Böschung beim Nachbar, wer muss bezahlen ?

Tinu76

Mitglied
13. Dez. 2009
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Hallo zusammen

Wir haben folgendes Problem:

Unser Grundstück liegt im Vergleich zu dem des Nachbarn an der Grenze zwischen 1m - 2m tiefer (von der Strasse nach hinten wird die Böschung immer grösser).

Der Nachbar hat ca. 1 Jahr vor uns gebaut, die Böschung wurde dann einfach mal so ungefähr erstellt und dann so belassen, weil

wir dann mit dem Bauen angefangen haben.

Nun ist bei uns der Gartenbauer am Planieren und hat natürlich festgestellt, das nachdem er unser Grundstück geebnet hat, die Böschung des

Nachbarns teilweise auf unser Grundstück hineinragt, und er, damit auf unser Niveau bezogen wieder eine saubere Böschung entsteht, eigentlich beim Nachbarn noch mehr Land entfernen müsste, damit die Böschung wieder nur beim Nachbarn ist und einen akzeptablen Winkel aufweist. In unseren Bauplänen steht 2:3, in der Tat ist diese aber steiler.

Für die Böschung ist der Nachbar verantwortlich, das heisst, die sollte auf seinem Grundstück sein, das ist auch auf unseren Bauplänen so eingezeichnet. Wir haben unser Land eigentlich eben bis zur Grenze zu Ihm. Das gewachsene Terrain zur Böschung war teilweise tiefer, teilweise höher, als es jetzt nach dem Planieren ist. Darum stand beim Erstellen seiner Böschung noch nicht fest, wie es schlussendlich genau wird. D.h. ich habe ihm eigentlich unsere Baupläne ausgehändigt, nachdem seine Böschung zwar erstellt wurde, aber sein Garten noch nicht fertig war.

Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen, wenn zB. eine Stützmauer gemacht werden müsste, wenn der Nachbar nicht noch mehr Land verlieren will ?

Auf was bezieht sich die Grundstückgrenze, d.h. bei einer Böschung verschiebt sich die Böschung ja, wenn wir (mit dem tieferen Niveau zum Nachbarn) zB. auf an einer Stelle aufschütten und an der anderen Stelle abtragen mussten.

Ich hoffe man versteht, was gemeint ist.

Danke für die Infos

 
Fragt auf der Bauverwaltung. Vor Baubeginn muss das sog. gewachsene Terrain in der höhe vermessen werden. Viele Bestimmungen des Baureglementes beziehen sich auf diese Höhe (gewachsenes Terrain).

Auch die Frage, wer muss eine Mauer bezahlen, hängt schlussendlich von dieser Frage ab. Wenn du auf deinem Grundstück tiefer gräbst, als das ursprüngliche Terrain (Gemessen an der Grundstückgrenze), dann musst Du eine Mauer erstellen, damit der Boden vom Nachbarn nicht abrutscht.

Wenn dein Nachbar abgräbt oder aufschüttet (tierfer oder höher als das gewachsene Terrain), dann muss er ein Mauer errichten (auf seinem Boden)

Wenn beide das gewachsene Terrain verletzen (höher oder tiefer) müssten theoretisch beide eine Mauer erstellen. In der Praxis erstellt man dann aber nur eine Mauer , die Kosten werden dann geteilt.

In deinem Fall würde ich die Baueingabepläne des Nachbarn studieren (sind einsehbar auf dem Bauamt) Wenn er gemäss Baueingabe aufgeschüttet hat, müsste er von deiner Grenze weg einen halben Meter abstand einhalten und dann mit einer maximalen Schräge von 3/2 m (drei meter lang - zwei Meter hoch) aufschütten. Hält er das nicht ein, muss er eine Mauer erstellen. Wie gesagt, hängt davon ab wie die Basis der Masse ist (war) und das ist eben das gewachsene Terrain. Sie Beispiele auf Skizze

 

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