bauschlüssel

Quattro

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18. Jan. 2007
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hallo zusammen

folgende frage: unsere eigentumswohnung ist ende dezember bezugsbereit. fast täglich bin ich auf der baustelle und konnte somit schon einige fehler verhindern....
s020.gif


nun war ich heute ebenfalls auf der baustelle und sehe, dass es provisorische türen hat. nach rückfrage beim generalunternehmer ob ich einen schlüssel erhalte verneinte dieser, dass käme bei ihnen nicht in frage. begründung: tagsüber könne man wohnung besichtigen. wenn man übers wochenende möchte, müsse man halt vorgängig den schlüssel bei ihnen holen.

habe mich irgendwie abwimmeln lassen....

meine frau arbeitet ebenfalls und wir möchten auch mal abends in die wohnung um uns:

1. zu freuen

2. den bauvortschritt zu sehen

3. allfällige fehler gleich zu melden

was meint ihr dazu? nochmals beim bauführer bzw. architekten auf den tisch klopfen?
m050.gif


 
Auf den Tisch klopfen! Das ist euer Eigentum und ihr seid sogar dazu angehalten, euch regelmässig auf der Baustele zu zeigen. Ihr müsst doch jederzeit Zutritt zu eurer Wohnung haben.

 
muss dazu vielleicht noch sagen, dass die eigentumsübertragung erst ende dezember stattfinden

wird und wir erst dann die rechtmässigen eigentümer sind.

anzahlungen haben wir trotzdem schon geleistet....

trotzdem auf den tisch klopfen?

 
Auf jeden Fall hat der Bauherr immer Zutritt auf seiner Baustelle! Unbedingt auf den Tisch klopfen!

 
Sorry, diesem GU gehört eine geklatscht!!!

Sowas idiotisches habe ich echt noch nie gehört: die sollen doch froh sein! Unser GU war mehr als nur froh, dass wir fast täglich auf der Baustelle waren und sind. Wir bekommen mehr mit als andere - und haben auch Einiges verhindert.

So bescheuert kann der doch nicht sein. Ich würde direkt beim Kaufpartner (also der, welcher das Geld einstreicht) intervenieren und auch einem Bauschlüssel drängen.

Also Alternative: Solche Schlüssel hat eigentlich jede Firma, die irgendwo auf dem Bau ist..... ist also auch so problemlos "organisierbar" /emoticons/default_biggrin.png

Martin

 
o.k. - danke euch für die inputs! werde morgen nochmals

das thema beim gu ansprechen, nötigenfalls beim verkäufer.

@winner60 - danke für die vorgeschlagene alternative.../emoticons/default_biggrin.png, denn habe tatsächlich einen guten draht zum einen oder anderen handwerker.

werde es aber trotzdem mal via gu versuchen. geht ja um's prinzip und unrecht habe ich ja aufgrund eurer meinungen

ebenfalls nicht...

 
Hallo

@Quattro : gehe in ein Schlüssel-Geschäft und kaufe dir einen KABA5000, dies ist der Schlüssel, den alle Handwerker benutzen, damit ja auch alle unterschiedlichen Handwerker immer auf der Baustelle arbeiten können:).

Gruss

Till

 
Hallo

@Quattro : gehe in ein Schlüssel-Geschäft und kaufe dir einen KABA5000, dies ist der Schlüssel, den alle Handwerker benutzen, damit ja auch alle unterschiedlichen Handwerker immer auf der Baustelle arbeiten können:).

Gruss

Till
Auf unserem Schlüssel steht eine andere Nummer... ich glaube die 5000er wurden grösstenteils abgelöst. Egal: Es muss einfach ein Schlüssel zum Leihzylinder sein. Und den bekommt man echt überall. Sollte der GU also nicht "kooperieren", ist die Alternative sehr schnell umsetzbar.

 
tss..... Baustelle nur "zu Bürozeiten" offen für den Bauherrn, ganz schön krass! Jeden Abend (!) noch "schnell" vorbeischauen und den Fortschritt beobachten war wohl etwas vom Spannendsten am ganzen Bau!

Ich habe auch einen 5000er Schlüssel erhalten. Einfach nachfragen bei einem Handwerker....

 
Naja, da es sich offensichtlich um ein MFH handelt, gelten vielleicht schon etwas andere Richtlinien. Immerhin wird man mit dem Schlüssel wahrscheinlich in alle Wohnungen können und wenn dann irgendwo was kaputt ist - der neugierige Nachbar hat bspw. die Kloschüssel zerdeppert - war's natürlich niemand.

