Böschung, Rechtliche Frage zur Bezahlung

Kholdstare

Mitglied
12. März 2010
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Hallo zusammen

Wir haben uns im August letzten Jahres ein Einfamlilienhaus gekauft. Das Haus steht seit 2001. Zwischenzeitlich (bevor wir das Haus gekauft haben), wurden daneben noch weitere Einfamilienhäuser erstellt.

Unser Haus ist erhöht um ca 80cm. Steht als auf einem kleinen 'Hügel', der rund ums das Grundstück mit einer steilen Böschung von ca 80° abgegrenzt ist, jedenfalls so zur Nachbarsseite und zur Strasse hin.

Soviel zur Ausgangslage.

Nun kommen letzte Woche die Nachbarn zu mir, und meinen die Böschung sei zu steil, weil Erde der Böschung auf ihr Rasen fällt. Die Böschung müsse entweder durch uns abgeflacht werden, oder auf Grundstücksgrenze eine Betonwand erstellt werden, damit die Erdklumpen nicht mehr auf ihr Grundstück fallen.

Meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation hier? Wer muss das bezahlen?

Gruss, Philip

 
... schau in die Bauordnung Deiner Gemeinde (häufig im Internet auf der Gemeindeseite zu finden) nach. Wenn eure Böschung den Vorschriften entspricht, muss der Nachbar zahlen, so er was baut, wenn ihr die Vorschriften verletzt, ist es natürlich an euch zu zahlen.

 
Vorausgesetzt die Böschung entspricht den Vorschriften - dann bleibt aber immer noch das Problem dass Erde auf das Nachbargrundstück fällt. Wie das Problem durch den Grundstückeigentümer behoben wird (Netz, Beton, sinnvolle Bepflanzung) ist seine Sache aber beheben muss es der Grundstückseigentümer der den "Schaden" verursacht würde der gesunde Menschenverstand sagen.

 
Hallo

Eine so steile Böschung ist mit Sicherheit bewehrt und begrünt und sollte daher den Vorschriften entsprechen. Wenn allerdings Erdklumpen (wieviel? nur bei Regen? übertreibt der Nachbar?) auf das Nachbargrundstück fallen, dann stimmt vielleicht mit der Böschung etwas nicht. Ich würde das evtl. prüfen lassen.

Gruss von VanTor

 

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