Aus 6 zimmer werden 5 undundund.

@ Queen: Habt ihr eine Dokumentation oder einen Schriftwechsel (Briefe, e-Mails...), in dem die angesprochenen Mängel allenfalls widersprüchlich dargestellt werden oder in denen der Makler bestätigt, dass gewisse Kenntnisse nicht vorhanden waren im Zeitpunkt der Reservation? Das wäre sicher schon mal ein Pluspunkt in einer allfälligen "Rücktrittsstreitigkeit".
Hallo,

Nein keinen Schrieftwechsel, aber die ganze Dokumentation ist schon falsch, wenn es schlussentlich ein 4.5 Zimmerhaus ist und er es als 6.5 ausschreibt. Diese haben wir natürlich,ja. Vertragsbrüchig wurde die Firma eher, diese haben trotz der Anzahlung weiter geworben für das Haus. Danke un lg

 
Hallo,

das Risiko scheint sich je gemäss Aussagen des Fragestellers in Grenzen zu halten.

Die Diskussion, ob nun der makler oder der verkäufer "Schuld" hat führt jedenfalls zu nichts.

Das Haus ist, wie es ist. Dafür kann man einen neuen, reduzierten Kaufpreis bieten.

Oder man tritt zurück und verlangt die Reservationskosten zurück.

Wie einfach dieses ist, stellt sich erst in einem Folgeschritt. Jedenfall sollte man sich durch die einmal bezahlten Reservationskosten nicht dazu zwingen lassen, einen zu hohen Kaufpreis zu akzeptieren.

Gruss.


Das werden wir nicht tun, wir haben tausend andere Häuser der Verkäufer ein paar nur :-)

 
@mime7:

Nein, du hast Recht!

@Queen:

Du hast ja ursprünglich gefragt, um wieviel der Preis gesenkt werden müsste. Da solltest du einen Sachverständigen beiziehen und das Ganze vor Ort ansehen und berechnen lassen.

Mime7 hat ja Recht, die Frage nach der Rückerstattung der Anzahlung stellt sich ja eigentlich erst, wenn ihr den von euch als realistisch anzunehmenden Kaufpreis eruiert und dem Verkäufer/Makler unterbreitet habt und dieser nicht darauf eingeht, sondern sich auf den Reservationsvertrag stützt.

Grüsse Chris
und genau so ein durcheinander hat es bei uns gegeben, als sich plötzlich sooooo viele Fragen aufgetan haben !

 
Das würde ich nicht generell so sehen: Mit dieser Diskussion kann allenfalls herausgefunden werden, ob mutwillig Falschangaben gemacht wurden und so ein Vertrag unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde. Das geht m.E. dann schon in Richtung (versuchten) Betrugs.
Genau so wars auch,und wir fühlen uns betrogen.Wenn der Verkäufer mit dem Kaufpreis nicht runter geht.....schliesslich ists ja jetzt auch nur noch ein 4.5 Zimmerhaus....dann gehen wir die Sache auch nicht ein.Dennoch, wenn einem ein Haus wirklich gefällt fällt es sehr schwer, sich von dem Gedanken wieder zu trennen, und alle Häuser die danach noch kommen werden verglichen und haben einen schweren Stand :-).

 

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