Hallo zusammen
Auch wir haben das Problem mit den gerissenen Fugen. Ich möchte kurz erläutern wie unser Fall aussieht:
Im Baubeschrieb, welcher bestandteil vom Werkvertrag ist steht:
"... Inkl. Silikonfugen in allen Nasszellen (keine Garantie). Silikonfugen in Wohn- und Schlafräumen zwischen Bodenplatten und Sockel werden ca. 2 Jahre nach Abnahme ausgeführt."
Nun, der GU hat damals nachdem die Platten verlegt wurden, die Silikonfugen machen lassen. Er sagte mir, das meistens keine Probleme auftreten und dass wir uns damit ersparen würden, die Möbel rumzuschieben.
Leider sieht es jetzt so aus, dass viele Fugen gerissen sind. Ich habe das dem GU gemeldet, worauf er mir mitgeteilt hat, dass die Fugen nicht unter Garantie seien.
Wenn ich aber den Werkvertrag lese, steht das mit der Garantie im Satz wo die Fugen der Nasszellen beschrieben werden (siehe Zitat oben). Ausserdem hätte er ja 2 Jahren warten sollen so wie es im Baubeschrieb steht, oder?
Wie sieht die rechtliche Lage aus, müsste der GU die Fugen auf seine Kosten verbessern lassen?
Wir haben zudem ein weiteres Problem mit den Platten. Es sind polierte Feinsteinzeugplatten welche nicht sauber verlegt wurden: Überzähne sind an vielen Stellen die Regel, zudem sind die Fugen an einigen Stellen unregelmässig breit (manchmal sogar v-Förmig). Die Sockel wurden oben gestrichen um die Bezeichnung der Platten (Sockel wurden aus Platten geschnitten) abzudecken. Einige Platten haben durch das Schneiden ausfranselugen...
Nun, der GU sagte uns, dass er schon schlimmeres gesehen hätte. Gleichzeitig bestätigte er, dass diese Platten von der Qualität her sehr eben seien und dass sie sie besser verlegt werden können.
Wenn wir damit nicht zufrieden seien, sagte er uns, dann bleiben uns zwei Möglichkeiten:
1. Minderpreisvorschlag machen und hoffen, dass der Plattenleger dieses annimmt.
2. Expertise einholen. Jedoch müssten wir diese bezahlen falls wir verlieren würden (Expertise durch Plattenlegerverband).
Wie ist es denn mit der Beweispflicht innerhalb den 2 Jahren? müssen wirklich wir die Expertise bezahlen wenn diese gegen uns ausfällt.
Sorry, wenn ich vieles wissen möchte, doch heute war der GU bei uns und ich bin ziemlich frustriert.... /emoticons/default_sad.png
Für eine ausführliche, kompetente Antwort danke ich im Voraus.
Gruss
Seppi