Hallo!
Wir haben ein altes Bauernhaus komplett umbauen lassen und wohnen nun schon 1 Monat drin.
Wir haben jedoch noch 2 gravierende Baumängel, bei dem Bauleiter der Meinung ist dass er nicht haftbar ist. Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen!
1. Im Keller des schon bestehenden Hauses musste die ganze Wasserinstallation neu gemacht werden, da die Rohre schon zu alt waren. Auch einer neuer Anstrich wurde durch unseren Bauleiter veranlasst. Nun fängt bei der Wasserinstallation die Wand an zu grauen und in einem Ecken im Keller ( jedoch nicht bei der Wasserinstallation sondern bei der neuen Kellertreppe) ist es richtig feucht am Boden. Diese Wand ist jedoch nicht einmal eine Aussenwand... Bei den früheren Bewohnern war das nie der Fall, es hat weder gegraut noch war es so feucht.
Kann der Bauleiter dazu angehalten werden dass auf seine Kosten zu nehmen? Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
2. Wir haben im Wohnzimmer eine grosse Schiebetüre. Bei der Baureinigung der Fenster ist mir dann aufgefallen dass sich in der Scheibe ein riesen Kratzer befindet den man schon von weitem sieht. Ein Handwerker muss diesen verursacht haben. Als wir den Bauleiter darauf ansprachen meinte er nur dass müssten wir selbst bezahlen. Mit dem sind wir jedoch überhaupt nicht einverstanden, da die Verursacher ja ein Handwerker war und er ja die Bauleitung hat und unserer Meinung nach er diesen Schaden klären sollte.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank!
Wir haben ein altes Bauernhaus komplett umbauen lassen und wohnen nun schon 1 Monat drin.
Wir haben jedoch noch 2 gravierende Baumängel, bei dem Bauleiter der Meinung ist dass er nicht haftbar ist. Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen!
1. Im Keller des schon bestehenden Hauses musste die ganze Wasserinstallation neu gemacht werden, da die Rohre schon zu alt waren. Auch einer neuer Anstrich wurde durch unseren Bauleiter veranlasst. Nun fängt bei der Wasserinstallation die Wand an zu grauen und in einem Ecken im Keller ( jedoch nicht bei der Wasserinstallation sondern bei der neuen Kellertreppe) ist es richtig feucht am Boden. Diese Wand ist jedoch nicht einmal eine Aussenwand... Bei den früheren Bewohnern war das nie der Fall, es hat weder gegraut noch war es so feucht.
Kann der Bauleiter dazu angehalten werden dass auf seine Kosten zu nehmen? Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
2. Wir haben im Wohnzimmer eine grosse Schiebetüre. Bei der Baureinigung der Fenster ist mir dann aufgefallen dass sich in der Scheibe ein riesen Kratzer befindet den man schon von weitem sieht. Ein Handwerker muss diesen verursacht haben. Als wir den Bauleiter darauf ansprachen meinte er nur dass müssten wir selbst bezahlen. Mit dem sind wir jedoch überhaupt nicht einverstanden, da die Verursacher ja ein Handwerker war und er ja die Bauleitung hat und unserer Meinung nach er diesen Schaden klären sollte.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank!