2-Jahres Garantieabnahme

Hallo

Die Ausführungen von Pfälzer kann ich nur unterstützen. Der GU ist Dein Vertragspartner. Mit einem Privatgutachten kannst Du u.a. die Nachbesserung via Leistungsklage einfordern (Start beim Friedensrichter) oder den merkantilen Minderwert einklagen. Es setzt voraus, dass alles was Du aufführst auch in schriftlicher Form wie Abmahnungen, Protokolle von Besprechungen, Abnahmeprotokolle etc. vorhanden ist. "Gesagtes oder Besprochenes" ohne Protokoll oder Aktennotiz ist nicht gerichtsverwertbar.

Gruss Bauexperte

 
Hallo Pfälzer, danke für Deine Meldung.

Ich habe trotzdem noch ergänzende Fragen:

- heisst das nun, dass wenn die Expertise innerhalb der 2 Jahren erfolgt, diese der GU bezahlen muss. Egal ob er oder ich recht bekommen?

- Der GU hat mir vorgeschlagen die Expertise selber zu initialisieren. Soll ich ihm das überlassen?

- Werden Silikonfugen vom Experten auch begutachtet?

Danke und Gruss

Seppi
Hallo Seppi,

so wie ich die bisherigen Einlassungen und Ausführungen, speziell auch vom Bauexperten gelesen und verstanden habe, ist es in der Schweiz so, dass bis Ablauf der 2 Jahresgarantie der Ersteller, also GU oder Handwerker, die Beweislast trägt.

Wenn Du Dich auf den Standpunkt stellst, dass dies für Dich ein Mangel ist welchen Du nicht akzeptieren kannst/willst, so ist dieser bei der Abnahme als solcher im Protokoll aufzuführen. Grundlegend steht er dann einmal dort drin und man kann Dir dann "nachweisen" dass dies kein Mangel ist oder der Gutachter bestätigt ihn ebenfalls und schlägt vor, wie dieser zu beheben ist oder auf welcher Geldbasis man eine Wertminderung anzustreben hätte.

Wenn der GU erkennen kann/wird, dass Du in diesem Punkt nicht einlenkst, dann würde er gut daran tun, zur Abnahme selbst einen Baugutachter zu bestellen und ihr macht die Abnahme zu Dritt. Die Kosten für, die dann ggf. reibungslose und sachliche Abnahme, trägt dann der GU. Zudem hätter er, der GU, dann auch gleich die passende, schriftliche Unterlage zur weiteren "Bearbeitung" des Fliesenlegers, was ihm dann auf diesem Wege ebenfalls eine Erleichterung bringen würde.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Beweislast nur bis zur Abnahme beim GU/Handwerker liegt (ab dann wäre es Aufgabe des Bauherren den Mangel nachzuweisen- also auf seine Kosten einen Gutachter zu bestellen) ist dies ja mal eine positive Variante für die Schweizer.

Silikonfugen gehören ebenfalls zur Bauleistung und werden daher natürlich auch beim Gutachter einer gewissen Kontrolle unterzogen. Wobei für die Ausführung von der, durch mich angesprochenen Stufe, bedarf es eigentlich keines Gutachters, das sieht man auch so. Zudem ist es kein Problem dies zu korrigieren.

Hier wäre dann die vom Bauexperten angesprochene Haftungsfrage bei den Fugen im Bodenbereich, ausgen. in den Naßzellen wo dies ja ausgeschlossen wurde, entscheidend.

In Deutschland sind die Silikonfugen, als "Arbeitsfugen" nicht innerhalb einer Gewährleistung, bzw. sie werden in der Regel meist ausgeschlossen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
/emoticons/default_confused.png Ich bin ziemlich verwirrt. Habe immer noch nicht ganz verstanden wer eine alfällige Expertise bezahlen muss und wer den Auftrag dem Experten geben muss, ich oder der GU?

Ich habe jedoch verstanden, dass ich alles schriftlich machen soll. Eigentlich sind viele Reklamationsmails und Protokollmails vorhanden die ich dem GU geschickt habe. Jedoch hat der GU nichts schriftlich bestätigt. Die Mails hat er jedoch erhalten.

Als nächstes werde ich also eine Mängelrüge schreiben di alle bekannten Mängel enthalten wird. Wie ich das mit den Platten machen soll weis ich zwar immer noch nicht. Ich werde es mir nochmals überlegen. Ich werde den Brief ohne Namen hier hineinstellen damit Ihr mir allfällige Tipps geben könnt. Ich denke, dass dies sehr wichtig ist. Danach werde ich das Ganze per Einschreiben dem GU senden.

Wenn alles klappt werde ich die Rüge am Sonntag oder Montag schreiben.

@ Pfälzer und @ Bauexperte

Ich wäre froh, wenn ihr diese Rüge kurz anschauen würdet.

Bis bald

Seppi

 
Hallo Seppi,

dann machen wir das noch etwas einfacher:

Im Augenblick kannst Du von dem GU, auf dessen Kosten, keinen Gutachter "verlangen"!

Du kannst nur klar und deutlich erkennen lassen, dass Du diesen für Dich nicht hinnehmbaren Mangel, bei der folgenden Abnahme unter keinen Umständen akzeptieren würdest/wirst. Damit weiß er, was ihn hierbei erwartet.

Wenn er dann klug wäre, dann sollte er von sich aus einen Gutachter bestellen, um möglichst schnell Klarheit zu haben und nicht wochenlang mit Dir zu streiten ob dies nun so wäre oder nicht.

Zumal Du, um Deiner Meinung und Deinem Willen Nachdruck zu verschaffen, natürlich eine angemessene Summe bis zur Mangelbehebung zurückbehälst! Dies solltest Du ebenfalls dem GU mitteilen. Auch dann weiß er, was auf ihn zukommt.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Du zusammen mit dem GU, bei Kostenteilung, einen Gutachter beauftragt?

 
Wir haben noch mit einem Baupysiker das Haus besichtigt und eine Mängelliste erstellt.

Diese Liste hat jetzt der GU an die Unternehmer weitergeleitet, mit der Aufforderung die Mängel bis Ende Jan.09 zu beheben.

Ich werde nach der Mängelbehebung unsere Erfahrungn hier posten.

mfg Buzz
Die Storenfirma hat sich sofort gemeldet um die Probleme zu lösen.

Die anderen Firmen (Plattenleger und Sanitär) bewegen sich nicht, der GU hat eine 1. Mahnung betr. den offenen Garantiearbeiten verschickt und eine Frist bis 27.02.09 festgesetzt.

Was tun wenn immer noch keine Reaktion kommt ?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Bauherr ?

Musstet Ihr für die Behebung der Garantiearbeiten auch so lange warten ?

mfg Buzz

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Pfälzer und Bauexperte

mit der Mängelrüge bin ich noch nicht soweit.

Ich melde mich sobald ich diese fertig erstellt habe.

Gruss Seppi

 
.. der GU hat eine 1. Mahnung betr. den offenen Garantiearbeiten verschickt und eine Frist bis 27.02.09 festgesetzt.

Was tun wenn immer noch keine Reaktion kommt ?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Bauherr ?

mfg Buzz
Hallo Buzz,

wenn immer noch nichts passiert, halte Dich an den GU. Er ist Dein alleiniger Vertragspartner. Was er mit seinen Subunternehmer macht, wie er sie im Griff hat, wie oder nach welchen Kriterien er sie aussucht, all das kann Dir egal sein.

Wenn er mit "seinen" Handwerkern nicht klar kommt, dann ist dies seine Sache. Setze den GU unter Druck, gib ihm eine maximale Frist zur Beseitigung, bevor Du dies von Dritten, auf seine Kosten ausführen lässt.

Es ist alleine seine Sache, sich ggf. um andere Handwerker zu bemühnen, welche für ihn, als Deinen Vertragspartner, seinen Verpflichtungen nachkommen und diese erfüllen. Er kann es ja nachher intern mit den "alten Handwerkern" verrechnen bzw. diesen an dem sowieso getätigten Einbehalt abziehen.

Er hat mit Sicherheit nicht 100% der Handwerkerrechnung an diese ausbezahlt. Also lasse es seine Sorge sein!

 
Hallo Pfälzer und Bauexperte

mit der Mängelrüge bin ich noch nicht soweit.

Ich melde mich sobald ich diese fertig erstellt habe.

Gruss Seppi
Hallo Seppi,

lasse Dir Zeit, wenn Du diese hast, um alles korrekt aufzunehmen.

 
Nachdem ich die Unternehmer direkt angerufen hatte wurden die Mängel (gespaltene Bodenplatten, Kittfugen usw.) innert 10 Tagen zu unserer vollsten Zufriedenheit behoben.

Beste Grüsse Buzz

 

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