2-Jahres Garantieabnahme

buzz

Mitglied
07. Jan. 2007
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Wir stehen kurz vor der 2-Jahres-Garantieabnahme.

Haus-Übergabe war am 14.02.07

Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Mängelaufnahme und Behebung gemacht ?

Was ist speziell zu berücksichtigen ?

Welche Bauteile sollten wir noch kontrollieren ?

Bisher haben wir 1 gespaltene Bodenplatte und die gerissenen Kittfugen zwischen Bodenpatten und Fussleiste festgestellt.

Die ersten Garantiescheine laufen bald ab, da der GU es nicht verstanden hat für alle Unternehmer ein einheitliches Datum festzulegen.

Gruss

 
2-Jahres-Garantieabnahme richtig vorbereiten

ALLES in einer Excel-Liste aufnehmen. ALLES genau anschauen und prüfen. Der Riss zwischen den Bodenplatten und Sockelplatten in der Fuge ist normal, der Unterlagsboden hat sich eben gesetzt. Genau prüfen auch die Duschenwanne, insbesondere wenn es keine Zargen hat, da ist die Gefahr von Feuchte und Nässe mit Folgeschäden dahinter gross.

Weiter aussen unbedingt die Fassade im Sockelbereich prüfen, nach zwei Jahren können sich schon feine Blasen und Risse bilden, wenn aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem wäre.

Die Liste zudem mit dem Abnahmeprotokoll vom Einzug vergleichen. Grundsätzlich besagt das Mängelrecht, dass innerhalb der 2-Jahres-Garantiefrist der Unternehmer beweisen muss, dass es keinen Mangel ist. Nachher ist es umgekehrt, dann muss der Bauherr den Beweis erbringen, dass ein Mangel vorhanden ist. Das ist dann aufwendig weil oft vom Gericht ein Experte bestellt werden muss.

Bei Unsicherheit kann eine Fachperson, zB. vom HEV oder ein befreundeter Architekt, sehr behilflich sein um die Frage zu klären was ein Mangel ist etc.

Genügt Dir diese Antwort...?

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Danke für die interessanten Details.

Darf ich auch noch eine Frage anhängen ? Wir hatten bereits Nachbesserungsarbeiten wie Maler etc. Stimmt es was unser GU/Architekt gesagt hat, dass auf die Nachbesserungen erneut eine 2-Jährige Garantiezeit (also quasi von vorne) gilt ?

Gruss

Hanspeter

 
Hallo booker

Nach Art. 172 der SIA-Norm 118 "besteht eine Garantiefrist (Rügefrsit) von zwei Jahren" (Abs. 1), die "für das Werk oder einzelne Werkteile mit dem Tag der Abnahme laufen" beginnt (Abs. 2). Diese Garantiefrist hat sich im Bauwesen bewährt.

Die Dauer beträgt 2 Jahre, es können jedoch unter den Parteien auch andere Fristen vereinbart werden. Unter dem Titel "Neubeginn des Fristenlaufs" bestimmt Art. 176 Abs. 1, dass nach Behebung eines während der Garantiezeit (Rügefrist) gerügten Mangels... für den instandgestellten Teil auf Anzeige des Unternehmers eine Prüfung und Abnahme nach Massgabe der Art. 157 ff., stattfindet. Durch die gemeinsame Prüfung des "instandgestellten Teils" soll festgestellt werden, ob der angeblich behobene Mangel tatsächlich und vollständig beseitigt wurde. Für versteckte Mängel gilt 5 Jahre.

Das ganze Thema kann nachgelesen werden: Peter Gauch, Der Werkvertrag.

Das Thema ist sehr komplex, gerade wenn es zB. um Schwund- und Haarrisse geht, da gehen dann die Meinung zum Thema der Nachbesserung auseinander. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Handwerker, welche am Ort des Objektes zu Hause sind, die Nachbesserung wesentlich grosszügiger erledigen, also solche die von weit her kommen.

