Bepflanzung gegen unseren Willen

bettina

Mitglied
12. Feb. 2007
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Liebe Forumbesucher

Wir wohnen zwar schon einige Zeit in unserem neuen zu Hause (überbauung mit Doppeleinfamilienhäuser, neue Strasse) haben aber immer mal wieder mit Problemen zu kämfpen.

Die Sachlage:

Der GU möchte an der neuen Strasse ein Baum-Alle aufstellen. Das Problem ist, dass jeder Eigentümer solch ein Baum auf seinem Grundstück bekommen muss! Wir wollen diesen jedoch nicht haben, da wir an diesem Ort einen Steingarten haben (schon erstellt) und diese auch schon bepflanzt haben. (Die Umgebungsarbeiten haben grossen Verzug! Weshalb wir schneller waren als der Gartenbauer)

Nach abklärungen mit der Gemeinde, können wir auf einen solchen Baum verzichten, da dieser nicht Bestandteil der Baubewilligung ist. Nun weigert sich der GU aber strickte, unser Wunsch zu akzeptieren!!! /emoticons/default_mad.png

Was können wir machen? Es kann ja nicht sein, dass der GU sagen kann was wir auf UNSEREM Grundstück (wir sind Eigentümer) setzten müssen!! /emoticons/default_additional/95.gif

Kann man da ein schreiben machen dass wir Ihnen verbieten unseren Garten zu betreten um einen Baum zu pflanzen und sollten Sie den doch betreten eine Anzeige wegen Hausfsriedensbruch machen? (Es stehen noch aussenmängel an am Haus, käme sich dies im Weg?)

Oder gibt es eine andere Möglichkeit? /emoticons/default_confused.png

Bitte um Eure Hilfe!!!!

Vielen lieben Dank

 
Gibt es ne schriftliche Abmachung mit dem GU, dass dieser ein solcher Baum pflanzen darf? Nur weil ihr schneller wart, heisst das nicht, dass ihr im Recht seit.

Auch darauf achten, dass irgendwelche Floskeln wie einheitliches Bild der Allee oder ähnliches nicht vorhanden ist.

Desweiteren das die Aussage von der Gemeinde schriftlich bestätigen lassen, das ganze dem GU zukommen lassen und schriftlich mitteilen, dass ihr auf den Baum verzichten wollt.

Natürlich mit einer Klausel, dass wenn der Baum doch einfach gesetzt wird, die Rückerstellungskosten voll zu Lasten des GU gehen.

Zudem ist auch geklärt wer den Baum unter der Schere halten wird? (Eigentlich ist ja dieser auf eurem Grundstück und somit seit auch ihr dafür verantwortlich)

 
Hallo Bettina

Ich glaube kaum das der GU ohne Deine Einwilligung einen Baum auf Deinem Grundstück pflanzen kann. Sollte er dies doch tun, komme ich gerne mit der Kettensäge vorbei. Das Video stellen wir dann ins Forum :-)

Lieber Gruss

Tosci

 
@Automation

Danke für deine Antwort! Wir haben nichts schriftliches abgemacht mit dem GU. Auch gibt es keine Floskeln dass alle den Baum haben müssen... Nur auf dem Gesamtüberbauungsplan (vom Verkauf) waren Bäume eingezchnet. Diese dienen jedoch nur zur reinen planerischen Gestaltung des Planes. Theoretisch hätten wir einen Umgebungsplan unterzeichnen sollen womit wir die Bepflanzung eines solchen Baumes bestätigen. Dies ist aber nicht passiert. Wir haben auch erst nach Einzug (April) erfahren, dass ein Baum kommen soll. Dabei können Sie nicht mal den Grenzabstand von 4m von der Strasse her und vom Nachbarsgrundstück her einhalten!

Gruss Bettina

 
@ tosci ...

Gerne kommen wir, sollten wir nicht unseren Kopf durchsetzten, auf dein Angebot zurück und laden dich dann auf ein gläschen wein mit Begleitung einer Kettensäge ein :-)! Dann guck ich aber dass der GU direkt daneben steht :-)

Gruss

 
verstehe die ganze Aufregung eigentlich nicht. Der GU hat ja nur Kosten, wenn er den Baum unbedingt pflanzen will. Einerseits kostet ja der Baum was (je nach Grösse und Art sind die ja nicht gerade billig) und das setzen kostet ja auch. Also wieso will er das unbedingt, vor allem gegen den Willen des Eigentümers?