Obwohl ich natürlich den Standpunkt des Bauherren SEHR gut verstehen kann...

Bei der Eigentumswohnung meiner Eltern bekamen sie auch erst einen Schlüssel, nachdem die definitven Türen mit den richtigen Schlössern montiert waren.

 
Wie es aussieht, scheint in Basel so einiges anders als anderswo zu sein /emoticons/default_biggrin.png:D:D

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
muss dazu vielleicht noch sagen, dass die eigentumsübertragung erst ende dezember stattfinden

wird und wir erst dann die rechtmässigen eigentümer sind.

anzahlungen haben wir trotzdem schon geleistet....

trotzdem auf den tisch klopfen?
Hallo Quattro,
wir sind in einer ähnlichen Lage (es sind zwar noch keine Türen 'drin, aber die kommen bald! /emoticons/default_sad.png).

Auch wir haben eine Anzahlung zur notariellen Vertragsunterzeichnung geleistet und wir zahlen die restlichen 7/8 erst bei Übergabe des Kaufobjekts (ETW). Von daher sind wir - streng rechtlich - nicht die "Bauherrschaft" sondern der Verkäufer gegenüber des GU's. Lediglich die Änderungen und Sonderwünsche (also das was mit Mehrpreis behaftet ist!) verhandeln wir direkt mit dem GU - und sind eigentlich nur für diese Zusätze die "Bauherren".

Natürlich wollen wir auch auf die Baustelle kontrollieren gehen... aber "Bauherren" sind wir eigentlich nicht.../emoticons/default_ohmy.png Von daher vertehe ich die Einwände Eures GU's und auch die Begründung bezüglich Haftung wie es mbaum geschildert hat, sind nicht ganz von der Hand zu weisen.

Doch auch wir werden darauf bestehen, in unsere ETW während der Bauerei Zutritt zu haben!

Grüssle

 
Erstmal: Die dingliche Wirkung des Eigentums erfolgt mit dem Eintrag ins Grundbuch...

Ich würde aber trotzdem einen Schlüssel wollen, ich glaube ja nicht, dass du in andere Wohnungen gehst und was kaputt machst, umgekehrt wohl auch nicht. Sonst könntest du das ja auch tagsüber machen.

Und irgendwann wird ja wohl auch ein richtiges Schloss drin sein. Von daher, nochmals anklopfen und drauf beharren /emoticons/default_biggrin.png

 
ich glaube ja nicht, dass du in andere Wohnungen gehst und was kaputt machst, umgekehrt wohl auch nicht. Sonst könntest du das ja auch tagsüber machen.
genau das war die begründung des gu, meine antwort war auch dieselbe von wegen tagsüber.

sie wollen das ganze nun nochmals besprechen und mir bescheid geben.

fortsetzung folgt....

 
Auf jeden Fall hat der Bauherr immer Zutritt auf seiner Baustelle! Unbedingt auf den Tisch klopfen!
Da bin ich anderer Meinung. Die Frage die sich stellt ist:

Bin ich der Bauherr, also sämtliche Rechnungen der Handwerker bezahle ich selbst, dann baue ich auf eigene Kosten.

Kaufe ich die Wohnung aber von einem GU, dann ist die Schlüsselübergabe massgebend, auch wenn man einen Vorvertrag hat. Besitzer ist man erst ab dem Grundbucheintrag. Das ist so.

Sorry, aber Recht bleibt Recht.

Der Gu kann aus reiner Gutmütigkeit den Schlüssel vorab, leihweise abgeben.

Zudem muss man wissen, dass es Eigentum im Stockwerk gar nicht gibt, es ist lediglich eine Zuteilung eines bestimmten Stockwerkeinheit, welches im Grundbuch eingetragen wird.

 
Da bin ich anderer Meinung. Die Frage die sich stellt ist:

Bin ich der Bauherr, also sämtliche Rechnungen der Handwerker bezahle ich selbst, dann baue ich auf eigene Kosten.

Kaufe ich die Wohnung aber von einem GU, dann ist die Schlüsselübergabe massgebend, auch wenn man einen Vorvertrag hat. Besitzer ist man erst ab dem Grundbucheintrag. Das ist so.

Sorry, aber Recht bleibt Recht.

Der Gu kann aus reiner Gutmütigkeit den Schlüssel vorab, leihweise abgeben.

Zudem muss man wissen, dass es Eigentum im Stockwerk gar nicht gibt, es ist lediglich eine Zuteilung eines bestimmten Stockwerkeinheit, welches im Grundbuch eingetragen wird.
*kopfschüttel*

Leider mehrfach realitätsfremd und vor allem rechtlich nicht haltbar: Wir haben das Land gekauft (Grundbucheintrag also gemacht); das Haus wird aber mit GU gebaut; definierte Schlüsselübergabe.

