Bauführungsleistungen nach SIA

Muffinman

Mitglied
01. Juli 2008
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Wir haben einen Architektur- und Bauführungsvertrag nach SIA mit unserm Architekten abgeschlossen. Das Honorar ist Pauschal und der Vertrag verweist auf die diversen SIA Normen. (Ich weiss, man sollte anständige Verträge machen! Ich würde das heute auch besser machen /emoticons/default_additional/89.gif)

Das Problem nun:

Wir sind nicht zufrieden mit der Bauführung, da der Bauführer maximal 2, eher nur 1 Tag pro Woche auf der Baustelle ist und somit die Bauführung an uns hängen bleibt. Natürlich könnten wir immer auf die nächste Woche warten und hoffen, dass die von uns entdeckten Mängel/ Probleme auch vom Bauführer erkannt werden, doch es ist ja schliesslich unser Haus.

Frage:

Sind in den mir unbekannten SIA-Normen (ich weiss /emoticons/default_additional/89.gif) die Aufgaben des Bauführers aufgezählt, bzw. umschrieben? Kann ich meinem Bauführer das Honorar streichen für "vom Bauhernn selbst erbrachte Bauführungsaufgaben"? Pro Tag kämpfen wir mindestens 1-2 Stunden mit irgendwelchen Handwerkern. Badewanne falsch drin, Termine nicht eingehalten (würde der Bauführer auch merken aber erst die Woche drauf), sonstige Schweinereien.

Kennt sich hier jemand mit dieser wohl nicht unbekannten Problematik aus?

 
Hallo Muffinman

Vorschlag zu folgendem Vorgehen:

- investierte Stunden für Bauführung bis jetzt erfassen/aufschreiben

- korrigierte Fehler für fehlende Bauführung bis jetzt erfassen/aufschreiben

- eingeschiebenen Brief an GU/Architekt und Bauführer betr. mangelhafter/ungenügender Bauführung !

- in eingeschriebenen Brief Vorschlag für Abrechnung der bisher erbrachten Aufsichtsstunden - mit Fristsetzung betr. Rückantwort

- wichtig: Merksatz in diesem Schreiben - Die erbrachte Aufsicht entbindet den GU/Architekten nicht von der Haftung aus seiner Bauführungspflicht !!

- Andeutung von Massnahmen bei ausbleibender Antwort und Bauführung wie bisher

Der GU/Arch. müsste so bis zum gesetzten Termin eine Erklärung für Besserung oder anderes abliefern.

Wenn keine Antwort --> Rechnungsstellung an GU/Architekt mit einem moderaten Stundensatz !!

Dies kommt den Planer schlussendlich günstiger - aber soll sich für dich auch auszahlen.

Andy

 
Hallo Muffinman,

so "einfach" ist es meist nicht, wie Andy schreibt... leider! Ich vermute mal, dass Du ein "schlüsselfertiges Haus" erwirbst und nicht selbst die Handwerker aussuchst/beauftragst...? Wenn dies so ist, dann agiert der Architekt eigentlich wie ein GU...

In diesem Fall kann ich Dir genau sagen, wie der Architekt reagieren wird (war bei uns ähnlich:mad:): "...es ist nich Sache des Kunden, die Bauführung zu machen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt direkt den Handwerkern Anweisungen zu geben...." weiter wird er sich auf den Vertrag beziehen; "...Der Kunde erwirbt termingerecht ein schlüsselfertiges Werk - wie dies bewerkstelligt wird, ist nicht Sache des Kunden...

Solche "Einsprachen" und "Gegenverrechnungen" bringen in der Regel überhaubt nichts - eher nur "böses Blut".../emoticons/default_wink.png

Es ist manchmal wirklich ärgerlich, wenn man auf der Baustelle Fehler findet, welche - in unseren Augen - sofort einfach geändert werden könnten... Wenn man aber mit Architekt/GU baut - hat man i.d.R. überhaupt nix auf der Baustelle verloren!

@Muffinman: Ich würde solche Fehler fotografieren, protokolieren und dem Architekten/Bauführer zukommen lassen - er soll sich darum kümmern. Dies per Einschreiben oder gegen Unterschrift vor Ort, damit man später etwas in der Hand hat.

Grüssle & viel "Kraft":)

Arcuos

 
Wenn man aber mit Architekt/GU baut - hat man i.d.R. überhaupt nix auf der Baustelle verloren!
diese Aussage kann man so nicht stehen lassen. bei einem GU kann es sein dass man bis zur Schlüsselübergabe nichst auf der Baustelle verloren hat. Mit einem Architekten der ja "normalerweise" eben nicht als GU agiert sondern als Vertreter und Fachberater des Bauherrn, hat der Bauherr jederzeit zu bestimmen (er darf sich einfach nicht wundern wenn die Handwerker die Wünsche ausführen und VERRECHNEN). Idealerweise wird aber zwischen Bauherrn und Architekt/Bauführer abgesprechen wer wem was sagt sonst gibt es ein Durcheinander.
 
