Abwasserleitung hat negativ Gefälle

blindcow

Mitglied
12. Jan. 2010
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Hallo zusammen;

Unser Bau ist nun 4 1/2 Jahre alt.

Im oberen Stock ist die Abwaserleitung vertopft gewesen. Ich konnte sie nicht manuell (von Hand entstopfen).

Wir mussten ROHRMAX kommen lassen. Es wurde meschanisch die Verstopfung gelöst.

Wir haben zuerst gedach unser kleiner (jetzt 4 Jahre alt) hat auf der Toilette zu viel Papier verbraucht.

Der ROHRMAX mittarbeiter hat gemeint, er höre fast kein plätschern wenn er Wasser reinlässt, das Gefälle könnte gering sein meinte er.

Aufgrund dessen haben wir ROHR-TV aufnahmen machen lassen.

Es hat sich gezeigt, dass sich Rückstau bildet, und sich desshalb die Vertopfung gebildet hat.

Wir haben sofort diesen Mangel (verdeckter Mangel) angemeldet bei dem GU und Handwerker.

Hat jemand von Euch auch schon Erfahrungen damit gemacht?

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Was sagt die Norm ...

Beste Grüsse und Danke für die Anregungen

 
Hallo Blindcow

Muuh, dann musst Du nun unbedingt Gas geben. Eine Schmutzwasserleitung hat im MInimum ein Gefälle in Fliessrichtung (!!!) von 1.5% aufzuweisen. Da gibt es kein Wenn und Aber! Da sich der GU mit Ablauf der 5 Jahresgarantiezeit aus allem nacher raushalten kannst musst Du also sofort intervenieren, denn das gibt mit Sicherheit eine gröbere Übung.

Viel Erfolg, Urs Tischhauser

 
Danke !! :)

Ja wir haben den Mangel bereits eingeschrieben eingereicht. Somit ist er angemeldet vor der 5Jahre ablauffrist.

Der GU meint, dass der Mangel nach 2 Jahren direkt bei dem Handwerker abzumelden ist. Dies haben wir auch getan beim Sanitär.

Ist dies korrekt?

 
Hi Blindcow

Jetzt musst Du aufpassen. Den Vertrag hast Du ausschliesslich mit dem GU, oder? Der Handwerker (Sanitärinstallateur) seinerseits einen mit dem GU. Ergo, er hat keinen Vertrag mit Dir. Wieso sollte er also für Dich in Kulanz arbeiten und daneben noch Fremdrechnungen bezahlen? ☝

 
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Danke Urs,

haben heute einen Anwalt mit Fachgebiet Baurecht eingeschaltet.

Besten Dank

Gruss

muhh

 
Hallo Urs,

wir haben einen Anwalt eingeschaltet, nun ist auch die erste Reaktion vom Handwerker gekommen. Bei welcher er meint," dass die Abwasserleitung korrekt gem SN 592 000 ausgeführt wurde und das Minimalgefälle eingehalten wurde. Leichte versackungen führen bei adequater BEnutzung zu keinerlei Beeinträchtigung".

Er meint natürlich, dass die Verstopfung nur durch Feuchttücher entstanden ist... Natürlich nicht nur auch durch normales WC-Papier.

Nach der Spühlung und mechanischer Reinigung, haben wir immer noch das Problem, dass sich die WC- Schüssel füllt, und sich der Sifon durch gurgeln meldet.

Wir gehen natürlich den Schritt weiter mit dem Anwalt und Klagen Ihn ein. Hättest du ein Tip, wie sich die Norm auslegt ? Sind versackungen Zulässig etc

Beste Grüsse

Andi

 
Hallo Blindcow, nun musst du noch mehr aufpassen, denn eine Anmeldung eines Mangels unterbricht eine Frist nicht, auch nicht wenn er eingeschrieben versendet wurde! Dies zu erreichen muss der Vertragspartner die Unterbrechung der Frist gewähren, möchte er dies nicht, musst du ihn betreiben. Nur diese zwei Varianten frieren die Frist Ablauf-Zeit ab diesem Datum ein!

Aber dein Anwalt wird dies schon wissen...

liebs Grüessli, jomazi

 
Danke Jonazi,

Ja dies wissen wir. Die 3te Option um die Frist zu unterbrechen ist Klage einzureichen.

Gruss

Andi

 
ahäm...

Ich dachte, nur die Klage-einreichung würde die Frist stoppen. Ich dachte, die Betreibung selber... hilft nicht.

Haba

 
Lieber Andi

Versackungen? Okay, diesen Begriff habe ich bis anhin nur in der Gastronomie gebraucht: Ein "Absacker" nach einem zu üppigen Essen.....

Der Unternehmer will Dich natürlich wirklich veräppeln.

Das absolut noch zulässige Mindestgefälle von unbelüfteten Anschlussleitungen liegt gemäss der vom Unternehmer zitierten Norm 592 000 unter Punkt 2.3.1.12 nachzulesen bei 1.0%, bei belüfteten Leitungen bei 0.5% - notabene in Fliessrichtung. Damit ist gewährleistet, dass das Wasser immer noch abfliesst. Wenn es einen Sack mit Kontergefälle gibt ist dies mit Sicherheit nicht mehr zulässig.

Gurgeln würde auch noch darauf hinweisen, dass irgendetwas mit der Belüftung der Leitungen nicht stimmt. Der Querschnitt der Fallleitung muss zwingend !!! (und das sage ich auch aus eigener Erfahrung!) bis über Dach geführt werden und die Anschlussleistungen dürfen - wenn nicht belüftet - eine maximale Länge von 4m bis zur Fallleitung aufweisen. Ansonsten müsste mit einem Nebenlüftungssystem gearbeitet werden.

