Alte Bäume des Nachbarn auf Grenze

Hausmeister70

Mitglied
11. Apr. 2010
1
0
0
Wir haben 2009 eine Bauparzelle im Kanton Solothurn gekauft. Auf dem südlichen Nachbarsgrundstück stehen einige bis zu 15 Meter hohe Bäume praktisch auf der Grenze zu unserer Parzelle. Grenzabstand z.T. weniger als 1 Meter. Gepflanzt wurden diese Bäume wohl vor mehreren Jahren.

Was sagt das Gesetz? Darf er diese Bäume stehen lassen?

Wer weiss Bescheid? Für eure Hilfe und Kommentare danke ich jetzt schon!

 
Also ich kenne da ein Ehepaar das hatte ein ähnliches Problem.

Die meinten sie hatten auf normalem wege garkeine Chance.

Es war zwar nicht ok aber gemacht hat dennoch keiner was.

Ende vom Lied war das Sie den Baum dann "gedüngt" haben /emoticons/default_biggrin.png

Ja, Rentner können grausam sein /emoticons/default_biggrin.png

 
Ein Gärtner gab mir mal folgende 2 Tipps:

1. Im Herbst, wenn der Baum den Saft aus den Aesten in die Wurzel zieht, den Baum mit Pestizid ca. 1m breit einpinseln. Denke die Aktion sollte man mehrmals wiederholen.

2. 1 Stück Käserinde unter die Rinde einer Hauptwurzel legen und warten. Der Käse bildet einen Pilz, der den Baum eingehen lässt.

 
  • Haha
Reaktionen: Adrian Hefner
Der Grenzabstand von Bäumen wird kantonal geregelt und kann daher unterschiedlich sein. Soweit mir bekannt ist darf man aber nirgends einen Baum direkt auf die Grenze pflanzen.

Unter folgenden Link findest Du mehr Infos:

http://www.so.ch/fileadmin/internet/vwd/vkfaa/pdf/Merkblaetter/Merkblatt_Nachbarrecht.pdf

In Deinem Fall könnte die Verjährungsfrist für den Beseitigungsanspruch ein Problem sein, denn diese beträgt im Kanton Solothurn 3 Jahre (nach der Pflanzung).

Man erzählt sich, dass ein Baum dessen Rinde angebort und ein Stück Käse in das Loch gesteckt wird, stirbt./emoticons/default_cool.png

 
Käse ja, wenn es sich um Blauschimmelkäse handelt, also irgend ein Emmentaler reinwürgen würde nichts bringen... /emoticons/default_smile.png

Auch effizient sind Kupfernägel. Ein paar unter dem Erdreich reinhämmern und drei vier Jahre später ist der Baum Geschichte, aber vieleicht auch wieder eine Grundlage für eine neue, weil je nach dem der Ursprung des Baumsterbens gefunden werden könnte...

Eine andere Idee wäre vieleicht, doch noch mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen. Der ärgert sich ja vieleicht auch schon lange über die grösse der Bäume, und wäre auch froh, wenn diese endlich wegkommen würden...

liebs Grüessli, jomazi

 
Käse ja, wenn es sich um Blauschimmelkäse handelt, also irgend ein Emmentaler reinwürgen würde nichts bringen... /emoticons/default_smile.png

Auch effizient sind Kupfernägel. Ein paar unter dem Erdreich reinhämmern und drei vier Jahre später ist der Baum Geschichte, aber vieleicht auch wieder eine Grundlage für eine neue, weil je nach dem der Ursprung des Baumsterbens gefunden werden könnte...

Eine andere Idee wäre vieleicht, doch noch mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen. Der ärgert sich ja vieleicht auch schon lange über die grösse der Bäume, und wäre auch froh, wenn diese endlich wegkommen würden...

liebs Grüessli, jomazi
Mit dem Käse gehts auch nicht so schnell, d.h. bis der Baum stirbt sieht man vom Käse nichts mehr.

 
Da tun sich ja Abgründe auf!

Käse geht ja noch, unsere Katze würde sich freuen über die angelockten Käsefreunde. Kupfernägel .... Aber Pestizide?

