Hallo zusammen,
wir sind eine junge Familie die in die zweite Bauphase starten möchte. Schon bei der ersten Bauphase und einem Anbau, konnte es der Nachbar nicht unterlassen eine Einsprache zu machen. Nun dachten wir dieses mal klären wir vor Baubeginn und Eingabe bei der Gemeinde alle möglichen Einsprachegründe und holen uns schon im Vorfeld das OK der Nachbarn, der der damals die Einsprache machte wurde ausgelassen da er, so glaubten wir, dieses mal keinen Grund finden könnte für eine Einsprache (auch rechtlich ist kein Näherbaurecht o.Ä. nötig, wir bauen auf der anderen Seite!), wir verzichteten also auf ein schriftliches ok, haben aber dennoch mit ihm darüber gesprochen. Sogleich war er der Meinung das das geplante Bauvorhaben, die Durchfahrt (ein schmaler Kiesweg) zu seinem Grundstück vorallem für grössere LKW`s und Feuerwehr o.Ä. erschweren oder verunmöglichen würde. Wir und der ausführende Bauunternehmer zweifelten daran und verabredeten dies doch einfach nach der Profilierung mit einem Test-LKW auszuprobieren, der von ihm bestellte LKW ist dann tatsächlich nicht an die hinteren Grundstücke gekommen, der von uns bestellte "Zweitmeinungs-LKW" sowie unabhängig davon noch ein anderer konnten problemlos den Weg passieren. Wir besprachen dies mit dem Nachbarn (er war anwesend) und meinten dann die Sache sei bewiesen und somit erledigt. Um doch noch ein wenig die Hand zu bieten und letzte Zweifel auszuräumen verpflichteten wir uns schriftlich dazu an dem Weg, resp. am Übergang von der Zufahrtsstrasse zum Weg kleinere Strassenbautechnische Anpassungen zu realisieren und diese auch zu bezahlen, so dass auch eine eventuelle Neigung die der LKW erreichen könnte nicht zu einem Problem wird. Für uns war die Sache erledigt bis wir heute vom Bauunternehmer erfuhren, das mehrere der hinteren Nachbarn (die alle den schmalen Kiesweg benutzen müssen) gemeinsam eine Einsprache gestaltet haben, die sie nächste Woche (kurz vor Ablauf der Einsprachefrist) bei der Gemeinde abgeben werden, sofern keine andere Lösung gefunden würde.
Nochmal zusammen gefasst:
1. Vor Baueingabe mit den Nachbarn gesprochen und "scheinbar" zwischenmenschliche Lösungen gefunden.
2. Vor Baueingabe mit allen von denen wir ein Näherbaurecht brauchen, gesprochen und ein schriftliches Einverständnis für das Bauvorhaben geholt.
3. Profile gestellt und ausprobiert was möglich ist und was nicht, mit dem Fazit das 7.5 Tonner (ein LKW mit Mulde hinten drauf und Kanalreinigungs-LKW) durchkommen, auch wenn es sicher ein wenig fahrerisches Können und ein wenig Geduld braucht.
4. Der von allen benutzte Weg setzt sich zusammen aus einem Teil unseres Grundstückes, einem separatem Weg-Flurstück (1.50m breit) das insgesamt 3 Parteien gehört, deren Häuser weiter hinten in der Reihe stehen und einem kleinen Teil des Grundstücks vom Nachbarn vis a vis.
5. Für alle Grundstücke sind keine Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen, es gibt ein altes schriftliches Dokument vom damaligen Veräusserer der Häuser, in dem er den Anrainern versichert das eine Durchfahrt für PKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge jederzeit gewährleistet ist und zwar auf dem separatem Flurstück von 1.50m Breite.
6. Auch nach allen Gesprächen und Handreichung (wir haben immer wieder versichert das es uns ein Anliegen ist, das auch die hinteren Häuser mit Öl, Baufahrzeugen etc. versorgt werden können) und der LKW-Probe die zu unseren Gunsten ausgefallen ist, möchten die Herrschaften (ausgenommen vom Nachbarn vis a vis) eine Einsprache machen oder verlangen das der Nachbar vis a vis noch einen Teil seines Grundstückes gibt (Rückbau einer Natursteinmauer und Fällen eines Teiles der Hecke) um den Weg zu verbreitern und somit die Durchfahrt zu vereinfachen, natürlich finanziell zu Lasten der Bauherren, also uns.
