Baueinsprache "nur" weil einem das Gebäude das Nachbarn nicht passt?

Teig

Mitglied
19. Mai 2009
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Hallo Zusammen

Manchmal kommen Baueinsprachen durch, obwohl die Baueingabe mehr oder weniger korrekt war. Das was unser Nachbar bauen möchte ist auch so ein Fall. Es ist alles andere als optimal für uns. Man kann sagen er baut eine lange Wand die uns die Sonne wegnimmt und die Luft-WP stellt er so nah wie es geht zu uns (in ein Nebengäubäude mit dem minimalst erlaubtem Abstand).

Ich würde an seiner stelle auch versuchen das haus so, oder so ähnlich zu bauen nur für uns ist dies /emoticons/default_additional/94.gif

Reden kann ich höchstens wegen der WP mit ihm, denn sonst läst der sich sicher nichts sagen!

Was würdet ihr tun?

Gibt es eine Regel wegen der Luft-Wärmepumpe (ist das was uns am meisten stört)?

Gruss

Teig

 
reden kann immer helfen - wegen der WP: Diese läuft ja üblicherweise nur im Winter bzw. dann wenn es kalt ist. Zu der Zeit bist Du also eh nicht draussen und hast sicher nicht die Fenster offen, deswegen wird dich diese WP (sofern sie ein aktuelles und gutes Modell ist) kaum stören weil sie schlicht nicht hörbar ist.

Oder wieso stört Dich die WP? Optisch?

 
Optisch stört diese (wahrscheilnich) nicht, aber seit Sommer 2009 müssen die WP's in Neubauten (zumindest im Kt. Zürich) auch das Warmwasser erzeugen. D.h. die laufen auch im Sommer! :-(

 
Optisch stört diese (wahrscheilnich) nicht, aber seit Sommer 2009 müssen die WP's in Neubauten (zumindest im Kt. Zürich) auch das Warmwasser erzeugen. D.h. die laufen auch im Sommer! :-(
Unsere WP läuft im Sommer nur einmal pro Tag für ca. 30 bis 40 Minuten, das reicht um die 300 Liter Wasser zu erwärmen. Von dem her sollte das kein grosses Problem sein.

 
Reden hilft immer und wenns ein Nebengebäude ist das auf die Grenze kommen soll, so muss dies mit dem Nähebaurecht geregelt werden. Und das kann man als Nachbar ablehnen.

Wobei ist Dein Land so klein, dass eine Mauer schon die Sonne klaut?

 
@gizomo74

das ist doch beruhigend. und hoffentlich in der nacht wenn der strom günstig ist

@elsurion

kein näherbaurecht, aber besondere gebäude dürfen bis 3,5m an die grenze gestellt werden. fragt sich, ob dies ein besonderes gebäude ist. wenn er darin noch wäscht und vjom haus aus zugriff hat ev. schon nicht mehr.

so klein ist das land nicht, aber sein bau ist genau im süden und sicherlich 15m lang (muss auf dem bauamt nochmals nachschauen) und 6,5m hoch. natürlich nicht das nebengebäude, sondern das hauptgebäude (ca. 5m von der grenze).

@all

beim hauptgebäude kann ich wohl nicht viel machen (will ich auch nicht), aber die wp stört mich.

 
Hallo Teig

Für die Baubewilligung unserer WP hat die Gemeinde durch ein Ingenieurbüro ein Lärmgutachten erstellen lassen. Vielleicht beruhigt es dich etwas, dass so ein Bau vor Erteilung der Baubewilligung überprüft wird und nicht einfach so erstellt werden darf.

Wir liegen glücklicherweise weit unter den Grenzwerten und die WP liegt neben dem unattraktivsten Teil von Nachbar's Grundstück. Dort hält sich eh niemand auf. Somit gab es überhaupt keinen Anlass zu Diskussionen.

Zum Bau insgesamt: Einsprachen können erfolgreich sein, wenn das Gebäude nicht in die Umgebung passt oder "qualifiziert hässlich" ist. Wer auch immer das schlussendlich beurteilen soll.... :)

Lg, AmBach

 
@ambach

bei meiner gemeinde bin ich mir nicht sicher, dass die diese berechnung gemacht haben. bin sogar fast sicher, dass sie dies nicht gemacht hatten (da gibt es gründe für meine vermutung).

die wärmepumpe ist ca. 9m von unseren schlafzimmerfenstern entfernt. wenn ich als laie die berechnung auf der hp:

Fachstelle Lärmschutz

mache, dann erfüllt keine wärmepumpe vom letzten test im buchs

https://institute.ntb.ch/fileadmin/Institute/IES/pdf/PrüfResLW110125.pdf

die anforderung bei diesem abstand! auch die ruhigste nicht!!!

gruss

teig

 
@ambach

wie war bei dir das resultat? (wieviele meter war die emission zu hoch für schlafräume)?

 
Unser Nachbar hat uns gedroht eine "vorsorgliche Einsprache" gegen die WP zu machen (am ersten geplanten Standort), was uns gezwungen hätte anschliessend an die Fertigstellung eine Lärmmessung vorzunehmen. --> es gibt Lärmgrenzwerte!!

