Hallo zusammen
Eigentlich wollte ich "Ruhe bewahren", aber jetzt hat es auch mir den Nuggi rausgeschlagen:
es scheint ganz offensichlich, dass wir vom Präsi der Baukommission schickaniert werden.
Hat jemand Erfahrungen oder einen Tipp, wie man so einem Amt "auf die Pelle rücken" kann?
Wir möchten nicht ganz so grobes Geschütz auffahren und uns gleich beim Kanton melden (was der übliche Weg wäre) oder gar einen Anwalt beziehen.
Situation; nachdem sich wegen diversen Nichtigkeiten (es wurden Dinge auf den Plänen beanstandet, die doch richtig waren!!!) die Auschreibung um fast 2 Mt verzögert hatte, werden die Unterlagen wieder nicht bearbeitet.
Wir haben alle Unterlagen zusammen, keine Einsprachen gehabt, nun auch das Nähebaurecht definitiv unterschrieben
-> einzig die Bestätigung, dass der Stempel im Grundbuch gemacht wurde, ist noch nicht da. Das kann nochmals 4-6 Wochen dauern.
Gemäss der Notarin vom Grundbuchamt würden die Verträge aber ausreichen.
Einmal mehr wurde mir direkt ins Gesicht gesagt, dass er zuerst abklären müsse,ob so schon eine Bewilligung möglich sei und dass die Notarin ja nicht vom Bauamt sei etc...
Erstens eine Frechheit, wie dieser Mann ständig über andere Leute spricht (hat auch schon unsere Nachbarn beschuldigt, illegal eine Mauer gebaut zu haben etc...) und 2. scheint er KEINE AHNUNG zu haben...
Denn ich habe mich per Internet schlau gemacht und gelesen, dass in solchen Fällen einfach eine Auflage/Bestimmung gemacht werden kann.
Und ich habe in einem Bericht des KT. Bauamtes gelesen, dass der Bauherr als Kunde zu empfinden sei und eine Baugenehmigung so schnell wie möglich zu erfolgen hat.
Jetzt weiss ich nicht, welche Möglichkeiten bestehen. Können wir einfach mal einen eingeschriebenen Brief an die Baukommission schicken oder sowas?
Weil erreichbar, bzw in Büro, ist der Präsi der Baukommission nur am Donnerstag-Mittag.
Hier ein Auszug, den ich von einer solothurnischen Homepage habe.
Nebenbestimmungen
Statt eine Baubewilligung zu verweigern, kann sie unter Beifügung von Nebenbestimmungen in der Form von Auflagen und Bedingungen erteilt werden.
Eine Bedingung liegt vor, wenn die Rechtswirksamkeit einer Verfügung von einem künftigen Ereignis abhängig gemacht wird (z.B. Zustimmung vom Nachbarn).
Eine Auflage ist die mit einer Verfügung verbundenen zusätzlichen Verpflichtung zu einem Handeln, Unterlassen oder Tun (z.B. rotes Ziegeldach verwenden).
Wer hat Rat oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
1000 Dank!
Gruss Doris
Eigentlich wollte ich "Ruhe bewahren", aber jetzt hat es auch mir den Nuggi rausgeschlagen:
es scheint ganz offensichlich, dass wir vom Präsi der Baukommission schickaniert werden.
Hat jemand Erfahrungen oder einen Tipp, wie man so einem Amt "auf die Pelle rücken" kann?
Wir möchten nicht ganz so grobes Geschütz auffahren und uns gleich beim Kanton melden (was der übliche Weg wäre) oder gar einen Anwalt beziehen.
Situation; nachdem sich wegen diversen Nichtigkeiten (es wurden Dinge auf den Plänen beanstandet, die doch richtig waren!!!) die Auschreibung um fast 2 Mt verzögert hatte, werden die Unterlagen wieder nicht bearbeitet.
Wir haben alle Unterlagen zusammen, keine Einsprachen gehabt, nun auch das Nähebaurecht definitiv unterschrieben
-> einzig die Bestätigung, dass der Stempel im Grundbuch gemacht wurde, ist noch nicht da. Das kann nochmals 4-6 Wochen dauern.
Gemäss der Notarin vom Grundbuchamt würden die Verträge aber ausreichen.
Einmal mehr wurde mir direkt ins Gesicht gesagt, dass er zuerst abklären müsse,ob so schon eine Bewilligung möglich sei und dass die Notarin ja nicht vom Bauamt sei etc...
Erstens eine Frechheit, wie dieser Mann ständig über andere Leute spricht (hat auch schon unsere Nachbarn beschuldigt, illegal eine Mauer gebaut zu haben etc...) und 2. scheint er KEINE AHNUNG zu haben...
Denn ich habe mich per Internet schlau gemacht und gelesen, dass in solchen Fällen einfach eine Auflage/Bestimmung gemacht werden kann.
Und ich habe in einem Bericht des KT. Bauamtes gelesen, dass der Bauherr als Kunde zu empfinden sei und eine Baugenehmigung so schnell wie möglich zu erfolgen hat.
Jetzt weiss ich nicht, welche Möglichkeiten bestehen. Können wir einfach mal einen eingeschriebenen Brief an die Baukommission schicken oder sowas?
Weil erreichbar, bzw in Büro, ist der Präsi der Baukommission nur am Donnerstag-Mittag.
Hier ein Auszug, den ich von einer solothurnischen Homepage habe.
Nebenbestimmungen
Statt eine Baubewilligung zu verweigern, kann sie unter Beifügung von Nebenbestimmungen in der Form von Auflagen und Bedingungen erteilt werden.
Eine Bedingung liegt vor, wenn die Rechtswirksamkeit einer Verfügung von einem künftigen Ereignis abhängig gemacht wird (z.B. Zustimmung vom Nachbarn).
Eine Auflage ist die mit einer Verfügung verbundenen zusätzlichen Verpflichtung zu einem Handeln, Unterlassen oder Tun (z.B. rotes Ziegeldach verwenden).
Wer hat Rat oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
1000 Dank!
Gruss Doris