Banken Konkurs

Ich glaube, da bist Du falsch informiert. Es existiert gar kein Fonds. "Die Banken und Effektenhändler sind von Gesetzes wegen verpflichtet, zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Liquidität ständig liquide Mittel im Umfang der Hälfte ihrer maximalen Beitragsverpflichtungen zu halten" (Quelle: Verein Einlagensicherung). Glaubst Du ernsthaft, die Schweiz respektive der Staat könne es sich erlauben, eine Bank hops gehen zu lassen und die Einlagesicherung, welche im Bankengesetz festgelegt wurde, nicht zu erfüllen? Im übrigen wären dann gemäss Deiner Argumentation wohl auch die CHF 30'000 keineswegs gesichert (wenn wir von einer Grossbank sprechen).
Stimmt. Das mit dem Fonds ist in Deutschland. Wobei so gross anders ist es in der Schweiz nicht, da:

Der Bundesrat legte am 5. November 2008 eine Botschaft über die Verstärkung des Einlegerschutzes vor. Der Gesetzesentwurf wurde durch die eidgenössischen Räte am 19. Dezember 2008 angenommen. Die auf den 22. Dezember 2008 mit Dringlichkeitsrecht eingeführten Bestimmungen wurden auf den 1. September 2011 als ordentliches Recht in Kraft gesetzt:

  • Erhöhung der Privilegierung und Einlagensicherung von CHF 30'000 auf CHF 100'000 pro Gläubiger;
  • Schaffung eines besonderen, zusätzlichen Privilegs von CHF 100'000 für Freizügigkeits- und gebundene Vorsorgeguthaben pro Person, wobei diese Einlagen nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterstehen;
  • Pflicht der Banken, die privilegierten Einlagen dauernd in der Höhe von 125% mit in der Schweiz gedeckten Forderungen oder in der Schweiz belegenen Aktiven zu unterlegen, wobei die FINMA diesen Anteil erhöhen und in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren kann;
  • Sofortige Auszahlung aller privilegierten Einlagen bis zu einer von der FINMA festgesetzten Höhe unmittelbar aus der Masse (insb. liquide Mittel der betroffenen Bank) (ausgenommen Forderungen von Freizügigkeits- und Säule 3a Guthaben, die nicht ausbezahlt, sondern lediglich gutgeschrieben werden);
  • Erhöhung der Systemobergrenze von CHF 4 auf CHF 6 Milliarden.
Die zwei fett markierten Passagen sind die Krux. Zwar sollten die Einlagen unterlegt werden, aber das war schon vor der Revision so. Dann wurde 2008 entschieden, plötzlich statt 30T 100T unterlegen zu müssen. Aber das Kapital war noch gar nicht da. Das ist wie man eine Lebensversicherung unterzeichnet, aber keine Raten einzahlt... nützt nix :)

Die Unterlegung mag heute für die 100T vorhanden sein. Aber das Problem ist die Systemobergrenze: 6 Mia reichen nie und nimmer für den Fall, dass mehrere Banken bankrott gehen oder wenn eine der beiden Grossbanken hopps geht. Und zur Beunruhigung: Der Schweizer Staat würde es niemals vermögen, eine Grossbank effektiv aus dem Konkurs zu retten. Oder aber der schweizer Staat geht Konkurs. Genau so wie in Irland, als die Rettung von den fast-konkursiten Banken den an sich sehr gesunden Staat selbst fast in den Konkurs getrieben hat. Nur ist das Bank zu Staats Verhältnis in der Schweiz noch viel krasser als dasjenige in Irland.

 
Ich stimme dir zu. Banken bieten keine umfängliche Sicherheit wie viele das immer geglaubt haben. Ich finde das Beispiel in Island sehr gut. Dort hat der Staat die Banken einfach fallen lassen und sie nicht probiert zu retten. Auf diese Weise konnte er Hilfspakete schnüren und die Wirtschaft wieder ankurbeln. Ein Risiko gibt es immer bei der momentanen Situation der Banken.

 

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priyas