Anzahlung zurückfordern, kein Vorvertrag unterschrieben..

Sunshine123

Mitglied
09. Jan. 2010
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Hilfe...! wieder mal ein typischer Fall von Gutgläubigkeit... Wir haben für ein Hausprojekt, dem GU Anbieter eine Anzahlung geleistet und zwar aufgrund der Situation, dass das Land, auf welchem das Haus erstellt werden soll, einer Erbengemeinschaft gehört. Der GU hat uns aufgefordert, unser Kaufinteresse mit einer Anzahlung von 20'000.- CHF zu bekräftigen, damit er die Verhandlung mit den Erben entsprechend vorantreiben kann. Diese Erben haben jetzt nach langem hin und her zugestimmt, dass wir das Land bekommen sollen. Wir haben keinen Vorvertrag oder ähnliches unterschrieben. Wir haben eine schriftliche Zusage des GU, dass wir das Geld zurückbekommen, falls der Landverkauf nicht zustande kommt. Das ursprünglich geplante Hauskonzept haben wir abändern lassen, aber leider gefällt uns der Vorschlag des Architekten nicht. Die von uns gewünschten Anforderungen wurden bei der Projektierung und Berechnung der Kosten überhaupt nicht berücksichtigt. Die Kosten des Hauses nach der Umgestaltung waren viel höher als das ursprünglich geplante Haus, ohne unsere Extrawünsche berücksichtigt zu haben (z.B. Erdsonden-Heizung statt Luft-/Wärmepumpe etc). Wir haben darauf dem GU signalisiert, dass wir so nicht weitermachen wollen, da wir befürchten, dass die Kosten noch viel höher werden, wenn unsere Aenderungswünsche dann doch noch kalkuliert würden.. Der GU sagt jetzt, die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, da er so viele Aufwendungen hatte! Wir werden jetzt den Rechtsweg beschreiten (Betreibungsandrohung), wären aber froh, wenn wir die Erfolgschancen von ähnlichen Fällen berichtet bekämen..

 
GU als Makler? Ohne Vertrag 20 Tonnen überwiesen? Kein Kommentar.

In solchen Fällen wie immer AzA (Ab zum Anwalt)

 

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