Hallo zusammen
Wir haben folgendes Problem:
Unser Grundstück liegt im Vergleich zu dem des Nachbarn an der Grenze zwischen 1m - 2m tiefer (von der Strasse nach hinten wird die Böschung immer grösser).
Der Nachbar hat ca. 1 Jahr vor uns gebaut, die Böschung wurde dann einfach mal so ungefähr erstellt und dann so belassen, weil
wir dann mit dem Bauen angefangen haben.
Nun ist bei uns der Gartenbauer am Planieren und hat natürlich festgestellt, das nachdem er unser Grundstück geebnet hat, die Böschung des
Nachbarns teilweise auf unser Grundstück hineinragt, und er, damit auf unser Niveau bezogen wieder eine saubere Böschung entsteht, eigentlich beim Nachbarn noch mehr Land entfernen müsste, damit die Böschung wieder nur beim Nachbarn ist und einen akzeptablen Winkel aufweist. In unseren Bauplänen steht 2:3, in der Tat ist diese aber steiler.
Für die Böschung ist der Nachbar verantwortlich, das heisst, die sollte auf seinem Grundstück sein, das ist auch auf unseren Bauplänen so eingezeichnet. Wir haben unser Land eigentlich eben bis zur Grenze zu Ihm. Das gewachsene Terrain zur Böschung war teilweise tiefer, teilweise höher, als es jetzt nach dem Planieren ist. Darum stand beim Erstellen seiner Böschung noch nicht fest, wie es schlussendlich genau wird. D.h. ich habe ihm eigentlich unsere Baupläne ausgehändigt, nachdem seine Böschung zwar erstellt wurde, aber sein Garten noch nicht fertig war.
Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen, wenn zB. eine Stützmauer gemacht werden müsste, wenn der Nachbar nicht noch mehr Land verlieren will ?
Auf was bezieht sich die Grundstückgrenze, d.h. bei einer Böschung verschiebt sich die Böschung ja, wenn wir (mit dem tieferen Niveau zum Nachbarn) zB. auf an einer Stelle aufschütten und an der anderen Stelle abtragen mussten.
Ich hoffe man versteht, was gemeint ist.
Danke für die Infos
Wir haben folgendes Problem:
Unser Grundstück liegt im Vergleich zu dem des Nachbarn an der Grenze zwischen 1m - 2m tiefer (von der Strasse nach hinten wird die Böschung immer grösser).
Der Nachbar hat ca. 1 Jahr vor uns gebaut, die Böschung wurde dann einfach mal so ungefähr erstellt und dann so belassen, weil
wir dann mit dem Bauen angefangen haben.
Nun ist bei uns der Gartenbauer am Planieren und hat natürlich festgestellt, das nachdem er unser Grundstück geebnet hat, die Böschung des
Nachbarns teilweise auf unser Grundstück hineinragt, und er, damit auf unser Niveau bezogen wieder eine saubere Böschung entsteht, eigentlich beim Nachbarn noch mehr Land entfernen müsste, damit die Böschung wieder nur beim Nachbarn ist und einen akzeptablen Winkel aufweist. In unseren Bauplänen steht 2:3, in der Tat ist diese aber steiler.
Für die Böschung ist der Nachbar verantwortlich, das heisst, die sollte auf seinem Grundstück sein, das ist auch auf unseren Bauplänen so eingezeichnet. Wir haben unser Land eigentlich eben bis zur Grenze zu Ihm. Das gewachsene Terrain zur Böschung war teilweise tiefer, teilweise höher, als es jetzt nach dem Planieren ist. Darum stand beim Erstellen seiner Böschung noch nicht fest, wie es schlussendlich genau wird. D.h. ich habe ihm eigentlich unsere Baupläne ausgehändigt, nachdem seine Böschung zwar erstellt wurde, aber sein Garten noch nicht fertig war.
Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen, wenn zB. eine Stützmauer gemacht werden müsste, wenn der Nachbar nicht noch mehr Land verlieren will ?
Auf was bezieht sich die Grundstückgrenze, d.h. bei einer Böschung verschiebt sich die Böschung ja, wenn wir (mit dem tieferen Niveau zum Nachbarn) zB. auf an einer Stelle aufschütten und an der anderen Stelle abtragen mussten.
Ich hoffe man versteht, was gemeint ist.
Danke für die Infos