Hallo Zusammen
Die Wohnung ETW an sich, ist inzwischen +/- fertig
Die Eigentumsübertragung hat statt gefunden.
Die Umgebung (Garten), der Zugang, der Eingang, die allgemeinen Räume etc. ist noch eine grosse Baustelle.
Mit den 2 kleinen Kinder finde ich das eine Zumutung und kann daher noch nicht umziehen /emoticons/default_additional/150.gif
=> Was gilt als Bezugsbereit?
=> Haben wir Anspruch auf Entschädigung?
=> Was MUSS fertig sein, damit die ganze Überbauung als "schlüsselfertig" gilt?
Danke für die zahlreichen Hinweise
Die Wohnung ETW an sich, ist inzwischen +/- fertig
Die Eigentumsübertragung hat statt gefunden.
Die Umgebung (Garten), der Zugang, der Eingang, die allgemeinen Räume etc. ist noch eine grosse Baustelle.
Mit den 2 kleinen Kinder finde ich das eine Zumutung und kann daher noch nicht umziehen /emoticons/default_additional/150.gif
=> Was gilt als Bezugsbereit?
=> Haben wir Anspruch auf Entschädigung?
=> Was MUSS fertig sein, damit die ganze Überbauung als "schlüsselfertig" gilt?
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