Zum Glück können wir mit unseren Nachbarn noch vernünftig reden.

Sonst hoffe ich, dass in der übrigen Schweiz die Ordonanzwaffe endlich im Zeughaus landet.

Freundliche Grüsse

 
Nunja, was willst machen, wenn auf Nachbars Grundstück ein riesiger Baum stehen würde, der Dir ein grossteil deiner Sonne nimmt und im Herbst massenweise Laub beschehrt, dem Lieben Nachbarn aber sch...egal ist?

 
Ich wäre da etwas vorsichtig mit arglistigen Taten den Baum zum Absterben zu bringen. Am Schluss hast du eine Klage deines Nachbarn und des Umweltschutzes am Hals. Dann wirds teuer und ungemütlich.

Abstände und Verjährungen sind kantonal geregelt. Im KT ZH ist nach 5 Jahren alles verjährt. Gezählt wird vom Datum der Einpflanzung des Baumes, nicht von deinem Einzug oder so.

Somit ergibt sich nur ein Gespräch mit dem anbieten von Alternativen zu dem grossen Baum.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallöle!

Mal eine Frage an Euch:

Ihr habt beim / vor dem Grundstückkauf diese Bäume auch gesehen, oder??

Würde mich jetzt unfair dünken, wenn aufs mal mit juristischen Mittel gegen

diese Bäume vorgegangen würde...

Ist mir auch klar, dass es nicht gerade optimal ist, wenn man die Grenze nicht einhält.

Unser Nachbar hat seit Gedenken Kastanienbäume direkt an unserer Grundstücksgrenze,

im Herbst, ist klar, gibt es Blätter, aber die werden durch uns ohne lange zu fragen

wieder zurück auf sein Grundstück gewischt.

Auch störende Äste durch uns zurückgesägt.

Ein Vorteil haben diese Bäume, sie werfen im Sommer schön Schatten!

Gruss

 
Erstens, die Bäume waren vor dem Kauf schon da. Beseitiigungsanspruch ist verjährt.

Zweitens, Dinge wie Laubfall und Schatten von Bäumen auf Nachbargrundstücken sind als normale Einwirkungen hinzunehmen. Wenn man prinzipiell kein Blättchen und kein Büsi vom Nachbarn verträgt, dann ist vielleicht eine Eigentumswohnung im 11. Stock die bessere Wahl.

Man hat auch nicht das Recht, alles, was über die Grenze ragt, radikal zu kappen. Details gibts nachzulesen im Zonenreglement, auf der Gemeindeschreiberei einsehbar - oft kann man es unter www.gemeindename.ch sogar herunterladen.

Grosse Bäume gehören zu den Dingen, die man nicht rasch kaufen kann. Also lieber den Bau so aufstellen, dass er mit den Bäumen harmoniert.

Oft kommen solche ungenügenden Pflanzabstände zustande, weil die Bäume schon vor der Parzellengrenze da waren. Es wird ja niemand eine beidseits je 3 m breite Schneise in einen Obstgarten sägen, nur weil die Parzelle geteilt wird.

 
Ich finde es erstaunlich wie hier unverholen Tipps zu Straftaten (Sachbeschädigung, Verstoss gegen Umweltgesetze) gegeben werden!

Wenn Du ein Grundstück kaufst, und die Nachbarn haben grosse alte Bäume, dann freue Dich doch an den Bäumen - die brauchen viele Jahre bis sie so gross sind, geben im Sommer schön Schatten, sorgen für gute Luft und stehen im Zweifel sowieso unter Schutz. Die kann der Nachbar in einigen Gegenden noch nicht mal selber ohne Genehmigung von der Gemeinde (Forstamt) fällen.

Wenn Du ein vollbesonntes Grundstück möchtest, dann kaufe keines mit alten Gärten drumrum sondern geh in ein scheusslich kahles Neubeugebiet ... davon gibts ja genug.