7. Die Begründung der Einsprache sei: die angeblich erschwerte Durchfahrt, die Vermutung das die Feuerwehr und andere der Sicherheit und Gesundheit dienenden Fahrzeuge die Häuser nicht erreichen könne. (Die Feuerwehr hat uns mitgeteilt das aufgrund des Mangels an einem Hydranten der Weg sowieso von ihnen nicht befahren werde, sie kommen mit Schläuchen von ober- oder unterhalb) und das Highlight: der Ende des Weges grenzt an ein landwirtschaftliches Grundstück, deren Verpächterin der Meinung sei das dies durch das Bauvorhaben durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr erreicht werden könne, denn so ein landwirtschaftliches Gerät könne durchaus breiter sein als ein Mulden-LKW (jene Verpächterin ist Miteigentümerin des Weg-Flurstückes von 1.50m Breite)
Um unser Bauprojekt möglichst zeitnah weiter zu bringen, Streitigkeiten zu verringern und einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen tendierten wir anfangs dazu uns auf das ganze Prozedere einzulassen. Nach einer kurzen Besinnung kamen wir aber zu dem Schluss das man doch nicht alles mit sich machen lassen kann und auch noch finanziell dafür aufkommen soll das es eine Verbesserung zugunsten unserer Nachbarn gibt. Es sollte doch reichen wenn der seit eh und jeh vorhandene Zustand einfach bestehen bleibt und nicht eingeschränkt wird!!!
Hat jemand eine Ahnung inwiefern sich die Herrschaften auf ein Gewohnheitsrecht beziehen können (es gibt ja schliesslich kein Wegerecht) und wie man sich jetzt überhaupt verhalten soll??? Müssen auf einem unbefestigten Kiesweg tatsächlich noch grössere LKW`s fahren können müssen?
Die Zeit drängt sehr, wir sind sehr verunsichert und würden uns über ein paar Meinungen oder Fakten von euch sehr freuen.
wir sind eine junge Familie die in die zweite Bauphase starten möchte. Schon bei der ersten Bauphase und einem Anbau, konnte es der Nachbar nicht unterlassen eine Einsprache zu machen. Nun dachten wir dieses mal klären wir vor Baubeginn und Eingabe bei der Gemeinde alle möglichen Einsprachegründe und holen uns schon im Vorfeld das OK der Nachbarn, der der damals die Einsprache machte wurde ausgelassen da er, so glaubten wir, dieses mal keinen Grund finden könnte für eine Einsprache (auch rechtlich ist kein Näherbaurecht o.Ä. nötig, wir bauen auf der anderen Seite!), wir verzichteten also auf ein schriftliches ok, haben aber dennoch mit ihm darüber gesprochen. Sogleich war er der Meinung das das geplante Bauvorhaben, die Durchfahrt (ein schmaler Kiesweg) zu seinem Grundstück vorallem für grössere LKW`s und Feuerwehr o.Ä. erschweren oder verunmöglichen würde. Wir und der ausführende Bauunternehmer zweifelten daran und verabredeten dies doch einfach nach der Profilierung mit einem Test-LKW auszuprobieren, der von ihm bestellte LKW ist dann tatsächlich nicht an die hinteren Grundstücke gekommen, der von uns bestellte "Zweitmeinungs-LKW" sowie unabhängig davon noch ein anderer konnten problemlos den Weg passieren. Wir besprachen dies mit dem Nachbarn (er war anwesend) und meinten dann die Sache sei bewiesen und somit erledigt. Um doch noch ein wenig die Hand zu bieten und letzte Zweifel auszuräumen verpflichteten wir uns schriftlich dazu an dem Weg, resp. am Übergang von der Zufahrtsstrasse zum Weg kleinere Strassenbautechnische Anpassungen zu realisieren und diese auch zu bezahlen, so dass auch eine eventuelle Neigung die der LKW erreichen könnte nicht zu einem Problem wird. Für uns war die Sache erledigt bis wir heute vom Bauunternehmer erfuhren, das mehrere der hinteren Nachbarn (die alle den schmalen Kiesweg benutzen müssen) gemeinsam eine Einsprache gestaltet haben, die sie nächste Woche (kurz vor Ablauf der Einsprachefrist) bei der Gemeinde abgeben werden, sofern keine andere Lösung gefunden würde.
