlusses über die Annahme der Jahresrechnung beim Friedensrichter innert Monatsfrist nach GV machen müssen.
Kann das sein, dass man bei offensichtlichen Fehlern in der persönlichen Abrechnung diese nicht auch einfacher korrigiert haben kann??
Wie kann ich diesen zuviel bezahlten Betrag zurückfordern? Auf Nachfrage bei der Verwaltung heisst es, ich hätte dies mit einer Anfechtung des Beschlusses über die Annahme der Jahresrechnung beim Friedensrichter innert Monatsfrist nach GV machen müssen.
Kann das sein, dass man bei offensichtlichen Fehlern in der persönlichen Abrechnung diese nicht auch einfacher korrigiert haben kann??