Ja genau das sehe ich auch so. Ich werde mir glaube ich aber einen Anwalt zuziehen, damit das alles korrekt Formuliert ist usw. Evtl. hat dieser ja noch weitere Ideen dagegen vorzugehen.Genau. Es wäre aber auch eine Chance: Da eine Vernehmlassung vorgesehen ist, wäre das die Gelegenheit, eure Sichtweise darzulegen (inkl. Gutachten und Baugesuch bzw. Bewilligung) und mit der von dir oben genannten Begründung um eine (teilweise) Aufhebung der aufschiebenden Wirkung zu ersuchen. Da die Verfahren aber nicht überall gleich sind, ist Nachfragen beim Kanton sicher der richtige Weg.