Bauversicherung/Wasserschaden

NiklasAG

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23. Sep. 2019
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Ich hätte da folgende Frage:

Wir bauen unser Haus um und schliessen dafür demnächst auch eine entsprechende Versicherung ab.

Nun hat mein Berater gemeint, man könne mit einer Wasserschadenversicherung alle Wasserschäden die während der Bauphase auftreten, bis beispielsweise 100'000.- versichern lassen.

Die eigentliche Frage wäre die:

Wenn wir bauen und es kommt zu eindringendem Hangwasser, das vorher nicht da war (das Haus steht moderat am hang und hat das UG an der Rückseite im Hang, vorne ist ebenerdig offen), bezahlt dann die Versicherung die Errichtung einer Sickerleitung, resp. die Massnahmen um (weitere) Wasserschäden zu verhindern?

 
Selbstverständlich nicht. 
Was ist denn alles als "Wasserschaden" abgedeckt? Wenn die Zuleitung im Boden bricht und dann Wasser durch die Wand kommt? Resp. alles was "menschengemacht"ist? 

Ich fand es ja auch schräg wegen dem Hangwasser, der von der Versicherung hat jedoch sowas angetönt, deshalb die Frage.

 
Wie hoch ist dein Umbauvolumen, also Kosten. Viele Versicherung decken dann bei grösseren Umbauten in der Standarddeckung der Gebäudesachversicherung solche Schäden nicht, dafür ist dann eine spezielle Bauversicherung nötig. Aber normales Hangwasser (also nicht nach einem Unwetter) dass von aussen eindringt, da zahlt die Versicherung den Schaden am Haus aber nicht die Massnahmen zur Verhütung. Lies also ganz gut das Kleingedruckte durch was drin ist und was nicht.

 
Ging mir unter, dass da noch eine Antwort kam..

Die Bauversicherung übernimmt die Kosten, wenn irgend einer der Arbeiter etwas anstellt, das dann niemandem zuordenbar ist.

Die Gebäudeversicherung einen Wasserschaden, wenn er durch Unwetter oder "einfach" so entsteht. Nicht aber das prophylaktische Installieren einer Drainage.

Falls das jemanden noch interessiert.

 
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