In dieser Form hast du natürlich recht: Die PK-Summe darf nicht für einen reinen Landkauf verwendet werden. Das stimmt. Aber die Summe kann für ein Bauprojekt verwendet werden.@winner 60:Ich wiedersprech Dir ungern Martin. Aber wie schon weiter oben von anderen erwähnt kannst Du die PK nicht für einen reinen Landkauf verwenden. Bekanntlich sieht ja das Gesetz einzig den Bezug/die Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum vor. Ein reiner Landkauf erfüllt nun mal diese Bedigungen schlicht nicht.
Unter dem Strich kann man dann ja streiten, mit welchem Franken welche Kosten nun genau was bezahlt wird.
Keine PK wird Geld freigeben, die "nur" für einen reinen Landkauf verwendet werden: Das ist schon so.
Martin
P.S. Bei uns lag - für den Bezug der PK - der unterschriebene GU-Vertrag vor: ansonsten hätte es das Geld nicht gegeben.