Kann mir das nur so erklären, dass er selber irgendwo eine solche Abmachung getätigt hat, dass er sich verpflichtet (vielleicht gegenüber von Eurem Nachbarn oder ähnlichem) eine ganze Allee zu pflanzen.

Aber wie auch immer - prüfe nochmals in Deinem Vertrag, ob da wirklich expliztit was von diesem Baum drinsteht und vor allem ob da auch steht, dass der zwingend gefplanzt werden muss.

Meistens ist es ja eher umgekehrt - der Eigentümer denkt, dass er noch gratis Pflanzen bekommt der Gu oder Gärtner das aber dann ganz anders sieht.

Was für ein Baum ist es den? Je nachdem kann er den sonst bei uns setzen. /emoticons/default_smile.png

 
@ Kurt Wagner

Nach dem Telefon mit dem GU denk ich mal, dass dieser keine Diskussionen mit den Eigentümern möchte. Die hat er aber so oder so :-) Er meinte dass einige sich eine Allee wünschen und andere aber die Bäume nicht haben wollen. Das gibt streit zwischen uns (den Eigentümern). Dies ist mir aber ehrlich egal. Kann ja nicht sein, dass mein Nachbar bestimmen kann, was ich auf meinem Grundstück zu setzen habe oder?!

Ja, eigentlich streitet man ja immer wenn man etwas haben möchte! Nicht, wenn man etwas nicht haben möchte?!

Wir haben vertraglich wirklich nicht erwähnt von einem Baum.

Es wäre ein „Acer Platanoides“ Sorte „Emerald Queen“. Der wird bis 15m hoch!!!

 
hübscher Baum, aber wenn Du ihn nicht willst und vertraglich nichts geregelt wurde, kann man dich NICHT zwingen diesen pflanzen zu lassen.

Abgesehen von der Grösse des Baumes und somit dem Platzverlust würde ich mir noch mehr Sorgen machen wegen dem Schatten die er gibt und den Laubabwurf (für den bzw. deren Beseitigung bist zu dann zuständig).

Also den GU informieren, dass Du dankend auf den Ahorn verzichtest und er ihn sonst wo hinstellen darf (bei mir auch nicht, wäre mir auch zu gross /emoticons/default_smile.png).

 
...Das gibt streit zwischen uns (den Eigentümern). Dies ist mir aber ehrlich egal. Kann ja nicht sein, dass mein Nachbar bestimmen kann, was ich auf meinem Grundstück zu setzen habe oder?...
Doch kann er unter bestimmten Voraussetzungen!
Du schreibst, dass Ihr eine Doppelhaushälfte gekauft habt... da ist es oft so, dass Ihr zu Euren Hausteil "nur" das "ausschliessliche Benutzungsrecht" habt - so gesehen gehört beiden Eigentümern - anteilsmässig - das Land auf welchem die beiden Doppelhaushälften stehen... Da die Hausteile zusammengebaut sind, ist es ähnlich wie beim Stockwerkeigentum und der Nachbar hat sehr wohl das Mitspracherecht, was wo hinkommen soll, darf usw.!/emoticons/default_wink.png

Dafür gibts aber einen Vertrag, welcher Ihr sicherlich unterzeichnet habt. Wenn es zudem eine grössere Überbauung ist und die Parzellen nicht einzeln (pro 2 Doppelhaushälften) aufgeteilt sind, dann ist es sogar möglich, dass Ihr nur einen kleinen Anteil am Land der ganzen Überbauung zur ausschliesslichen Nutzung habt - dann könnten alle "mitreden"!

Kläre erstmal wie das Land parzelliert ist und was in Eurem Vertrag genau steht (bezgl. "ausschliesslichem Nutzungsrecht").

Das "ausschliessliche Nutzungsrecht" gibt Euch aber keinen "Freipass", dass Ihr dort machen dürft was Ihr wollt - daher sollte es Euch nicht egal sein was Euer/Eure Nachbar(n) dazu meint/meinen.../emoticons/default_wink.png ...sonst könnten "böse Nachbarn" sich auch an den von Euch bereits gemachten Gartenarbeiten stören und das hiesse für Euch Rückbau!

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Arcous

Wir haben kein "alleiniges Benützungsrecht". Wie bei einem alleinstehenden EFH sind wir alleinige Eigentümer des Grundstückes um unser Haus! Wir haben allgem. Flächen in der Gesammten überbauung welche uns anteilsmässig gehören, diese sind uns aber vollkommen egal wie und was da bepflanzt wird.

