Abwasserleitung verlegen

Eich

Mitglied
21. Dez. 2012
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Liebe Mitglieder

Gerne würde ich euer Fachwissen abfragen. Wir haben einen Nachbar welcher seine Abwasserleitung zwei Meter in unserem Grundstück hat, also fast auf der ganzen Länge des Grundstückes. Da wir in diesem Bereich gerne einen Regenwassertank erstellen möchten und die Leitung auch noch einen Schacht hat welcher störend ist für unser Bauvorhaben würden wir diese Leitung gerne auf die Grenze oder gar in sein Grundstück verlegen. Die Leitung wurde vor langer Zeit erstellt und ist somit auch bald mal "baufällig".

Habt Ihr eine Ahnung wie dies möglich ist und was für Kosten damit verbunden sind?

Vielen Dank bereits im Voraus.

 
Die Frage ist wohl, ob er ein Durchleitungsrecht hat oder nicht! Hat er es, dann wirst Du ggf. die Kosten der Verlegung selbst tragen müssen, Wenn nicht, dann würde ich mal nachforschen, ob es da nach vielen Jahren einen Bestandschutz gibt.

Gruss

Christoph

 
Hallo Eich,

habt Ihr etwas im Grundbuch eingetragen, dass ihr dem Nachbar das Durchleitungsrecht gewährt?

Falls ja kenne ich die genauen Bestimmungen nicht, ob Du ihn dazu zwingen kannst die Leitung selber zu verlegen.

Was Du aber tun könntest, wäre die Leitung mittels TV-Roboter zu Untersuchen lassen. Dann wisst ihr auf jedenfall in was für einem Zustand die Leitung ist. Falls Sie baufällig ist, müsste dann wohl der Nachbar 100% der Kosten übernehmen. Ansonsten bei gewährtem Durchleitungsrecht stelle ich mir das etwas komplizierter vor.

Aus irgendeinem Grund ist der Nachbar ja damals ins Nachbargrundstück ausgewichen. Hat er überhaupt Platz um die Leitung auf sein Grundstück zu verlegen?

Bei den Kosten für einen Neubau kommt ganz auf die Gegebenheiten (Oberflächenbelag, Zugänglichkeit) vor Ort an und die Tiefe der Leitung.

 
Hallo zusammen, nach nun fast einem Jahr Ärger sind wir nicht richtig viel weiter.

Ein Durchleitungsrecht besteht nicht. Zumindest ist nichts im Grundbuch eingetragen und uns ist auch keine Vereinbarung sonst bekannt.

Da es sich bei dem Land um Bauland welches nicht bebaut ist handelt könnte die Leitung wie auch der Schacht gut versetzt werden.

Was nun aber auch noch dazugekommen ist, dass die Leitung weiter in unserem Grundstück ist als eingezeichnet in den Plänen. Somit werden wir auch noch Mehrkosten haben und sind eingeschränkt in der Planung und Ausführung.

Unser Architekt hat den Eigentümer der Leitung bereits zweimal darauf angesprochen, jedoch möchte dieser die Leistung nicht versetzen. Daher würde es mich nun wirklich interessieren ob es eine rechtliche Grundlage gibt den Eigentümer zu zwingen die Leitung inkl. Schacht zu versetzen.

 
Wenn keine Dienstbarkeit / Durchleitungsrecht besteht, dann stehen deine Chancen sehr gut. Aber ich würde einen Baujuristen beiziehen, für eine saubere Analyse.

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