Architekten Honorar plus Baunebenkosten Honorar

oberland13

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14. März 2017
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In unserem Baubeschrieb steht folgendes:

Honorare auf Mehrkosten:

Bei Mehrkosten infolge Käuferwünsche wird auf diesbezügliche Baukosten ein Zuschlagshonorar erhoben (excl. MwSt.)

Generell: 16%, Ausnahmen, Kücheneinrichtung, Textil- Holbodenbeläge: 8% 

Gebühren/Nebenkosten:

Zudem warden für Baunebenkosten und Gebühren 3% der zusätzlichen Beukosten verrechnet (höhere Bauschätzung durch Mehrwert).

Nun erhalten wir eine Mehrkostenabrechnung im Bad, dort sind auf alle Mehrkosten 16% plus noch 3% dazu verrechnet. ist das korrekt? Was sind Baunebenkosten? Kann man die auf jedes Möbel, jede Schraube etc. zum bereits schon hohen Architektenhonorar dazu verrechnen? dh. der Architekt bekommt über alle Mehrkosten 19% und bei der Küche und Bodenbelägen 11%?

Zudem ist das Ganze nicht gerade transparent. Die budgetierten Posten auf der alten Liste sind Netto und die neue Offerte mit unseren Zusatz/Ändeungswünschen ist zusätzlich 3,5% Liefergebühren plus MwSt. Die Mehrkosten warden also von einem Nettototalbetrag (alte Liste) mit einem Bruttototalbetrag (neue Liste) gerechnet (Äpfel mit Birnen?). Und warum gibt es Liefergebühren auf den Gesamtbetrag? Die waren vorher nirgends drauf.

Ist dies so üblich? Oder ist das falsch?

Kann mir dies jemand erklären? Vielen Dank.

 
Hallo @oberland13

Zu den Baunebenkosten und Liefergebühren kann ich nichts sagen, da wir diese nicht im Kaufvertrag hatten.

Hier 3 Beispiele von uns.

Andere Wandplatten (gleiches auch für Küche und Sanitär)

1414.81

MWSt 113.19

Total 1528.00

= nur die direkten Mehrkosten zusätzlich

2 Oberlichtkuppel (gleiches auch für Elektroinstallationen und Heizungsanlage)

5050.91

GU 15% 757.64

MWSt 441.45

Total 6250.00

Hier zusätzlich 15% an den GU gem. Vertrag

Rohbauänderung Keller

8034.50

GU 15% 1388.33

Architekenhonorar Pauschal 360.00

Haustechnik-Ingenieur (Fachplaner) Pauschal 250.00

MWSt 762.49

Total 10795.30

Hier zusätzlich zum GU noch der Architekt und Fachplaner als Pauschale

Es gilt, was du vertraglich abgemacht hast.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es scheint, dass Du da einen pfiffigen und findigen Baupartner ausgewählt hast. Nehme mal an, dass es sich bei diesem um einen GU, bzw. TU handelt?

Im Baubeschrieb (damit bei Kaufunterschrift automatisch Vertragsbestandteil) tauchen ja  die 2 (bzw. 3) Prozentaufschläge bereits auf. Somit gelten diese natürlich.

Lieferzuschlag ist mir in der Schweiz noch nie untergekommen... da würde ich dann mal nachfragen wie man zu solchem käme und wo dessen Zahlungspflicht im Vertrag stünde?

Die 3% Zuschlag können ggf. mit Baunebenkosten, z.B. den Gebühren der Gemeinde im Zusammenhang stehen. Hängt davon ab, wie diese die Nebenkosten/Gebühren verrechnet ( Prozentual ??), was sich aber dort einfach nachfragen lässt.

 
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Im Sanitärfachhandel scheint es tatsächlich üblich zu sein, einen prozentualen Transportkostenzuschlag zu verrechnen. 

Bei Sanitas-Trösch war er bei uns separat auf der Offerte ausgewiesen. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen war er drin.

Und auch der Installateur hat pauschal mehr verlangt. Wieso aber ein doppelt so teures Waschbecken doppelt so viel Arbeit machen soll war für uns nicht ersichtlich.

Wir haben deshalb das Budget für's Bad penibel eingehalten, und beispielsweise den Unterschrank für's Lavabo erst nach Bauabnahme in Auftrag gegeben.

 

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