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calhsru
Guest
Hallo zusammen
auf der Suche nach einer Lösung im Internet sind wir auf dieses Forum gestossen und hoffen, dass uns hier jemand helfen kann, bzw. Bescheid weiss oder in der selben Lage ist.
Auf der Suche nach Bauland für ein Einfamilienhaus, stossen wir immer wieder auf den Vermerk "mit Architekturverpflichtung". Da wir die Planung und Architektur-Ausführung im Bekanntenkreis ausführen lassen möchten, stossen wir uns an dieser Klausel. Unsere konkreten Fragen sind nun:
- wie zwingend ist diese Verpflichtung
- haben wir eine Chance, dies zu "löschen" bzw. aus dieser Verpflichtung auszusteigen und nicht einhalten zu müssen
- welche Folgen hat dies für uns, wenn wir ein Grundstück kaufen, und diese Verpflichtung nicht einhalten.
- weiss jemand, wo es irgendwelche Rechtsgrundlagen gibt?
Für Euere Mithilfe und Antworten danke ich allen
auf der Suche nach einer Lösung im Internet sind wir auf dieses Forum gestossen und hoffen, dass uns hier jemand helfen kann, bzw. Bescheid weiss oder in der selben Lage ist.
Auf der Suche nach Bauland für ein Einfamilienhaus, stossen wir immer wieder auf den Vermerk "mit Architekturverpflichtung". Da wir die Planung und Architektur-Ausführung im Bekanntenkreis ausführen lassen möchten, stossen wir uns an dieser Klausel. Unsere konkreten Fragen sind nun:
- wie zwingend ist diese Verpflichtung
- haben wir eine Chance, dies zu "löschen" bzw. aus dieser Verpflichtung auszusteigen und nicht einhalten zu müssen
- welche Folgen hat dies für uns, wenn wir ein Grundstück kaufen, und diese Verpflichtung nicht einhalten.
- weiss jemand, wo es irgendwelche Rechtsgrundlagen gibt?
Für Euere Mithilfe und Antworten danke ich allen