Praktisch kann man das so ansehen - wir haben ein EFH und UNSER Land!

 
Hallo Arcous

Wir haben kein "alleiniges Benützungsrecht". Wie bei einem alleinstehenden EFH sind wir alleinige Eigentümer des Grundstückes um unser Haus! Wir haben allgem. Flächen in der Gesammten überbauung welche uns anteilsmässig gehören, diese sind uns aber vollkommen egal wie und was da bepflanzt wird.

Praktisch kann man das so ansehen - wir haben ein EFH und UNSER Land!
Hallo Bettina,
ich wollte mit meinem Beitrag nicht implizieren das das nicht "Euer Land" ist.../emoticons/default_ohmy.png Man geht manchmal von etwas aus, was bei genauerer Betrachtung der Rechtslage nun mal nicht so ist...

Oft werden Parzellen, auf welchen Doppelhäuser stehen nicht unterparzelliert und man hat dann ähnliche Pflichten und Rechte wie beim Stockwerkeigentum.../emoticons/default_wink.png

Da dies bei Euch anscheinend nicht so ist, wirft es aber doch die Fragen auf, was Ihr unterschrieben habt bezüglich folgenden Punkten in Bezug mit Eurem direkten Nachbarn:

- Näherbaurecht & andere z.L. Eures Grundstückes gemachten Eintragungen

(da MUSS etwas vorhanden sein, sonst wäre es gar nicht möglich ein "Doppelhaus" zu bauen!)

- Vertrag mit dem Nachbarn bezügl. Vorkaufsrecht, Unterhalt usw.

(auch hier MUSS etwas da sein, denn sonst hättet Ihr ein freistehendes EFH)

...und/oder:

Die Eigentumsübertragung hat noch nicht stattgefunden und/oder der GU hat in seinem Vertrag ein Klausel drinn, wie z. B.:

..."der Verkäufer ist berechtigt bis 3 Monaten nach dem Verkauf der letzten Parzelle, die Umgebungsgestaltung im Sinne der Allgemeinheit zu ändern, zu verwalten usw..."

Eine andere Begründung für das Vorgehen Eures GU's sehe ich nicht - falls wirklich nix von dem zutrifft was ich hier geschrieben habe, dann könnt Ihr wohl selbst bestimmen, ob der Baum nun hinkommt oder nicht!/emoticons/default_wink.png

...mit dem direkten Nachbarn würde ich es mir trotzdem nicht verscherzen - denn mit dem müsst Ihr noch lange auskommen.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Theoretisch hätten wir einen Umgebungsplan unterzeichnen sollen womit wir die Bepflanzung eines solchen Baumes bestätigen. Dies ist aber nicht passiert. Wir haben auch erst nach Einzug (April) erfahren, dass ein Baum kommen soll. Dabei können Sie nicht mal den Grenzabstand von 4m von der Strasse her und vom Nachbarsgrundstück her einhalten!

Es wäre ein ?Acer Platanoides? Sorte ?Emerald Queen?. Der wird bis 15m hoch!!!
Ich glaube der GU hat nicht alle Latten am Zaun, die Idee mit diesen Bäumen ist hirnrissig und so wie ich es gelesen habe unrechtmässig.
Ich würde die anderen Nachbarn befragen wie sie die Sache sehen, alle die keinen Baum wollen schreiben dem GU einen eingeschriebenen Brief dass sie es ausdrücklich verbieten dass auf ihrem Land ein Baum gepflanzt wird.

Wenn gegen diesen Befehl wiederhandelt wird, wird der ursprüngliche Zustand zulasten des GU's wieder hergestellt und eine Klage wegen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung in Erwägung gezogen.

 
Ich glaube der GU hat nicht alle Latten am Zaun,

dem GU einen eingeschriebenen Brief dass sie es ausdrücklich verbieten

...., wird der ursprüngliche Zustand zulasten des GU's wieder hergestellt und eine Klage wegen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung in Erwägung gezogen.
ja da würde ich dann sogar noch die Kontonummer angeben, auf die er (da GUs ja grundsätzlich nix umsonsten machen, daher wohl auch schon im Preis enthalten war...) den "Wert" der "Aktion ungewünschter Baum" überweisen könnte../emoticons/default_biggrin.png

 
ja da würde ich dann sogar noch die Kontonummer angeben, auf die er (da GUs ja grundsätzlich nix umsonsten machen, daher wohl auch schon im Preis enthalten war...) den "Wert" der "Aktion ungewünschter Baum" überweisen könnte../emoticons/default_biggrin.png
Hallo

Dies ist auch die Richtung in die ich gehen würde.