Noch ein Tip: Bei gröberen Mängel (Wasserschäden, Feuchtigkeit etc.) unbedingt vor Ablauf der 5-Jahresfrist mit einer Klage beim Richter die Verjährung unterbrechen und dann gemeinsam das Problem lösen. Hat man das Gefühl, dass etwas nicht in Ordnung ist, dies dann bei der 2-Jahres-Garantieabnahme im Protokoll vermerken und genau beschreiben, nicht nur darüber sprechen...!

Gruss Bauexperte

 
@ Bauexperte, besten Dank für Deine Ausführungen.

Wie sieht es mit ästhetischen Mängel aus:

Ein Teil der Innenwand im Schlafzimmer verfärbt sich leicht ins gelb (wir sind Nichtraucher) kann ich verlangen das die ganze Wand neu gestrichen wird?

Täfer an Decke hat ein paar Risse bekommen, kann ich Austausch verlangen?

Ev. wird eine Rep. besser sein, da die Farbe (weisse Lasur) von neuen Täfer-elementen sicher nicht passen wird.

Gruss Buzzli's

 
Hallo

Wenn sich Deine Innenwand verfärbt, muss schon nach dem Grund gefragt werden. Du hast das Recht, das auf der Mängelliste für die 2-Jahresgarantieabnahme vorzumerken und zu rügen.

Täfer: Holz ist ein Naturprodukt und "arbeitet", da muss man eben Risse in Kauf nehmen. Eventuell die Luftfeuchtigkeit prüfen. Meine Meinung ist dazu, Naturprodukte leben lassen.

Gruss

Bauexperte

 
Hallo buzz. Wäre dir dankbar, wenn du über deine Erfahrungen nach der Abnahme hier schreiben würdest. Bei uns dauert es auch nicht mehr so lange bis zur 2-jährigen. Wo hast du dich noch informiert? Wie hast du dich vorbereitet? Wie lief das ganze ab?

Herzlichen Dank!

 
Wir haben noch mit einem Baupysiker das Haus besichtigt und eine Mängelliste erstellt.

Diese Liste hat jetzt der GU an die Unternehmer weitergeleitet, mit der Aufforderung die Mängel bis Ende Jan.09 zu beheben.

Ich werde nach der Mängelbehebung unsere Erfahrungn hier posten.

mfg Buzz

 
Man könnte sich ja auch einen Bauexperte bei der Abnahme hinzuziehen.

Da das ganze für einen Laien doch sehr komplex ist.../emoticons/default_additional/113.gif

 
Hallo Zusammen

Wir haben mit einem GU gebaut.

Auch stehen wir bald vor der 2Jahres Abnahme.

Bei uns sind diverse Kittfugen gerissen. Unser Architekt meint das dies nicht auf Garantie gehe, und wir selber jemanden beauftragen müssen.

Gibt es ein Richtlinien Unterlagen was zur Garantie gehört und was nicht?

Oder wie sieht das bei euren Kittfugen aus?

 
Also bei mir sind die Kittfugen von jeglicher Garantieleistung ausgeschlossen.

Ob es aber überall so ist kann ich Dir nicht sagen.

 
Die Sache mit den Silikonfugen ist in der Regel im Werkvertrag geregelt. Leider wird es von den GU's oft wegbedungen. Also alles ganz genau nachlesen. Es gibt eben solch und solche GU's...!!!

Gruss Bauexperte

 
Hallo zusammen

Auch wir haben das Problem mit den gerissenen Fugen. Ich möchte kurz erläutern wie unser Fall aussieht:

Im Baubeschrieb, welcher bestandteil vom Werkvertrag ist steht:

"... Inkl. Silikonfugen in allen Nasszellen (keine Garantie). Silikonfugen in Wohn- und Schlafräumen zwischen Bodenplatten und Sockel werden ca. 2 Jahre nach Abnahme ausgeführt."

Nun, der GU hat damals nachdem die Platten verlegt wurden, die Silikonfugen machen lassen. Er sagte mir, das meistens keine Probleme auftreten und dass wir uns damit ersparen würden, die Möbel rumzuschieben.

Leider sieht es jetzt so aus, dass viele Fugen gerissen sind. Ich habe das dem GU gemeldet, worauf er mir mitgeteilt hat, dass die Fugen nicht unter Garantie seien.

Wenn ich aber den Werkvertrag lese, steht das mit der Garantie im Satz wo die Fugen der Nasszellen beschrieben werden (siehe Zitat oben). Ausserdem hätte er ja 2 Jahren warten sollen so wie es im Baubeschrieb steht, oder?

Wie sieht die rechtliche Lage aus, müsste der GU die Fugen auf seine Kosten verbessern lassen?

Wir haben zudem ein weiteres Problem mit den Platten. Es sind polierte Feinsteinzeugplatten welche nicht sauber verlegt wurden: Überzähne sind an vielen Stellen die Regel, zudem sind die Fugen an einigen Stellen unregelmässig breit (manchmal sogar v-Förmig). Die Sockel wurden oben gestrichen um die Bezeichnung der Platten (Sockel wurden aus Platten geschnitten) abzudecken. Einige Platten haben durch das Schneiden ausfranselugen...

Nun, der GU sagte uns, dass er schon schlimmeres gesehen hätte. Gleichzeitig bestätigte er, dass diese Platten von der Qualität her sehr eben seien und dass sie sie besser verlegt werden können.

Wenn wir damit nicht zufrieden seien, sagte er uns, dann bleiben uns zwei Möglichkeiten:

1. Minderpreisvorschlag machen und hoffen, dass der Plattenleger dieses annimmt.

2. Expertise einholen. Jedoch müssten wir diese bezahlen falls wir verlieren würden (Expertise durch Plattenlegerverband).

Wie ist es denn mit der Beweispflicht innerhalb den 2 Jahren? müssen wirklich wir die Expertise bezahlen wenn diese gegen uns ausfällt.

Sorry, wenn ich vieles wissen möchte, doch heute war der GU bei uns und ich bin ziemlich frustriert.... /emoticons/default_sad.png

Für eine ausführliche, kompetente Antwort danke ich im Voraus.

Gruss

Seppi

 
Hallo Seppi

Wo stehst Du jetzt, hast Du Abnahme oder hattest Du diese schon? Die Sache mit der Silikonfuge ist gemäss Deinem Vertrag klar, für die Nasszellen keine Garantie... doch für den Rest schon... was ist wenn sich der Unterlagsboden noch etwas senkt und die Sockelplatten so gut mit der Silikonfuge am Boden verbunden sind, dass diese von der Wand abreissen...

Wenn Du die Abnahme schon hattest, hast Du betreffend dem Plattenbelag eine Mängelrüge angebracht...? Uebrigens, das mit den Expertisen ist so geregelt und auch korrekt. Bei auftretenden Mängel musst Du diese mit eingeschriebenem Brief anzeigen (kein Mail...), Du bist nicht direkt beweispflichtig wenn der Mangel sichtbar ist, erst ab dem 3. Jahr für die 5-Jahresgarantiefrist (verteckte Mängel). Also um Dir einen Rat zu geben, muss der zeitliche Ablauf für einen Aussenstehenden nachvollziehbar sein.

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Vielen Dank für Deine Antwort. Wenn ich es also richtig verstanden habe, muss der GU die Fugen neu machen lassen ausser bei den Nasszellen (dort sind die Fugen immer noch intakt).

Zeitlich sieht es so aus:

Wir sind Ende Mai 2007 eingezogen und haben damals bezüglich den Platten reklamiert. Eigentlich haben wir bereits während dem der Plattenleger bei der Arbeit war reklamiert. Bei der Abnahme haben wir den Punkt Platten offen gelassen... Danach wurden einige Platten (diejenigen die die grössten Überzähne aufweisten) ausgetauscht. Jetzt sieht man dort sogar unterschiedliche Fugenbreiten... nun, reklamiert habe ich eigentlich ständig (auch andere kleine Punkte sind jetzt noch offen). Der GU war mal mit einem "Experten" (bekannten vom GU) bei uns. Wir haben alle Punkte aufgeschrieben welche nicht der Norm entsprechen. Das Protokoll habe ich nachträglich dem GU geschikt, jedoch ist seitdem nichts gegangen. Etwas habe ich vergessen: eine Restzahlung ist immer noch offen, deswegen mussten wir nochmals zusammensitzen und das fand gestern statt.

Bezüglich den Platten sagte er dass wir ihm mitteilen sollen was für einen Betrag wir vom Plattenleger möchten um das Ganze abzuschliesen. Wenn der Plattenleger unsere Forderung nicht akzeptiere, dann bliebe uns nur noch die Expertise wobei wir diese bezahlen müssten falls wir verlieren würden. Mir ist bekannt, dass die Toleranzen der SIA-Norm ziemlich gross sind und bin mir deswegen unschlüssig was wir machen sollen. Ich habe kein Geld für die Expertise. Was kann ich überhaupt erwarten nach der Expertise? Vielleicht sagt mann dann dass einige Stellen ausgebessert werden müssten, das wäre ja auch wieder ein Geflick... Dazu käme die die Frage wer diese Expertise bezahlen müsste. Der GU erwartet bis Ende nächster Woche eine Antwort von mir um das Ganze so schnell wie möglich abzuschliessen. Was empfiehlst Du mir? Ich bin ziemlich frustriert und das nur weil es Leute gibt die ihre Arbeit nicht korrekt durchführen.

Zusammengefasst ist folgendes noch offen:

- Restzahlung mit Bereinigung der Mehrpreisliste (habe ich noch nicht unterschrieben)

- Plattensituation

- Es besteht immer noch eine Mängel- und Pendenzenliste mit verschiedene Punte

- Die Abnahme (nach 2 Jahren) ist noch ausstehend (ca. Mai 2009)

Wie soll ich denn vorgehen? Habe ich denn überhaupt Chancen?

Bitte um Rückmeldung, danke

Gruss Seppi

 
Hier noch eine Ergänzung mit Bilder wo die unterschiedlichen Fugenbreiten zu sehen sind. Auch die gestrichenen Sockel mit Plattenbezeichnung sieht man. Natürlich konnte ich die Ebenheit und überzähne nicht erfassen.

Gruss

Seppi

Platten 004.jpg

Platten 008.jpg

Platten 009.jpg

Platten 010.jpg

Platten 001.jpg

Platten 002.jpg

 
...dass wir ihm mitteilen sollen was für einen Betrag wir vom Plattenleger möchten um das Ganze abzuschliesen. Wenn der Plattenleger unsere Forderung nicht akzeptiere, dann bliebe uns nur noch die Expertise

Gruss Seppi
nenne ihm doch Deine Wunschsumme, welche Du ihm, dem GU, abziehen wirst.

Es besteht doch wohl nur ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem GU. Also ist er Dein Vertragsparter welcher, sogar selbst zu gibt, eine schlechte Leistung erbracht zu haben (oder eben sein von ihm beauftragtes Unternehmen), ist ausschließlich der GU. Was er danach mit der Forderung macht, wie er dies vom Fliesenleger einfordert, ist doch für Dich momentan zweitrangig.

Wenn der GU dies dann doch nicht so sieht, dann, so ja auch der Hinweis vom Bauexperten, ist es die Obliegenheit des Unternehmers (also vorrangig des GU´s) Dir durch einen Gutachter (innerhalb der 2 Jahre) zu belegen, dass diese Ausführung den geltenden Normen und Handwerksregeln entspricht.

Oder eben auch nicht!

Zudem sieht die Silikonfuge auf Bild 3, waagrechte Stufe zu Sockel, "fürchterlich schlecht" bis besch.... aus! Diese würde ich max. einem Azubi in den ersten 5 Wochen durchgehen lassen, aber keinem Facharbeiter. Solltest Du ebenfalls reklamieren.

 
Hallo Pfälzer, danke für Deine Meldung.

Ich habe trotzdem noch ergänzende Fragen:

- heisst das nun, dass wenn die Expertise innerhalb der 2 Jahren erfolgt, diese der GU bezahlen muss. Egal ob er oder ich recht bekommen?

- Der GU hat mir vorgeschlagen die Expertise selber zu initialisieren. Soll ich ihm das überlassen?

- Werden Silikonfugen vom Experten auch begutachtet?

Danke und Gruss

Seppi

 

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Ideu