Abgesehen davon kann man ja mit seinen Nachbarn sprechen, aber ein RECHT darauf, dass die Bäume gefällt werden hat man nicht. Wir hatten übrigens das umgekehrte Problem mit unseren Nachbarn; wir wollten eine alte Eiche auf unserem Grundstück fällen, weil sie durch Pilzbefall geschwächt war und unser Haus gefährdete ... dem Nachbarn gibt sie aber willkommenen Schatten.. wir haben sie, nach Rücksprache mit der Gemeinde schweren Herzens gefällt.

 
Ich habe auch zweimal leer geschluckt, angesichts der unverblümten Aufforderungen zum Baum-Mord. Ehrlich gesagt finde ich es schon ziemlich... sagen wir mal diskutierbar, dass die Existenzberechtigung dieser während Jahren gewachsenen Bäumen überhaupt von einem Neuzuzüger in Frage gestellt wird. Hallo...? Die waren schon lange vor Dir da.

Also, Bäume sind doch etwas wunderschönes. /emoticons/default_additional/20.gif

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Hallo zusammen

Ich dachte nun, ich lese nicht recht. Wenn man auf dieseleb dreiste Art auf seinen Nachbar zugeht wie man hier Tipps zu offiziellen Straftaten erhält, glaube ich schon, dass der Nachbar nicht bereit ist darüber zu verhandeln oder eine friedliche Lösung zu finden.

Meine Frau arbeitet im Rechtsdienst und ich höre von solchen Gechichten des öftern und auch wo sie enden. Mir wäre es aber DAS nicht wert was dann vor Gericht abgeht. Dann tolerier ich lieber Bäume die mein Haus in den Schatten stellen.

Ausserdem, wenn ihr das Grundstück gekauft habt nachdem die Bäume gepflanz wurden (was ich bei solchen Bäumen annehmen), werdet ihr uralt aussehen wenn's hart auf hart kommt.

 
Hallo zusammen

Wir stehen vor einem ähnlichen Problem: Wir haben ein Grundstück an Hanglage gekauft, zu welchem auch eine Quartierstrasse gehört. Direkt an die Strasse angrenzend steht eine hohe Tanne des Nachbars, welche uns die talseitige Sicht erheblich einschränkt. Diese Tanne steht nicht im Garten des Nachbarn und bringt ihm nicht wirklich was, da sie hinter seinem Haus steht.

Im Kanton Aargau gelten Grenzabstände von grossen Bäumen von 6m und es gibt keine Verjährungsfrist. Die Beseitigung kann grundsätzlich also jederzeit verlangt werden.

Wir wollen natürlich mit dem Nachbarn zuerst das Gespräch suchen und abklären, ob er überhaupt bereit wäre, den Baum zu fällen. Wir würden auch für die entstehenden Kosten aufkommen.

Falls er sich dazu allerdings nicht bereit erklären würde, könnte man die Beseitigung aber trotzdem versuchen gerichtlich durchzusetzen (als ultimo ratio sozusagen). Oder sehe ich dies falsch? Natürlich hat der Nachbar den Baum schon lange bevor wir das Land gekauft haben gepflanzt. Aber er hat ihn damals ja gegenüber dem ehemaligen Besitzer zu nahe an die Grenze gesetzt. Diesen hat dies wohl nicht gestört (da Weideland vom Bauern), uns allerdings schon.

Gruss,

Chris

 
Falls er sich dazu allerdings nicht bereit erklären würde, könnte man die Beseitigung aber trotzdem versuchen gerichtlich durchzusetzen (als ultimo ratio sozusagen). Oder sehe ich dies falsch?
Wenn Zeit, Geld und Nerven dafür geopfert werden wollen, zugleich noch einen Streit mit dem Nachbarn gesucht wird, der dann weitere Streitigkeiten hervorrufen kann, dann ja.

Unser Nachbar hat an der Grenze auch ne Tanne gesetzt, inzwischen ist diese zu einem stattlichen Baum gewachsen. Diese nimmt mir auch ein paar Sonnenstunden auf mein Gartenbeet. Nun Gut, ist halt das Gemüse 1-2 Wochen später reif. Ohne Baum würde es aber doch wieder kahl aussehen.

 
Ist ja alle schön und gut mit den tollen alten Bäumen.... Aber an vielen Orten, wo vor tausenden Jahren Wälder waren, sind heute Städte.... oder anders gesagt: Nicht jeder "alte" Baum muss wirklich stehen bleiben - vor allem dann nicht, wenn er illegal angepflanzt wurde und/oder die Nutzung des relevanten Grundstückes in erheblichem Masse einschränkt.

Klar ist es immer besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Manchmal gibt es die aber nicht. Darum habe ich gewisses Verständnis, wenn man auch alle rechtlichen Aspekte genügend abklärt und ausleuchtet. Allenfalls gibt es auch den Weg, mit dem betroffenen Baum-Eigentümer eine Art "Gesamtlösung" zu finden, z.B. die ganze Grenzbepflanzung mit Büschen zu besprechen.

 
@swisschris55

Das sind diejenigen Nachbarn, die man am liebsten hat;

Neuzuzüger, Haus steht und dann gehts ab; alles was stört,

wird bekämpft... wenn möglich noch mit Anwalt und Co!

(Kuhglocken, Kirchengeläut und und und; obschon alles schon vorher da war.)

Man sollte sich manchmal besser vorher überlegen, wohin man zieht.

Und das beste daran ist noch, dass man Haus an Haus wohnt und

dann einander nicht mehr grüsst und nur noch die Fürsprecher reden lässt.

Ich kann da nur sagen; gesunden Menschenverstand walten lassen,

Toleranz gegenüber bestehendem und euer Nachbar wird wohl auch

nicht ewig jung sein..

 
Wer das Geld hat und die Nerven überhaupt herauszufinden zu welcher Zeit dieser Baum gepflanz wurde und welche Gesetze damals gültig waren, der soll das gerne versuchen. Ich bin der Ansicht, dass man sich solcher Dinge beim Landkauf bewusst sein muss und nicht kaufen dass man etwas hat und anschliessend nörgeln.

Wir können mit den Tannen vor unserem Grundstück, welche uns einen grossen Teil der Juraweitsicht nehmen, gut leben. Dafür freuen wir uns lieber, dass wir von den Nachbarn mit frischen Eiern versorgt werden und wir abends auch mal zusammen Grillen und lachen können. Das ist mir der Streit nicht wert. Und mann soll nicht denken, dass ein allfälliger Streit mit Gerichtsspielchen dann mal ebenso schnell vergessen geht. Sehe ich bei meinen Eltern im Quartier. Das ist einfach keine Lebensqualität, wenn man einander immer angiftelt.

Dass sind doch wie jene Pappnasen, welche für 150.- / qm um den Flughafen Land kaufen oder günstige Eigentumswohnungen und anschliessend meckern, weil man ja Flugzeuge hört, was einem niemand gesagt hätte - und vor der Haustür ist mal eben die Piste vorbeibetoniert... /emoticons/default_additional/22.gif

Oder soll ich nun gegen unsere zukünftige Nachbarn auch Klage einreichen, weil er auf seinem Landzipfelchen an unserem Grundstück noch zwei Parkplätze macht und dann vermutlich mal eben mit einem oder zwei Rädern des Auto auf unseren Garagenplatz wird fahren müssen, damit er überhaupt auf den Parkplatz kommt? Klar, da kann man ein Nutzungsrecht dieser vier Quadratmeter vereinbaren und er zahlt vielleicht sogar noch 20 Rappen pro Monat für den Unterhalt. Neeeee Du. Wir haben ihm gesagt, "Schau du baust dort deine Parkplätze hin, dann brauchen wir nämlich 3 Meter weniger Erdwall hinzupflastern, dafür stellt unser Besuch dann und wann, wenn bei uns auf dem Garagenplatz zu wenig Platz sein sollte ihr Auto auch mal auf diese Plätze. Der Nachbar hat genickt und wir haben darauf angestossen und fertig.

Ich versteh diese taktlose Art und diese Paragrafenfuchtelei einfach nicht...

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.497
Beiträge
257.738
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77