Baubewilligung = Baugespann aufbauen?

Diabolique

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20. Mai 2011
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Hallo!

Wir renovieren unser Haus und wollen den Dachstock 1m aufstocken.

Die Pläne haben wir eingereicht und jetzt kam die Aufforderung, das Baugespann aufzustellen. Bis am 8. Mai ist unser Vorhaben jetzt öffentlich ausgeschrieben.

Nun meine Frage: heisst die Aufforderung zum Aufstellen des Baugespanns auch, dass das Bauvorhaben akzeptiert wurde vom Kanton? Müssen wir jetzt nur noch abwarten, ob jemand eine Einsprache erhebt und wenn nicht ist es definitv okay? Mir ist schon klar, dass die Papiere unterschrieben zurückkommen müssen als Bestätigung aber verstehe ich richtig, dass es jetzt nur noch um die Anwohner geht?

Kennt sich damit jemand aus?

 
Bei uns laufen die beiden Sachen parallel.

Ausschreibung und baurechtliche Prüfung.

Wobei das zweite glaub ich länger dauert.

 
Die Profile müssen/sollen in den meisten Gemeinden beim einreichen der Unterlagen...oder zumindest bis zur veröffentlichung des Bauvorhabens stehen.

Ansonsten riskierst Du, dass es eben nicht veröffentlicht und um einen Zeitraum "x" verschoben würde.

Es wäre daher wohl sehr ratsam, dieses sofort in Auftrag zu geben, falls man dies nicht selbst machen will/kann.

Und nein, das hat NICHTS damit zu tun, dass es nun quasi bewillgt wäre....im Gegenteil...wenn die nicht erstellt werden, wird aktuell nichts mit der Bewilligungszeit.

 
Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Natürlich haben wir das Baugespann sofort aufgestellt sobald der Auftrag dazu kam. Wollte nur wissen, obs vom Kanton jetzt schon okay ist. Weil irgendwie finde ich es komisch, die Anwohner mit einem Baugespann zu nerven wenns dann ja doch nicht so realisiert werden darf. Aber ist halt anscheinend kompliziert und unlogisch...

Vielen Dank für Eure Antworten

 
irgendwie finde ich es komisch, die Anwohner mit einem Baugespann zu nerven wenns dann ja doch nicht so realisiert werden darf. Aber ist halt anscheinend kompliziert und unlogisch...
Ja doch, das ist schon, für die Schweiz, logisch... Du nervst damit nicht die Nachbarn... sondern Du zeigst ihnen damit, wie gross und wie..und was Du vor hast... Erst dann können sie ja der Meinung sein, dass ihnen das nicht passt und dann können sie Einspruch einlegen.. eben nur, wenn sie es bildlich vor Augen haben können sie beurteilen ob es für sie störend wäre..oder was auch sonst als Argument für eine Einsprache dienlich wäre.
 
Schon klar, aber was bringt es dem Nachbarn etwas zu zeigen, dass der Kanton vielleicht ja überhaupt gar nicht so will??? Das will ich damit sagen: falls der Kanton noch Aenderungen an unseren Plänen anbringen will, z.B. die Erhöhung des Daches so nicht erlaubt, wieso wird es dann schon so ausgeschrieben wenn ja evtl doch noch alles anders kommt?!

 
Also, der Kanton ist erstmal noch garnicht zuständig. Das Baugesuch wird bei der Gemeinde eingereicht. Gleichzeitig sollte auch das Baugespann stehen, wie schon beschrieben wurde. Wenn das Bauvorhaben dem gültigen Bauregelment entspricht, wird die Gemeinde in der regel auch eine Baubewilligung aussprechen.

Aaaber: sollte ein Anwohner ein "berchtigtes Interesse" an einer Einsprache haben, kann dieser sie begründet vorlegen. Dann wird die Gemeinde darauf reagieren und entscheiden. Erst in der nachfolgenden Instanz wird die Kantonale Bauverwaltung hinzugezogen.

Wenn man das bestehende Baugrelement studiert und alle dort geforderten Auflagen eingehalten hat, kann im Grunde nur eine Einsprache aus der Bevölkerung die Bewilligung verzögern oder evtl auch verhindern.

Gruss

Christoph

 

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