Dein Anwalt soll ihm mal gehörig Feuer unter dem Hinteren machen. Denn, wenn ein Unternehmer nicht einmal zu seinen Fehlern steht, gehört er eigentlich vom Markt!

Viel Erfolg, Urs 

 
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Da Betondecken dazu neigen sich, je nach Dicke und Spannweiten  und Lasten zu biegen, wird entspr. bei der Statik und beim Baumeister darauf geachtet, dass diesem Umstand in allen Belangen Rechnung getragen wird...  sie werden mit einer vorgsehenen Überhöhung (also einem Bogen nach oben) hergestellt. Das weiss auch der Baufachmann...weshalb dies also überhaupt kein Problem hätte werden dürfen.... zumal dann, wenn die Deckenschalung eine Überhöhung hatte...der Sanitär das Rohr dort mit Gefälle verlegt hätte, dann müsste es nun ja noch mehr Gefälle haben, oder nicht?

Wie dem auch sei, es wird interessant zu erfahren...zu lesen...was aus diesem Mangel am Ende wurde?

Um das Gefälle entspr. ändern zu können, muss das Rohr dann wohl frei gelegt werden....womit dann der eigentliche Spass mit allen Beteiligten und Betroffenen erst beginnt.

Viel Erfolg!

 
Besten Dank für euren Input.

Wir sind rege daran um die Klageunterlagen Konstruktiv aufbauen zu können um anschliessend Klage einzureichen.

@pfälzer, mir ist klar ... wenn die Mangelbehebung beginnen soll, dass es eine riesen Sauerei gibt, ich wage gar nicht daran zu denken ausziehen für 2 Monate.....

- Boden auf

- Bodenheizung

- Bodenplatten (gibt es noch dieselben, wir habben auf unseren 180m2 überall die gleichen)

- Wand auf

- evtl beton auf wenn leitung nicht in zementschicht drin ist aaaaahhhh

- lustig wird auf jeden Fall

ich schätze, dass der Gesamtschaden sich auf locker 50'000.- 100'000.- CHF beläuft.

Judihuiii

 
Hallo blindcow

Klingt sehr ärgerlich!!

Das heisst aber noch nicht, dass alle Leitungen ein negativ Gefälle haben.

Warum baut ihr eure Häuser mit GU's......

Gruss

 
Das heisst aber noch nicht, dass alle Leitungen ein negativ Gefälle haben.

Warum baut ihr eure Häuser mit GU's......
Das ist ja letztlich egal, eine Leitung reicht für den zu erwartenden Spass doch schon völlig aus, oder nicht?

Der Fehler wurde vom Sanitär verursacht, dafür kann direkt der GU nichts. ... auch ein freier Architekt hätte das "persönlich" nie überprüft und der Bauherr hätte am Ende das gleiche Problem. Es nützt in diesem (oder einem solchen) Falle nichts, das an einem GU-Projekt festzumachen....zumal auch die Architekten gerne den GU spielen, gibt es doch auf die Schätzkosten dann nochmals einen pauschalen Zuschlag...

Dieses hier geschilderte Problem tritt vorrangig nur durch die in der Schweiz übliche Verlegeart auf..... und wird, wenn es eben in die Hose geht, ein heftiges Problemchen für alle Beteiligten.

 
@pfälzer, mir ist klar ... wenn die Mangelbehebung beginnen soll, dass es eine riesen Sauerei gibt, ich wage gar nicht daran zu denken ausziehen für 2 Monate.....

- evtl beton auf wenn leitung nicht in zementschicht drin ist aaaaahhhh

- lustig wird auf jeden Fall

Judihuiii
da liegt sie leider nicht.... (nehme an, Du meintest damit den Bodenaufbau - Estrich/UB?).... sondern in der Decke selbst.... darunter, wohl auch darüber, vermutlich noch viel Baustahl...

Wir kennen nun nicht die örtliche Situation...oder wie genau nun die Abwasserleitungen verlaufen... da die Rohre innerhalb der Decke aber im unteren Bereich verlegt sind, trifft es natürlich auch noch (je nach örtlicher Situation) die Hausstatik...  die Räume/den Nachbarn darunter...

Falls es wirklich zur Schadensbehebung kommen würde, sollte also unbedingt der Bauingenieur im Boot sein! Wie das evtl.  "ohne" erledigt würde, kann mann hier in einem Foren-Bautagebuch nachlesen. Was ich dort fast nicht glauben konnte, habe ich bei einem Beratermandat dann an einer weiteren Baustelle (ZH) auch live erleben können..... grusssselig!

 
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Lieber Pfälzer

Was meinst Du mit dem Spruch:" tritt vorrangig nur durch die in der Schweiz übliche Verlegeart auf....." Ich denke, dass auch im Grossen Kanton Fehler gemacht werden, oder?

Gruss, Urs

 
Selbstverständlich gibt es auch in DE Fehler und somit Mängel.... aber das hat ja nun nichts mit der Verlegeart hier zu tun? Das sind nun zwei völlig unterschiedliche Dinge.

 
.... womit wir jetzt alle wieder viel gescheiter geworden sind..... Sorry, ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten. Aber der Inhalt Deiner obigen Aussage ist nur warme Luft. Könntest Du auch noch etwas Substanz nachliefern? Zum Beispiel wie hier und wie andernorts verlegt wird? Dann hätte man eine Vergleichsmöglichkeit.

 
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Mich hätte der Unterschied dieser Verlegart also auch interessiert. Ich denke (nein, eigentlich weiss ich es auch) dass die Geberit Rohre (notabene eine Erfindung eines Schweizers) auch in der Schweiz nicht einfach auf das Armierungsgitter mit herumliegenden Kupferkabel angezurrt werden...

Bin auf Bilder gespannt!

Liebs Grüessli, jomazi

 
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