Hallo

Ein Bauherr der nichts sagt, ist ein zufriedener Bauherr.

Dies soll mit einem Schreiben an den GU/Architekten korrigiert werden.

Evtl. ist es auf Seiten der Bauführung ja so, dass zu geringe Kapazität vorhanden ist !!

Der Vorschlag mit dem Abrechnen der "Gegenstunden" ist eine Hilfestellung !

Die Alternative - den Architekten/GU für alle Fehler aufkommen und nachbessern lassen - die Folge Terminplan stimmt nicht mehr - im Extremfall Anwaltskosten zu Lasten des Bauherren.

Ein Anmahnen und Aufzeigen ist eine schriftliche Fixierung und eine Aufforderung zur Äusserung betr. Korrektur.

Ein Musterbeispiel von schlampiger Bauführung und den Folgen für den Bauherrn resp. die nötige Aufsichtsverantwortung:

http://www.haus-forum.ch/hausbau-tagebuch/2860-baeroeschlis-hausbautagebuch-2.html#post70695

Ein weiteres Beipiel für Mängel die noch nicht behoben sind:

http://www.haus-forum.ch/baumaengel-garantiefaelle-fehlplanung/3982-so-sieht-unser-bautec-balkon-aus.html

Andy

 
Nur der Korrektheitshalber.....

Du meinst den BauLEITER, nicht verwechseln mit dem BauFÜHRER !!

Der Bauleiter vertritt den Bauherrn/Auftraggeber gegenüber den Handwerkern, Unternehmen und Behörden.

Der Bauführer vertritt die Unternehmung (Also Baugeschäft) gegenüber seinem Kunden bzw dessen Vertreters. Oder einfach gesagt der Chef vom Polier.

Ist aber nur in der Schweiz so, in Deutschland ist der Bauleiter auch Bauherrenvertreter, und Chef vom Bauführer (Sozusagen Hilfsbauleiter).

.... Das löst aber Dein Problem noch nicht..../emoticons/default_rolleyes.gif

 
in Deutschland ist der Bauleiter auch Bauherrenvertreter, und Chef vom Bauführer (Sozusagen Hilfsbauleiter).
ja wer hat Dir denn diese Weisheit aufgebunden? Dem ist nicht so /emoticons/default_smile.png

 
Das hat mir ein Deutscher Bauleiter mal so erklärt..... Eben weil er die beiden Begriffe hier in der Schweiz anderst angewandt hatte als wir Eidgenossen...

Ich lasse mich aber gerne belehren./emoticons/default_confused.png

Hier noch Auszug aus Wikipedia, Ein wenig anderst Beschrieben, aber vom Sinn her schon die Richtung.

Als Bauführer wird ein Abschnitts-Bauleiter einer Baustelle bezeichnet. Er ist dem Bauleiter gegenüber für die korrekte Bauausführung verantwortlich, vertritt ihn an der lokalen Baustelle und koordiniert dort den Personal- und Materialeinsatz.

Der Bauführer hat eingeschränktere Aufgaben als der Bauleiter.[1] Auf Großbaustellen ist er meistens nur für bestimmte Teilaufgaben verantwortlich und hat weniger Einfluss. Neben der bautechnischen Verantwortung sorgt er meist auch für die Bauvermessung.

 
Die Ausführung ist in der Leistungstabelle nach SIA-Norm 102 genau umschrieben, zudem gibt es eine Teilleistungstabelle welche noch verfeinert ist und im Konfliktfall zur Hand genommen wird. In jedem Fall ist die Leistungspflicht sehr hoch! Werden die Leistungen nicht erbracht, so kann die Honorarkürzung durchgesetzt werden. Immer nachfragen, wer ist Bauleiter, ist er zB. eidg. dipl. Bauleiter, oder was ich oft erleben, der Bauzeichner vom Architekturbüro muss noch die Bauleitung machen... Also nachfragen und klären.

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Danke für die rechtliche Grundlage !!

Die Beweislage liegt aber bei der klagenden Partei ?

Andy

 
Ciao Andy

Das ist richtig... Ich arbeite im Konfliktfall die Teilleistungstabelle Punkt für Punkt ab, ich will selber nachvollziehen können, wurden die einzelnen Teil-Leistungen erbracht. Ein Beispiel: Protokolle und Baujournal... Wie oft verlange ich bei Konflikten, dass das was gegenseitig zu irgend einer Baubesprechung gesagt wurde, "herum-behauptet" wird, mir doch das Gesagte anhand des Protokolles aufzuzeigen oder im Baujournal nachlesen zu lassen... Wau, keine Protokolle und kein Baujournal (ein Schulheft würde genügen)... und immerhin ist doch gerade diese Teilleistung mit 1% aufgeführt... Fr. 150'000 Honorar und 1% davon, ist das nichts?

