Alte Bäume des Nachbarn auf Grenze

@ Oliver Altorfer

Du sprichst mir aus dem Herzen!

Wo so viele Leute nah aufeinander leben wie

in unserem Land, da muss man halt Kompromisse

eingehen können, anders geht es fast nicht.

LEBEN UND LEBEN LASSEN

Gruss

 
@ CH 682

Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Es geht in keinem Fall darum alles zu bekämpfen was stört. Aber es geht in diesem Thread nunmal darum, die Frage zu klären, was das Gesetz zu dieser Thematik sagt. Deshalb wollte ich meine bisherigen Erfahrungen damit mit dem Forum teilen.

Wie geschrieben wollen wir unter allen Umständen das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, es kann ja schliesslich sein, dass eine Beseitigung der besagten Tanne ihn nicht im geringsten stört. Aber trotzdem, warum sollte man nicht auf das einem zustehenden Recht beharren dürfen, wenn es die eigene Lebensqualität erheblich vergrössert ohne die des Nachbarn im geringsten einzuschränken. Egal ob man jetzt neu hinzieht oder nicht.

Zeit, Geld und Nerven für einen breit angelegten Nachbarschaftsstreit habe ich sicherlich auch nicht. Trotzdem finde ich es wichtig, dass man über die Möglichkeiten informieren kann. Unter Umständen ja auch konstruktiver als Anleitungen wie man ungeliebte Bäume sonst loswerden kann..

Gruss,

Chris

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
.......wenn es die eigene Lebensqualität erheblich vergrössert ohne die des Nachbarn im geringsten einzuschränken......
Wobei das einzige deine Ansicht ist, vielleicht bedeutet ihm der Baum sehr viel. Ich finde es etwas anmutend zu sagen, dass der Baum für ihn keinen Einfluss auf die Lebensqualität hat.

Ob dann die Lebensqualität sich so erheblich vergrössert, wenn der Baum per Gericht angefochten wird, lass ich mal im Raume stehen.......Nur weil die Aussicht besser ist, aber mit Chrämpfen im Bauch dem Nachbarn begegnen.....

 
Ihr habt ja wahrscheinlich Recht. Aber fragen werden wir ihn trotzdem ;-) Wie gesagt, es kann ja sein, dass ihn die Beseitigung nicht stört

Gruss,

Chris

 
Ich würde sagen fragen kostet nichts; aber Anwälte schon :-)

hihi

Einen schönen Nachmittag an alle!

 
Im Solthurn nach 3 Jahren verjährt. Punkt.

Wir sind in der gegenteiligen Lage. Auf unserer neu gekauften Parzelle ist so ein prächtiger Baum, zu nach an der Grenze, im Kanton SO. Der Baum steht 25 bis 30 Jahre da, stand schon da als die Nachbarn, die er jetzt stört, das Grundstück kauften. Die Klagen sind das übliche: Schatten, Blätter,...

Nun wollen sie den Baum mit Hilfe eines Anwaltes wegkriegen - das ist offenbar der Weg, den die vorziehn. Das direkte Gespräch hat trotz konkreter Angebote unsererseits nichts gebracht. Die wollen nur eines: Fällen. Naja, ich seh's gelassen. Denn wie gesagt: In den ersten drei jahren nicht reklamiert ==> der Baum darf stehn bleiben.

 
Die Verjährung bezieht sich auf die Pflanzung, nicht auf den Kauf des Nachbargrundstückes. Sonst überschreib' ich einfach die Parzelle der Ehefrau und weg muss der Baum: so geht es nicht.

 
Wie sieht es mit einer möglichen Emission und den Blättern aus. Der Nachbar hat die Haust neben uns vor rund  10 Jahren gekauft, gebaut wurde sie 2003. Zu dieser Zeit hat unser Vater dem Bauherrn noch das Nähbaurecht gegeben. Dadurch stehet das Dach sehr nahe an der Grundstücksgrenze  Nun einen Brief vom Anwalt bekommen, das die 3 Eichen zu grosse Kosten verursachen, und wir diese zu zahlen haben.  Dabei etliche Fotos vom Dach und den Fenstern. Das es auf dem Dach nach 10 Jahren gewisse Ablagerungen gibt, ist für uns klar, wir lassen das Dach regelmässig reinigen und Instandsetzen. 

Die Bäume stehen seit über 50 Jahren und werden regelmässig zurückgeschnitten und gepflegt. 

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Hat jemand Erfahrung. 

 

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