Hallo pfälzer /emoticons/default_smile.png
das war anfang dieses Jahres /emoticons/default_biggrin.png
Hallo Sophie,
Dein Bauablauf ist mir noch bekannt, aber Du meinst doch sicherlich Anfang des Jahres 2008! Nicht dieses Jahr?
Zu den schönen Bädern der GU-HP ist zu sagen, dass diese, zu meist 90%, niemals vom GU errichtet wurden! Meist sind es Bilder der Sanitärhersteller, welche mit freundlicher Genehmigung gelistet werden dürfen.... so wohl auch bei Swisshaus.... Der Standard, oder dessen Ausführung sieht dann, siehe hier diesen Beitrag, leider oft anders aus.
@meeri
was man hier nun auf die Schnelle macht, ist nun nicht gerade die vorbildliche Vertragserfüllung, mit Täfer lasiert..... da wird nun eiligst die Holzfläche verspachtelt und lackiert.... hättest Du die Nerven, würde ich Dir raten auf eine Vertragsausführung zu bestehen... dazu hat man ja die Bemusterungstermine um genau solche Details festzuhalten.... das ist einfach unprofessionell in der Ausführung..... da hat doch nie im Leben ein Bauleiter nachgeschaut was dort so getrieben wurde... so blind ist eigentlich keiner unserer Branche, dass er das nicht bemerken würde.
Du solltest für diese nicht vertragsgemäße Ausführung einen entspr. Nachlass verlangen und diesen an der Schlussrechnung abziehen.
Wenn nun der Elektriker nochmals stemmen und schlitzen muss, dann ist dies auch wieder so ein unglücklicher Fall von mangelnder Kontrolle vor Ort.
Hast Du denn auch Abrieb auf den Wandflächen? Diesen kannst Du nicht einfach so "ausflicken" lassen..... das muss, wenn dem so wäre, dann komplett neu überzogen werden! In dem Falle die gesamte Wand, von Ecke zu Ecke.
Hast/hättest Du noch einen Negativabrieb, würde man die Flächen vorab noch ausspachteln/füllen müssen!
Hier solltest Du genau darauf achten, was angedacht wird?