Darauf hin konnte ich den Fertighausanbieter dazu "überreden" die WP an eine andere Mauer zu setzen (ohne Aufpreis) wo sie auch für mich optmaler steht /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Teig

Sorry, deine Frage versteh ich leider nicht ganz, um die technischen Details kümmert sich der Ingenieur. Ich bin einfach froh, wenn's am Schluss passt :) .

Wenn ich das Gutachten richtig interpretiere, ist die Lärmbelastung am Empfangspunkt, d.h. am Nachbarhaus bei 36 dB und am Immissionsort (bei uns) bei 41 dB. Die Zahlen werden dann noch irgendwie theoretisch korrekturgerechnet und ergeben Tagsüber 43 und Nachts 45 dB. (Grenzwerte bei 55 und 45 dB). Aber wie gesagt, alle Angaben ohne Gewähr, es kann durchaus sein, dass ich was nicht richtig verstanden oder interpretiert habe.

Auf jeden Fall ist das offensichtlich unter den Grenzwerten und die Baubewilligung wurde erteilt. Wobei vom Nachbarhaus kein Raum mit Fenster auf diese Seite ausgerichtet ist. Keine Ahnung, ob das eine Rolle spielen würde.

Lg, AmBach

Lg, AmBach

 
Hallo

Wir hatten einen Rekurs unserer Nachbarn wegen der Wärmepumpe und anderem (Wohlbemerkt nach Eingang der Baubewilligung!).

Auch unsere WP kommt in einem besonderen Gebäude mit einem Grenzabstand von 3.50m zu stehen, der Abstand zu Schlafräumen des Nachbarn beträgt ca. 9.90m.

Der Rekurs hat folgendes gebracht:

Die Baurekurskommission entschied auf Verfahrensfehler in der Baubewilligung, weil WP schon in Baubewilligung bewilligt wurde.

Gebühren Entscheid Baurekurskommission:

- Kosten für uns: 1'200.-

- Kosten für Gemeinde: 1'200.-

- Kosten für Nachbar: 600.-

- Die Gemeinde hat uns ein Lärmgutachten aufgebrummt. Resultat: Alle Werte eingehalten, Kosten für uns: 1'500.- (für die Katz).

- Kosten separate Bewilligung WP (unüblich): 1200.- (Gemeinde wälzt Kosten von BRK zurück an uns ab).

Fazit:

- Wir bauen die WP wie geplant an geplanten Ort.

- Wir hatten unnötige Mehrkosten und eine Bauverzögerung von fast 1 Jahr.

- Unsere Nachbarn ignorieren uns, wenn wir auf dem Bau sind.

Meine Meinung: Die Emissionswerte müssen so oder so eingehalten werden. Ein Lärmgutachten ist eh nur theoretisch. Warte lieber, bis die Wärmepumpe in Betrieb ist und lass erst dann eine Lärmmessung machen, wenn sie dich stört.

Auch du hast dein Haus so gebaut wie es dir gefallen hat. Lass deinen Nachbarn auch seinen Traum realisieren.

Gruss von VanTor

 
@VanTor

Ich verstehe deinen Ärger und ich hatte versucht gestern den Nachbarn zu kontaktieren leider war niemand zu Hause

1.) Ist bei uns ist der Abstand keine 9m zu den Schlafräumen

2.) Hätte der Nachbar auf uns zukommen können bevor er die Baueinbgabe machte. Er hatte bei Bauamt behauptet, dass er mit allen Nachbarn gesprochen hatte. Er hatt aber mit gar keinen Nachbarn über sein Projekt gesprochen.

3.) Gehe ich und meine frau davon aus, dass er die WP absichtlich dorthin stelle.

4.) Ist das ganze Gebaude schon so gewbaut, dass es für uns scheisse ist. Wir würden dies ja akteptieren, aber irgendwann ist es zuviel.

5.) Ich hatte mein Haus nicht so gebaut wie es mir gefallen hatte, sondern so wie es von den Grenzabständen etc. vorgegeben war. Das ist aber eine andere Geschichte.

Gruss

Teig

 
Ist das ganze Gebaude schon so gebaut, dass es für uns [zensiert] ist. Wir würden dies ja akteptieren, aber irgendwann ist es zuviel.

5.) Ich hatte mein Haus nicht so gebaut wie es mir gefallen hatte, sondern so wie es von den Grenzabständen etc. vorgegeben war. Das ist aber eine andere Geschichte.
Eigentlich ist das die gleiche Geschichte, nur von der anderen Seite aus gesehen.Der Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf Baubewilligung, wenn alle geltenden Vorschriften eingehalten werden, die beim Landerwerb bekannt sind oder einem Zonenplanänderungsverfahren unterliegen, in welchem jeder Landbesitzer begrüsst wird. Man muss es nicht dulden, wenn der Nachbar diese Vorschriften nicht einhält, egal ob die Gemeinde dies bewilligt.

Andersrum, man muss es hinnehmen, wenn einem im Rahmen des Baugesetzes vor oden neben die Nase gebaut wird.