Allenfalls ist das etwas anderes, wenn der effektive Kauf erst bei Übergabe passiert - aber das kommt in den seltensten Fällen so vor.

Im Prinzip gibt es auch Stockwerkeigentum. Das Ding heisst halt auf Juristendeutsch sowas wie "....mit Sondernutzung an XY". De facto ist es aber trotzdem Stockwerkeigentum.

Martin

 
...Allenfalls ist das etwas anderes, wenn der effektive Kauf erst bei Übergabe passiert - aber das kommt in den seltensten Fällen so vor...
Nö, ist durchaus üblich bei ETW (worauf sich dieser Thread ja bezieht). /emoticons/default_additional/126.gif
Wir hatten mehrere Objekte im Auge bevor wir unsere ETW gefunden haben. Bei allen war es üblich, dass man eine Anzahlung leistet zum Zeitpunkt der notariell beglaubigten Vertragsunterzeichnung und dann den Rest (in unserem Falle 7/8 vom Kaufpreis) bei Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag bezahlt.

De Facto ist man also streng gesehen nicht "Bauherr" sondern Käufer... da hat franzmoni schon recht!

Wie gesagt beharren wir aber trotzdem auf dem Zutritt zu unserer im Bau befindlichen Wohnung.

Grüssle

 
Nö, ist durchaus üblich bei ETW (worauf sich dieser Thread ja bezieht). /emoticons/default_additional/126.gif

Wir hatten mehrere Objekte im Auge bevor wir unsere ETW gefunden haben. Bei allen war es üblich, dass man eine Anzahlung leistet zum Zeitpunkt der notariell beglaubigten Vertragsunterzeichnung und dann den Rest (in unserem Falle 7/8 vom Kaufpreis) bei Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag bezahlt.

De Facto ist man also streng gesehen nicht "Bauherr" sondern Käufer... da hat franzmoni schon recht!

Wie gesagt beharren wir aber trotzdem auf dem Zutritt zu unserer im Bau befindlichen Wohnung.

Grüssle
Yepp, in dem Fall ist das klar. Da hast du recht.

Martin

 
*kopfschüttel*

Leider mehrfach realitätsfremd und vor allem rechtlich nicht haltbar: Wir haben das Land gekauft (Grundbucheintrag also gemacht); das Haus wird aber mit GU gebaut; definierte Schlüsselübergabe.

Allenfalls ist das etwas anderes, wenn der effektive Kauf erst bei Übergabe passiert - aber das kommt in den seltensten Fällen so vor.

Im Prinzip gibt es auch Stockwerkeigentum. Das Ding heisst halt auf Juristendeutsch sowas wie "....mit Sondernutzung an XY". De facto ist es aber trotzdem Stockwerkeigentum.

Martin
Demzufolge kauft ihr nicht eine fertige Wohnung, sondern sind selbst Bauherr oder eine Baugemeinschaft mit mehreren Eigentümern? Dann seid ihr also der Auftraggeber an einen GU.

 
Fortsetzung:

ANWORT VON GU:

Betreffend Schlüssel muss ich Ihnen abschlägigen Bescheid geben. In der heutigen Zeit ist leider Diebstahl und Vandalismus ein akutes Problem geworden und deshalb haben wir uns vor längerer Zeit entschlossen keine Bauschlüssel an die zukünftigen Eigentümer abzugeben, damit im Schadenfall die Käufer nicht durch Abklärungen und Fragen und allfällige Regressansprüche belästigt werden.

MEINE ANWORT:

In unserem Kaufvertrag steht: Die erwerbende Partei hat das Recht, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Aufgrund der Arbeitszeiten – welche bei sämtlichen Käufern wohl etwa dieselben sind – ist es nicht möglich weder tagsüber

sowie Abend’s, aufgrund abgeschlossener Baustelle dieses Recht wahrzunehmen. Wir bitten daher um einen Lösungs-

vorschlag für einen Zutritt in lediglich unsere Wohnung. Somit wären allfällige Regressansprüche auch nicht durchführbar bei Schäden in anderen Wohnungen.

FORTSETZUNG FOLGT.....

MEIN PULS IST GRAD AUF 200!!!!!! MIR DOCH SCHEISSEGAL WIE DIE DAS LÖSEN....ECHT TAMMI, HUERE GU-MAFIAPACK!

/emoticons/default_additional/105.gif

 

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