Baumängel: Holzbau trotzdem Gipser arbeitete mit Fugen

espresso

Mitglied
03. Aug. 2010
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hallo zusammen

wir sind vor 3 Monaten ins neue Haus (ein Holzbau) eingezogen und mussten leider schon bald bemerken dass sich an den Ecken von Decke (aus Holz) und Wände (Gipsabrieb) in den Fugen hässlich Risse zum Teil Doppelrisse auf beiden Seiten der Fuge bildeten

Natürlich haben wir das sofort gemeldet und heute gabs es eine Kriesensitzung mit Architekten, Holzbauer und Maler/Gipser.

Das Ergebnis war nicht sehr erbauend (wir hätten gar nicht dabeisein sollen ) Da wo noch nichts gerissen ist wird man nun endlich einen Schweden(schnitt) machen aber was an den bereits gerissenen Stellen passiert wissen wir immer noch nicht wie es weitergeht. Da dies nicht der einzige Mangel war und wir seit 3 Monaten dauernd Ausbesserungen/Korrekturen akzeptieren müssen sind wir verständlicher weise müde und nahe dran einfach zu sagen lasst es sein wir wollen nur noch unsere Ruhe.

Und trotzdem.. das ist ein neues teures Haus und es kann nicht sein dass wir solche Sachen akzpetieren müssen.

Nun meine Frage was kann man an diesen Wänden machen wo die Ecken bereits gerissen sind und es teilweise bis zu 0.5 cm Zwischenraum hat? wie sieht es rechtlich aus? es gab noch keine Bauabnahme (wir haben die letzte Zahlung noch hinausgezögert), alle Mängel wurden zwar laufend aufgenommen und mehr oder weniger gut korrigiert , aber bei der Qualität des Gipser habe ich sehr grosse Bedenken .WIr werden auf allen Fälle noch eine Mängelrüge erstellen. aber wie lange ist die Garantie auf Maler/Gipser arbeiten? was ist wenn man von Architekt , Maler Gipser seite aus nichts mehr machen will und wir das Ergebnis nicht akzeptieren können?

Anbei (falls es geklappt) 2 Beispiele von vielen,)

Besten Dank für Euer Feedback

marielouise

 
Bin zwar nicht vom Fach, aber warum wird nicht überall der Schwedenschnitt nachträglich gemacht und dann die Risse geflickt? Wenn man nur die Risse flickt, werden über kurz oder lang neue entstehen.

 
Hallo espresso

Wenn ihr keine Risse wollt, dann braucht es einen Zwischenaum von ca. 5mm zwischen der tragenden Holzdecke und der nichttragenden Gipskartonplatte der Wand, da sich die verschiedenen Materialien verschieden ausdehnen. Entweder nimmt ihr das Risiko von Rissen in Kauf oder ihr findet euch mit Dilatationsfugen ab. Allenfalls könnte man Abdeckleisten oder Kittfugen anbringen, für einen konkreten Vorschlag müsste man die Konstruktion genauer kennen. Wenn ihr eine Verbesserung wollt, dann müsst ihr auch die Störung durch die reparierenden Handwerker akzeptieren. Mängel findetder Bauherr immer, wenn er sie sucht. Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre, 5 Jahre für verdeckte Mängel. Wenn ihr die Mängel gerügt habt, dann stellt sich die Frage der Garantiefrist aber nicht mehr.

 

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