Im Konfliktfall es dann zudem so, dass in der Forderung die Beweislast beim Gegenüber ist, dass die Leistungen zu 100% erbracht wurden, und das immer sog. "gerichtswertbar und nachvollziehbar", dass auch ein Richter, der nichts vom Bauen versteht, das jederzeit richtig nachvollziehen und verstehen kann.

Es ist wohl ein harte Detailarbeit für einen Konflikthelfer, aber es ergibt sich dann ein fairer Preis und eine sog. Abzocke wird vermieden, immerhin sprechen wir schnell einmal von einer fünstelligen Frankensumme.

Gruss

Walti (Bauexperte)

 
@Bauexperte: Wäre es möglich an so eine Leistungs- und Teilleistungstabelle zu kommen? Wir als Nicht-Architekten haben leider kein SIA-Regelbüchlein und daher wissen wir nicht wirklich, was wir fürs Geld bekommen sollten. Wir wissen nur, was wir gerne hätten (Detail-Bauprogramm, regelmässige Baustellenbesuche, aktive Kommunikation etc.)

@arcuos: Wir kaufen nicht Schlüsselfertig. Es ist ein "normaler" Architekturvertrag und wir halten überall unseren "Latz" rein. Wir wollen ja nicht später die Scherben aufwischen und dazu sagen "der Bauleiter ist schuld"

 
Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich keine SIA-Unterlagen kopieren und versenden. Gerne gebe ich bei mir einen Einblick in die Unterlagen oder bin behilflich, wenn es um eine Mängelrüge zur Architekturleistung geht. Ich hoffe Ihr habt Verständnis...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Einfach mal so eine Frage, bei einem Vertrag der auf ein nicht frei zugängiches Normenwerk verweist, müsste da das Normenwerk nicht im Anhang am Vertrag beigefügt sein. Wie kann ein Bauherr einen Vertrag unterschreiben der sich auf SIA Norm xxx bezieht ohne diese vorliegen oder zumindest einsehbar zu haben?

 
Hallo john_w64

Die SIA-Normen können im Webshop des SIA von jedermann/frau bestellt werden: SIA Online Shop. Zugegeben, nicht ganz billig! /emoticons/default_eek.png

Liebe Grüsse

qL2/8

 
Ja klar kann man die Kaufen, als SIA Mitglied wohl mit Rabatt. Aber wenn der Architekt einen Vertragsentwurf vorlegt der auf eine SIA Norm als Bestandteil verweist dann gehört diese Norm doch irgendwie dazu????

 
Hallo John_w64

Ja so ganz unrecht hast du ja nicht... aber du bekommst ja auch nicht zu jedem Kaufvertrag oder Arbeitsvertrag ein OR oder ZGB beigelegt /emoticons/default_wink.png

Wie Bauexperte auch schon geschrieben hat, kann dir der Architekt nicht einfach die SIA-Normen kopieren und belegen (copyright).

Wie reagiert ein Architekt, wenn der Bauherr Einblick in die angewendete Norm haben möchte? Das sollte doch möglich sein, oder?

LG

qL2/8

 
Ja da haben es unsere Bauherren in Deutschland wieder relativ einfach, die kaufen sich die HOAI im Taschenbuchformat, für rund 5 Euro und können alle Honorartabellen, inkl. der Leistungsstufen einsehen... alles kein Problem, da kann nix verheimlicht werden.

Was zu diesen Leistungsstufen als planerische Leistung (also genau das, was hier angefragt wurde) gehört, ist natürlich schön erklärt und aufgelistet.

 
Hallo Pfälzer,

hatte schon immer das fade Gefühl, SIA könnte so etwas wie eine kleine Maffia sein. Alles schön geheim, und wenn jemand, der nicht im Klub ist etwas wissen muss, horrende Preise!

So wurden auch erst von letzt längst notwenige, kleine Anpassungen, z.B. etwas Kunden, pardon Bauherren freundlicher, gemacht. Der Bauherr ist nun sehr privilegiert, er muss in den ersten 2 Jahren der Garantiezeit nicht mehr den Beweis für einen Mangel erbringen! Dafür sollten die Bauherren dem SIA ewig dankbar sein!

Schaut man auf die Produktehaftung im Rest der Welt, auch in der Schweiz, da sieht es für den Hersteller etwas anders aus.

Auch im Maschinenbau gab es mal eine eigene Normen Organisation, VSM. Wie trasparent die war, und ob es die heute noch gibt, kann ich nicht sagen. Schon vor 30 Jahren arbeiteten die meisten Maschinenbauer, auch wir, nach DIN, weil eben im harten Wind der Konkurrenz, und nicht unter Heimatschutz.

Gruss frust

 
Ja so ganz unrecht hast du ja nicht... aber du bekommst ja auch nicht zu jedem Kaufvertrag oder Arbeitsvertrag ein OR oder ZGB beigelegt /emoticons/default_wink.png
Aber OR und ZGB sind frei zugänglich z.B. im Internet!

Grüsse Chris

 

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