Gummiparagraphen wie 'muss in die Umgebung passen' lassen der Behörde einen gewissen Spielraum, aber der eigene Individualismus und Geschmack sind dem der anderen Bauherren gleichwertig, auch wenn diese später bauen.

 
@emil17

der besitzer dieser beiden grundstücke war früher ein gu, der seit ca. 3 wochen in liqiudation ist. klar ist dasa diese abmachungen keine gültigkeit mehr haben, wiel nirgens eingetragen. zum nachteil von beiden partein (als nicht nur von mir).

des mir den nebengäbauden ist an und führ sich schon ein gummiparagraph. dass sieht man schon an den vielen gerichtsverhandlungen an und denn immer wieder neuen definitionen alleine im kt. zürich.

das gebäude passt übeigens nicht nur mir nicht, sondern allenangrenzenden parteien. was aber nicht relevant ist.

wie auch immer mein architekt würde auch einsprache erheben und ich kontaktiere heute meinen anwalt zu dem thema.

was sicher weg muss ist die wp wo so nah steht, dass sie ohne massnahmen die lärmvorschriften nicht einhalten kann (gemäss berechnung im internet auf den kantinalen seite hält nicht mal die leiseste wp die vorschriften ein).

gruss

teig

 
@emil17

der besitzer dieser beiden grundstücke war früher ein gu, der seit ca. 3 wochen in liqiudation ist. klar ist dasa diese abmachungen keine gültigkeit mehr haben, wiel nirgens eingetragen
Da kann man sogar erleben, dass man Dir als Nachbar irendwas verspricht, aber nicht ins Grundbuch einträgt, und der selbe sagt dann dem Käufer, er sei an den Vertrag nicht gebunden, es sei nur, um den Nachbarn ruhigzustellen ...

Wer Verträge abschliesst in der Absicht, diese nicht einzuhalten, ist ein XXXXXX

was sicher weg muss ist die wp wo so nah steht, dass sie ohne massnahmen die lärmvorschriften nicht einhalten kann (gemäss berechnung im internet auf den kantinalen seite hält nicht mal die leiseste wp die vorschriften ein)
Wenn eine WP am vorgesehenen Ort nach Baureglement zulässig ist, kann man diese nicht wegbedingen.Es wäre besser, zu verlangen, der Nachbar müsse durch Messungen nachweisen und ggf. durch bauliche Massnahmen dafür sorgen, dass die Lärmvorschriften der WP eingehalten werden, und die Wohnbewilligung durch die Gemeinde soll erst nach diesem Nachweis erteilt werden - damit sich der andere damit nicht allzuviel Zeit nimmt. Dies sei, mit Hinweis auf die kantonale Seite mit den WPs, keine Schikane Deinerseits, sondern eine wohlbegründete Annahme, dass diese WP im Betrieb zu Belästigungen führe.

 
2.) Hätte der Nachbar auf uns zukommen können bevor er die Baueinbgabe machte. Er hatte bei Bauamt behauptet, dass er mit allen Nachbarn gesprochen hatte. Er hatt aber mit gar keinen Nachbarn über sein Projekt gesprochen.
Wir haben bewusst die zukünftigen Nachbarn nicht um Erlaubnis gefragt, ob wir unser Haus so oder anders bauen dürfen.

Gruss Walter

 
das ganze kommt mir bekannt vor. Bei einem Projekt haben wir die Nachbarn nicht informiert, oh, das gab böses Blut. Obwohl wir alle Gesetze eingehalten haben.

Beim nächsten Projekt haben wir die Nachbarn informiert. Abgesehen davon das wir noch "gute" Tipps und Aenderugnswünsche bekommen haben, haben wir danach noch erfahren müssen, dass wir es ruhig noch detaillierter hätten machen können und zuwenig auf ihre Wünsche eingingen.

Wie auch immer, wenn es dem Nachbarn nicht passt, hilft gar nichts!

 
@walter

Das mit der WP ist gemäss Bauamt so eine Sache. Sie beurteilen nur, ob sie dort zuläsig ist. Lärmemmisionen sind was anderes und mussen "separat" beklagt werden! Dem Bauamt ist bewusst, dass die lärmemissionnen vjon einer normalen WP ev. nicht eingehalten werden können und sie erteilen die Baubewilligung trozdem.

Gruss

Teig

 
Wir haben nach der Baueingabe die Nachbarn zu einer Projektvorstellung eingeladen. Auch wir wollten nicht riskieren, "gut gemeinte" Tipps und Änderungswünsche unserer Nachbarn berücksichtigen zu müssen.

@Teig

Es gibt Gesetze für die Aufstellung einer LW-Wärmepumpe. Die Minimalabstände zu lärmempfindlichen Fenstern sowie die theoretischen Immissionsgrenzen müssen eingehalten werden. Wenn bei euch auf dem Bauamt Behauptungen wie von dir zitiert(?) geäussert werden, dann haben die meiner Meinung nach keinen Schimmer von ihrer Aufgabe. Das ist traurig.

Gruss von VanTor

 

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