Baueinsprache

Ruppi

Ruppi
13. Feb. 2012
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8192 Glattfelden
Hallo Leute

Wir haben da seit ein paar Tagen ein gewaltiges "Problem", zu dem ich gerne Eure Meinungen hören würde.

Als wir im Jahre 2005 unser Haus gekauft haben (Doppeleinfamilienhaushälfte, Keller, Parterre plus zwei Stockwerke, Ausrichtung gegen Südwesten, direkt an einer Strasse), lag auf der anderen Strassenseite eine Gärtnerei mit Treibhäusern. Vom ersten Stock konnte man bequem darüber hinwegsehen. Und auf unserem Sitzplatz durften wir die Sonne geniessen, bis sie hinter dem nächsten Hügel verschwand.

Der Besitzer der Gärtnerei hat leider vor einiger Zeit aufgegeben und mittlerweile das Land an eine grosse Baufirma verkauft. Weitere Details möchte ich hier nicht erwähnen. Diese Baufirma will jetzt auf dieses Landstück ein paar Mehrfamilienhäuser aufstellen. Und zwar sollen die neuen Häuser gemäss den ausgesteckten Stangen so hoch werden, dass wir im Sommer schon am späteren Nachmittag keine Sonne mehr sehen werden. Ganz zu schweigen vom Winter.

Meine Fragen an Euch sind nun: Lohnt es sich, Einsprache zu erheben? Wer hat Erfahrungen mit solchen Einsprachen gemacht? Oder was für Tipps hättet Ihr für uns?

Unsere Begründungen für die Einsprache wären: Schattenwurf; keine Weitsicht mehr; Verminderung der Wohnqualität; Verminderung der Qualität unserer Liegenschaft; Wertverminderung unseres Hauses; in zwei Wochen werden wir Solarzellen (Solarthermie) aufs Dach machen lassen, die dann am Abend auch keine Sonne mehr sehen; wir haben das Haus unter anderem wegen der bereits gegebenen Situation gekauft, mit der Annahme, dass die Weitsicht und die Sonnenbestrahlung bleiben. Mehr fällt mir im Moment gerade nicht ein.

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Liebe Grüsse

Ruppi

 
..wir haben das Haus unter anderem wegen der bereits gegebenen Situation gekauft, mit der Annahme, dass die Weitsicht und die Sonnenbestrahlung bleiben. Mehr fällt mir im Moment gerade nicht ein.
Welche Wohnzone hat denn die Parzelle, wo jetzt die Überbauung realisiert werden soll?
Wenn alles gemäss Wohnzone geplant ist, dann wird deine Einsprache minimalst bis gar nicht eine Chance haben.

 
Hallo Rupi,

Die genannten Gründen in Ehren, sie haben aber, solange das Baureglement deiner Gemeinde bei dieser neuen Siedlung respektiert wird nicht mal eine aufschiebende oder bauverzögernde Wirkung! Weniger Sicht, weniger Sonne, daraus resultierende Wertverminderung sind wirklich nachvolziebare Gründe, die einen Hausbesitzer ärgern, oder sogar schlaflose Nächte bescheren können. Doch muss mann beim Landkauf die möglichen worst-case Szenarien durchspielen. Dazu gehört auch die Überlegung, das angrenzendes Landwirschaftsland umgezont werden kann... wirklich unverbaubare Aussicht geniesst nur wer sein Haus über einem Abgrund gebaut hat... /emoticons/default_rolleyes.gif

Da das Projekt nun schon bei der Baubehörde deiner Gemeinde eingereicht wurde nützt es auch nicht mehr, das Gespräch mit dem Investor/Architekten zu suchen. Es bleibt dir einzig noch übrig, das Projekt bei der Gemeinde einzusehen und zu schauen, ob es keine Ziffer des Baurgeglementes verletzt.

liebs Grüessli, jomazi

 
....

Unsere Begründungen für die Einsprache wären: Schattenwurf; keine Weitsicht mehr; Verminderung der Wohnqualität; Verminderung der Qualität unserer Liegenschaft; Wertverminderung unseres Hauses;...
Hallo,

es gibt kein Recht auf unverbaute Aussicht, fehlenden Schattenwurf usw.

Und das ist auch gut so.

