Reservationsvereibarung nicht unterschrieben Anzahlung bezahlt

Ich bin der Ansicht, du solltest den Namen der Firma hier preisgeben, damit die Forumsteilnehmer gewarnt sind. Derartig unseriöse "Makler" sollten nicht auch noch geschützt werden!

Gruss Griff

 
Buche doch den Verlust als Lehrgeld ab. Solche Situationen gibt's halt im Leben. Sowas ist's echt nicht Wert, zu viel Zeit und Nerven zu investieren. Kopf hoch! Zum Glück sind wir ehrliche Menschen und haben solche Betrügereien nicht nötig.

Aber den Namen würde ich hier unbedingt hier nennen.

Aus welcher Region kommst Du? Es gibt hier drinn sicher ein paar Mitglieder, welche Dir seriöse Unternehmen empfehlen können. Ich z.B. - wenn Du in der Ost-CH oder ZH baust, hätte ich Dir eine super Empfehlung.

Frohe Festtage!

 
Hab das erst jetzt gesehen und ich denke da ist mehreres schiefgelaufen.

Der Makler haftet nicht für die Daten, die er vom Verkäufer bekommt. Aber wenn er nicht ganz unerfahren ist, dann sieht er, dass die 100 m2 WF nicht sein können, wenn es nur 60 sind. In einer akzeptablen Dokumentation für ernsthafte Interessenten sind die Räume einzeln mit Fläche ausgewiesen, das kann man anhand der Besichtigung vergleichen.

Die Maklergebühr wird nur geschuldet, wenn ein Vertrag zustandekommt. Ist der Makler mit dem Verkäufer geschäftlich verbunden, wird keine Gebühr geschuldet (d.h. ich kann z.B. nicht Maklergebühr vom Käufer verlangen, wenn ich auch der Verkäufer oder dessen Generalvertreter bin). Gibt es deutliche Anzeichen, dass dies der Fall sein könnte (der Makler übernimmt plötzlich die Rolle des Verkäufers) würde ich mal im Handelsblatt oder so recherchieren ob die unabhängig sind.

Bei einem Reservierungsvertrag wird schriftlich festgehalten, was mit der Anzahlung geschieht, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt. Das kann in der Person des Käufers begründet sein, dann ist möglicherweise ein Reuegeld oder eine Entschädigung geschuldet, weil dessen Verhalten eine Verzögerung des Verkaufes und damit einen finanziellen Schaden des Verkäufers bedeuten kann. Verkauft der Verkäufer trotz Reservation einem anderen, dann ist logischerweise keinerlei Entschädigung fällig. Das alles wird von seriösen Maklern im Reservationsvertrag festgehalten.

Was ich nicht verstehe: Warum wurde ohne unterzeichneten Vorvertrag eine Summe von 15'000 einfach einbezahlt? Warum dem Makler?

Wenn Vorauszahlung, dann auch anhand aktueller Katasterauszüge nachweisen lassen, dass derjenige, dem überwiesen wird, auch der Eigentümer ist.

 

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