Solch ein Ahorn kostet gerne mal Fr. 1000.- im Ankauf.

Stellt doch das Geld welches nicht für euren Baum aufgewendet werden muss, der Miteigentürmergemeinschaft für eine bessere Bepflanzung der allgemeinen Fläche oder für ein teureres Spielgerät etc. zur Verfügung.

So habt ihr die Miteigentümer auf eurer Seite und der Gu ist in Erklährungsnotstand.

Turbo

 
@Ray, Pfälzer & Turbo: Man kann sich jetzt schon darüber erheitern, wie bescheuert dieser GU wohl ist.../emoticons/default_biggrin.png

...ich glaube aber nach wie vor, dass dieser GU irgend einen Grund haben MUSS sich so zu verhalten - oder glaubt Ihr wirklich er will "grundlos" Geld für Bäume opfern...?/emoticons/default_rolleyes.gif

...Wir haben allgem. Flächen in der Gesammten überbauung welche uns anteilsmässig gehören, diese sind uns aber vollkommen egal wie und was da bepflanzt wird...
...Theoretisch hätten wir einen Umgebungsplan unterzeichnen sollen womit wir die Bepflanzung eines solchen Baumes bestätigen. ...
Diese beiden Zitate von Bettina bringen mich nach wie vor in Versuchung, anzunehmen, dass da u.U. doch noch Klauseln in Verträgen vorhanden sind, welche hier nicht klar widergegeben werden... /emoticons/default_wink.png

Wenn einem die "allgem. Flächen" schon "vollkommen egal" sind, dann wäre es (sei mir bitte nicht böse, Bettina:o) ev. auch möglich, dass man sich bei Kauf und Unterschrift nicht mit allen Belangen der örtlichen Gegebenheiten und Rechte und Pflichten im Klaren war und ist...

Warten wir doch mal ab, was die weiteren Gespräche mit dem GU bringen.

Viel Glück wünsche jedenfalls Bettina, dass das alles nach Ihren Wünschen schlussendlich "über die Bühne" geht! /emoticons/default_smile.png

Grüssle

Arcuos

 
@Ray, Pfälzer & Turbo: Man kann sich jetzt schon darüber erheitern, wie bescheuert dieser GU wohl ist.../emoticons/default_biggrin.png

...ich glaube aber nach wie vor, dass dieser GU irgend einen Grund haben MUSS sich so zu verhalten

Grüssle

Arcuos
/emoticons/default_biggrin.png ja und wenn Dein Eingangssatz doch zutrifft?

Ich habe ja die beiden Zitate gelesen... aber auch, dass dies bei der Baubewilligung keine Rolle gespielt hat, also die Gemeinde dies nicht als "Ausgleichsmaßnahme"....Mehr Grün wegen Bebauung..oder so, gefordert hat. Also besteht doch öffentlich keine Verpflichtung dazu! Oder zumindest keine zwingende...

Auch hat sie keinen Umgebungsplan erhalten und somit auch keinen solchen unterzeichnet... wenn es einen solchen, verbindlichen gäbe, oder gegeben haben sollte, dann hätte er dies doch vor Baubeginn vorlegen und von alle abzeichnen lassen müssen. Zumindest im Grundsatz...

Sicher kann er auch großmütig, wegen guter Gewinne an der Überbauung, einzelnen Eigentümern eine solche Bepflanzung zugesagt haben.. (wenn es ja einige so möchten, wie zu lesen war..) und diese sogar kostenlos ausführen wollen... aber dennoch, wenn dies nicht vereinbart war, das Grundstück der Bauherrschaft gehört, er zudem auch nicht die gesetzlichen Grenzabstände zur Straße und zu den Nachbarn einhalten kann.... ja dann stimmt Dein Eingangssatz wohl doch /emoticons/default_wink.png