Gäbe es ein soclhes Recht, wäre in der ganzen Schweiz kein Haus höher als einen Stock, weil es immer einen Nachbarn gibt, dem es nicht passt.

Wenn der neue Bau zonenkonform ist bleiben dir nur 2 Möglichkeiten:

- akzeptieren

- wegziehen

Gruss

 
Hmmm, komische Frage??? Konstruktiv? Etwas zur Lösung beitragend?
Ja insofern, als dass es etwas egoistisch sein könnte, selber zu bauen bzw. ein Bauwerk zu nutzen (was normal ist) und sich darüber zu beschweren, dass andere das selbe auch tun.Denn es gibt keine Häuser, die keinen Schatten werfen.

so ähnlich wie: Die anderen Autofahrer sind schuld daran, dass ich keinen Parkplatz finde.

Tut aber nichts zur Sache; gegen zonenkonforme Bauten, die keine Nachbarrecht verletzen, kann man nichts machen. Das mag schmerzen, wenn man einen Bauplatz am Rand der Bauzone gekauft hat und nun daneben auch eingezont wird. Noch mehr schmerzt es, wenn eine EFH-Zone plötzlich durch mehr Ausnutzungsziffer und höhere zulässige Gebäudemaximalhöhe aufgewertet wird. Aber deswegen ist "unverbaubare Lage" eine preissteigernde Eigenschaft und kein einforderbares Recht.

 
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Wenn nachbarrechtliche Vorschriften verletzt werden. Wenn baurechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden (sollte das Bauamt prüfen, tut es aber nicht immer). Wenn schlecht sachlich begründbare Ausnahmebewilligungen zu Ungleichbehandlung von Bauprojekten führen. Wenn begründeter Verdacht besteht, dass das Projekt Art 684 ZGB verletzen wird, z.B. durch eine sehr laute Wärmepumpe an der Grenze.

Wenn bestehende Servitute oder Verträge beeinträchtigt werden. Wenn absehbar ist, dass die vorgesehene Nutzung das Eigentum des Betroffenen beeinträchtigen wird (z.B. einzig mögliche Zufahrt über Land des Nachbarn, aber ohne bestehendes Servitut). Auch solche Dinge werden von der bewilligenden Behörde nicht immer geprüft.

Wenn das Projekt bzw. dessen Nutzung zonenwidrig ist (z.B. Ausbau einer bestehenden Sägerei im Wohngebiet).

Die Tatsache, dass einer baut, wo man bauen darf, wo aber noch nichts war, mit den dadurch einhergehenden üblichen Beeinträchtigungen, reicht hingegen nicht aus. Des weiteren ist die Einsprache ein jedem Betroffenen zustehendes Rechtsmittel, genauso wie man gegen eine Busse Einsprache erheben kann. Eine Einsprache ist deshalb keine Schikane, wenn sie nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder gegenstandslos ist, und der Einsprechende ist nicht schuld an dadurch verursachten Mehrkosten und Verzögerungen.

 
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Also wenn da einer gemäss Zonenplan baut, dann wird es schon was schwerer, was zu machen. Wobei es auch dann noch Möglichkeiten gibt. Ein Haus mit 8 Wohnungen, das sich an alle Sachen wie Höhen, Abstände, Ausnützung,... hält, aber in einer reinen EFH Zone gebaut werden soll, kann man durchaus schon mal erfolgreich bekämpfen, am ehsten natürlich, wenn mehrere in der Nähe das zusammen tun. Wenn die Art das Hauses hingegen quartiersüblich ist, und die Regeln der Zone eingehalten wurden, dann kann man kaum was tun.

 
Ein Haus mit 8 Wohnungen, das (...) in einer reinen EFH Zone gebaut werden soll, kann man durchaus schon mal erfolgreich bekämpfen
... da zonenwidrig (EFH=EinFamilienHaus) eben unmöglich gemäss Zonenplan.Problematisch wird es z.B. , wenn verschiedene Zonen zu nahe beieinander liegen. Ein grosser Stall für Schweinemast in der Landwirtschaftszone kann nicht nur die Aussicht stören, sondern auch Geruchsbelästigung bewirken, ist aber nicht zonenwidrig, und wer am Rand der LWZ Bauland gekauft hat wird sich darüber ärgern.

 

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