M
Mic!
Guest
Hallo zusammen
Aus rechtlicher Sicht ist hier keine Entschädigung geschuldet, wenn diese nicht speziell vereinbart wurde oder üblich ist. Von einer entsprechenden Übung ist hier wohl mit Verweis auf meinen Vorsprecher nicht auszugehen.
Es gibt jedoch Fälle, die eine Entschädigung m.E. rechtfertigen: Wenn Sie aus der Beratung einen geldwerten Nutzen ziehen (z.B. Plan zeichnen lassen) und dann diesen Plan verwenden, um die Küche selber ohne die Küchenbauerin zu berücksichtigen einzubauen, sollten Sie die Planerin entschädigen.
Noch Fragen?
Gruss
Mic
Aus rechtlicher Sicht ist hier keine Entschädigung geschuldet, wenn diese nicht speziell vereinbart wurde oder üblich ist. Von einer entsprechenden Übung ist hier wohl mit Verweis auf meinen Vorsprecher nicht auszugehen.
Es gibt jedoch Fälle, die eine Entschädigung m.E. rechtfertigen: Wenn Sie aus der Beratung einen geldwerten Nutzen ziehen (z.B. Plan zeichnen lassen) und dann diesen Plan verwenden, um die Küche selber ohne die Küchenbauerin zu berücksichtigen einzubauen, sollten Sie die Planerin entschädigen.
Noch Fragen?
Gruss
Mic