Kurrios ist diese Geschichte auf jeden Fall, so etwas lesen wir hier doch so gut wie nie!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Auch hat sie keinen Umgebungsplan erhalten und somit auch keinen solchen unterzeichnet... wenn es einen solchen, verbindlichen gäbe, oder gegeben haben sollte, dann hätte er dies doch vor Baubeginn vorlegen und von alle abzeichnen lassen müssen. Zumindest im Grundsatz...
Wie auch immer - auf jeden Fall war es für sie "total egal"... und wenn dann alle anderen "für" die Bäume stimmen.../emoticons/default_rolleyes.gif So oder so, irgendwelche Verträge und damit verbundene Pflichten und Rechte muss sie ja eingegangen sein, da sie ja selbst schreibt, dass für den allg. Teil eine Gemeinschaft besteht.../emoticons/default_wink.png
Kurrios ist diese Geschichte auf jeden Fall, so etwas lesen wir hier doch so gut wie nie!
Ja, DAS auf jeden Fall! Bin auch schon sehr gespannt, was nun rauskommt!/emoticons/default_biggrin.png
Grüssle

Arcuos

 
Selbst wenn da was drin stehen würde ist die Art des Baums völlig fehl am Platz, ein 15m hoher Baum bei einem Grenzabstand von 4m, da ist Ärger schon vorprogrammiert...

Ich bleibe dabei, es ist das Land des Eigentümers, es steht nichts in der Baubewilligung, also würde ich als Besitzer sofort die Polizei anrufen wenn da auf einmal irgendwelche Gärtner sich an meinem Garten zu schaffen machen.

 
Ich glaube der GU hat nicht alle Latten am Zaun, die Idee mit diesen Bäumen ist hirnrissig und so wie ich es gelesen habe unrechtmässig.

Ich würde die anderen Nachbarn befragen wie sie die Sache sehen, alle die keinen Baum wollen schreiben dem GU einen eingeschriebenen Brief dass sie es ausdrücklich verbieten dass auf ihrem Land ein Baum gepflanzt wird.

Wenn gegen diesen Befehl wiederhandelt wird, wird der ursprüngliche Zustand zulasten des GU's wieder hergestellt und eine Klage wegen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung in Erwägung gezogen.
Ich denke dass es wohl auf das rauslaufen wird und auf das was turbo geschrieben hat, dass wir das Geld der allgem. Flächen zugute lassen kommen. Uns geht es ja nicht mal ums Geld, wir wollen nur keinen Baum haben!!

Theoretisch könnten wir sogar den Baum unserer Nachbarn (gleiches Problem) vermiesen, da der Grenzabstand von 4m nicht mal eingehalten werden kann! Der Platz ist schlicht zu klein...

@Arcuos

Wir haben uns sehr mit unseren Rechten und Pflichten auseinandergesetzt! Und es war nie ein Thema einen Baum zu setzten. Wir haben auch im Baubeschrieb einen Passus "liefern und setzten der Bepflanzungen Budget 10`000.00 CHF" ... für den Einen Baum ist dies wohl nicht gedacht, da wäre der Preis definitiv übertrieben. Nach Aussage des GU`s sei das Budget für die Allgem. Flächen gedacht! (Was mich wieder in meiner Vermutung unterstützt).

Rechtlich gesehen, da ein Baubeschrieb nicht für die Gesammt überbauung gilt sonder jeweils für den Eigentümer, wäre es sogar so dass wir das Budget für eine, nach unseren Wünschen ausgeführte Begrünung, zur Verfügung hätten. Sozusagen wie ein Küchen oder Nasszellenbudget. Da wir aber keine Lust mehr haben zu streiten, verzichten wir einfach darauf. In der Hoffnung dass der Bau endlich abgeschlossen werden kann.

Kurz: Das Budget 10`000.- gilt für die allgem. Flächen, also deren Begrünung und nicht für unsere Parzelle.

Da ich vom Beruf bin (Hochbauzeichnerin) ist es für mich auch relativ einfach, Pläne zu lesen und die Verträge genau anzuschauen. Da bin ich mir sicher dass ich nicht übersehen habe oder unterzeichnet hab, was mir nicht bewusst war.

Danke euch allen für die vielen Feedbacks! Ich halte Euch sicher auf dem Laufenden und werde das Ergebnis bekannt geben :-) *bin-gespannt*

 
Wie auch immer - auf jeden Fall war es für sie "total egal"... und wenn dann alle anderen "für" die Bäume stimmen.../emoticons/default_rolleyes.gif So oder so, irgendwelche Verträge und damit verbundene Pflichten und Rechte muss sie ja eingegangen sein, da sie ja selbst schreibt, dass für den allg. Teil eine Gemeinschaft besteht.../emoticons/default_wink.png
Total egal ist mir nicht was ich unterzeichnet habe, sonder was genau für Bäume und Büsche auf den allgem. Glächen gesetzt werden. Interessieren tut mich nur was auf MEINER Parzelle passiert. /emoticons/default_wink.png

 

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