Nochmal zusammen gefasst:
1. Vor Baueingabe mit den Nachbarn gesprochen und "scheinbar" zwischenmenschliche Lösungen gefunden.
2. Vor Baueingabe mit allen von denen wir ein Näherbaurecht brauchen, gesprochen und ein schriftliches Einverständnis für das Bauvorhaben geholt.
3. Profile gestellt und ausprobiert was möglich ist und was nicht, mit dem Fazit das 7.5 Tonner (ein LKW mit Mulde hinten drauf und Kanalreinigungs-LKW) durchkommen, auch wenn es sicher ein wenig fahrerisches Können und ein wenig Geduld braucht.
4. Der von allen benutzte Weg setzt sich zusammen aus einem Teil unseres Grundstückes, einem separatem Weg-Flurstück (1.50m breit) das insgesamt 3 Parteien gehört, deren Häuser weiter hinten in der Reihe stehen und einem kleinen Teil des Grundstücks vom Nachbarn vis a vis.
5. Für alle Grundstücke sind keine Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen, es gibt ein altes schriftliches Dokument vom damaligen Veräusserer der Häuser, in dem er den Anrainern versichert das eine Durchfahrt für PKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge jederzeit gewährleistet ist und zwar auf dem separatem Flurstück von 1.50m Breite.
6. Auch nach allen Gesprächen und Handreichung (wir haben immer wieder versichert das es uns ein Anliegen ist, das auch die hinteren Häuser mit Öl, Baufahrzeugen etc. versorgt werden können) und der LKW-Probe die zu unseren Gunsten ausgefallen ist, möchten die Herrschaften (ausgenommen vom Nachbarn vis a vis) eine Einsprache machen oder verlangen das der Nachbar vis a vis noch einen Teil seines Grundstückes gibt (Rückbau einer Natursteinmauer und Fällen eines Teiles der Hecke) um den Weg zu verbreitern und somit die Durchfahrt zu vereinfachen, natürlich finanziell zu Lasten der Bauherren, also uns.
7. Die Begründung der Einsprache sei: die angeblich erschwerte Durchfahrt, die Vermutung das die Feuerwehr und andere der Sicherheit und Gesundheit dienenden Fahrzeuge die Häuser nicht erreichen könne. (Die Feuerwehr hat uns mitgeteilt das aufgrund des Mangels an einem Hydranten der Weg sowieso von ihnen nicht befahren werde, sie kommen mit Schläuchen von ober- oder unterhalb) und das Highlight: der Ende des Weges grenzt an ein landwirtschaftliches Grundstück, deren Verpächterin der Meinung sei das dies durch das Bauvorhaben durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr erreicht werden könne, denn so ein landwirtschaftliches Gerät könne durchaus breiter sein als ein Mulden-LKW (jene Verpächterin ist Miteigentümerin des Weg-Flurstückes von 1.50m Breite)
Um unser Bauprojekt möglichst zeitnah weiter zu bringen, Streitigkeiten zu verringern und einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen tendierten wir anfangs dazu uns auf das ganze Prozedere einzulassen. Nach einer kurzen Besinnung kamen wir aber zu dem Schluss das man doch nicht alles mit sich machen lassen kann und auch noch finanziell dafür aufkommen soll das es eine Verbesserung zugunsten unserer Nachbarn gibt. Es sollte doch reichen wenn der seit eh und jeh vorhandene Zustand einfach bestehen bleibt und nicht eingeschränkt wird!!!
Hat jemand eine Ahnung inwiefern sich die Herrschaften auf ein Gewohnheitsrecht beziehen können (es gibt ja schliesslich kein Wegerecht) und wie man sich jetzt überhaupt verhalten soll??? Müssen auf einem unbefestigten Kiesweg tatsächlich noch grössere LKW`s fahren können müssen?
Die Zeit drängt sehr, wir sind sehr verunsichert und würden uns über ein paar Meinungen oder Fakten von euch sehr freuen.