Baumängel - Behebung steht in keinen Verhältniss

okki

Mitglied
14. Apr. 2012
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Hallo zusammen

Entlich durften wir unser Haus in Schaffhausen beziehen. Kaum eingezogen sind uns diverse Mängel aufgefallen die wir sofort gerügt haben.

Wo der GU einen Schuldigen gefunden hat (Kostenübernahme) war der Fall sehr schnell klar. Nun hat es aber einige Punkte die niemand übernehmen will. Da heisst es wir können nichts machen, der Aufwand für die Behebung wäre zu gross.

Daraufhin haben wir einen „unabhängigen“ Gutachter beauftragt dieser war auch der Meinung, dass es an dieser Stelle nichts zu machen gäbe – Komischerweise ist der Gutachter mit dem GU im Anschluss ins Kaffe…

Nun meine Frage an Euch, müssen wir diesen Spalt (siehe Bilder) so akzeptieren. Bei den weiteren 2 Häusern wird nun ganz auf diesen Spalt verzichtet, es wird nun bis ganz oben verputzt.

Von welchem Verhältniss wird hier genau gesprochen - der Kaufpreis war knapp unter 1.Mio

Es ist einfach nur hässlich – was denkt Ihr was können wir hier machen – vor Gericht, Minderung?

Der GU hat uns vorgeschlagen eine Weisse abdeckliste zu montieren – diese würde er übernehmen.

Danke für Eure Antworten.

F1oto.JPG

F2oto.JPG

F3oto.JPG

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Komischerweise ist der Gutachter mit dem GU im Anschluss ins Kaffe…
Tja..wer sich dabei nicht böses denkt...

Hallo okki

Das sieht aber wirklich übelst aus. Und wenn sie bei den anderen Objekten dies nun nicht mehr machen, machen sie gerade wieder einen Mangel. Der "Schwedenschnitt" ist gem. Norm vorgeschrieben... allerdings nicht in der Form wie bei Dir hergestellt.

Wer...oder von wo... war denn der Gutachter?

Was ist auf dem Bild zu sehen? Massivwand mit Putz und Abrieb zur massiven Betondecke..... oder ist die Wand aus Gipskartonplatten (oder ähnlichem?)...?

Was ist mit den Flecken auf/im Deckenputz? Da scheint doch was durch... was dann ggf. auf eine fehlende oder falsche Grundierung hinweist.

 
Tja..wer sich dabei nicht böses denkt...

Hallo okki

Das sieht aber wirklich übelst aus. Und wenn sie bei den anderen Objekten dies nun nicht mehr machen, machen sie gerade wieder einen Mangel. Der "Schwedenschnitt" ist gem. Norm vorgeschrieben... allerdings nicht in der Form wie bei Dir hergestellt.

Wer...oder von wo... war denn der Gutachter?

Was ist auf dem Bild zu sehen? Massivwand mit Putz und Abrieb zur massiven Betondecke..... oder ist die Wand aus Gipskartonplatten (oder ähnlichem?)...?

Was ist mit den Flecken auf/im Deckenputz? Da scheint doch was durch... was dann ggf. auf eine fehlende oder falsche Grundierung hinweist.
Hallo, es sind Gipsplatten die mit einem Fliess (tapete) überzogen wurden. Im Vertrag heisst es aber Weissputz. Habe den GU darauf angesprochen der meint dies sei besser. Im Vertrag hiesse es das technische Änderungen bei der Ausführung nicht ausgeschlossen sind.

Der Berater war von der Firma HBQ Bauberatung Herr Helbling

 
Aha.. ja bei dem würde ich dann persönlich nichts böses denken.. evtl. hat der GU die Möglichkeit genutzt sich grundlegend über die Problematik beraten zu lassen. Daher das anschl. Gespräch.

Man kann natürlich unterschiedlicher Auffassung sein, was die Möglichkeiten betrifft. Aber ich hätte schon ein Problem mit der Änderung gegenüber dem Vertrag.. Vliestapete ist nun wahrhaftig nicht das gleiche wie Weissputz. Aber das war dann ja wohl auch nicht Gegenstand der Beurteilung...sondern die breiten Fugen.

Und ja, in Verträgen sollte man die pauschale Aussage mit den lieben technischen Änderungen vorgängig festlegen.. was denn dies beträfe und wie man, falls eintreffend, reagieren müsste.

Zumindest gebe ich diese Empfehlung bei Vertragsüberprüfungen.

Da ich das Haus (Bauart/Konstruktion) nicht kenne, fällt es natürlich schwer hier Tipps zu geben, warum dieser Zustand eingetreten ist. Falls es ein Massivhaus ist, stellt sich auch die Frage, ob die Innenwände in einer Ständerbauweise erstellt wurden...und wenn, weshalb... oder falls doch massiv, weshalb sie nicht einfach verputzt wurden.

Evtl. war dies ja beim Gutachen vor Ort auch schon ein Thema und entsprechend berücksichtigt worden, was uns hier nicht bekannt ist.

 
Aha.. ja bei dem würde ich dann persönlich nichts böses denken.. evtl. hat der GU die Möglichkeit genutzt sich grundlegend über die Problematik beraten zu lassen. Daher das anschl. Gespräch.

Man kann natürlich unterschiedlicher Auffassung sein, was die Möglichkeiten betrifft. Aber ich hätte schon ein Problem mit der Änderung gegenüber dem Vertrag.. Vliestapete ist nun wahrhaftig nicht das gleiche wie Weissputz. Aber das war dann ja wohl auch nicht Gegenstand der Beurteilung...sondern die breiten Fugen.

Und ja, in Verträgen sollte man die pauschale Aussage mit den lieben technischen Änderungen vorgängig festlegen.. was denn dies beträfe und wie man, falls eintreffend, reagieren müsste.

Zumindest gebe ich diese Empfehlung bei Vertragsüberprüfungen.

Da ich das Haus (Bauart/Konstruktion) nicht kenne, fällt es natürlich schwer hier Tipps zu geben, warum dieser Zustand eingetreten ist. Falls es ein Massivhaus ist, stellt sich auch die Frage, ob die Innenwände in einer Ständerbauweise erstellt wurden...und wenn, weshalb... oder falls doch massiv, weshalb sie nicht einfach verputzt wurden.

Evtl. war dies ja beim Gutachen vor Ort auch schon ein Thema und entsprechend berücksichtigt worden, was uns hier nicht bekannt ist.
Hallo,

Danke dies bestätigt mein Eindruck von HBQ, waren sehr zufrieden.

Es ist ein Renggli Haus also Fertigelemente. Aber mal zum Faktor kosten..wir haben ja für Weissputz bezahlt ist ein Fliess günstiger. Das Fliess genommen wir wurde ja sicherlich nicht nach der Unterzeichnung festgelegt.

Ist es echt nicht möglich das auszubessern ohne die ganze wand aufzuziehen?

 

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charlottege