Bruder kauft das Haus der Eltern: Was muss ich beachten?

pferdestall

Mitglied
17. Nov. 2009
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Hallo zusammen

Folgendes Szenario:

Die Grossmutter ist kürzlich verstorben und hinterlässt ein schuldenfreies Haus. Unser Vater ist Alleinerbe.

Mein Bruder will das Haus übernehmen. (Insgesamt haben meine Eltern drei Kinder.)

Ursprünglich wurde einmal gemeinsam ein Kaufpreis abgesprochen.

Die Schulden (quasi Hypothek) bei meinen Eltern sollen sollen jährlich abbezahlt und zu einem Zinssatz deutlich unter den aktuellen (schon tiefen) Marktzinsen verzinst werden.

Nun wurde der Verkaufspreis vom Vater aus steuerlichen Gründen wesentlich tiefer angesetzt. (Scheinbar auf raten eines Anwalts aus dem Bekanntenkreis.)

Ein Rechtsberater hat mir nun geraten, das Einzige was ich machen könne, sei eine Verkehrswertschätzung zum aktuellen Zeitpunkt zu verlangen (da bin ich auf den Goodwill meines Vaters angewiesen, kann ich nicht erzwingen).

Bei einem Erbgang würde dann wiederum eine Schätzung erfolgen und mit den geleisteten Zahlungen, etc. verrechnet.

Allerdings besteht die Gefahr, dass durch diese Forderung (nach einer Schätzung) etwas Unmut in der Familie entsteht. (Obschon es meiner Meinung nach die wirklich faire Lösung wäre, auch wenn ich dann unter Umständen eher schlechter fahre.)

Beim ursprünglich abgemachten Kaufpreis denke ich dass er sicher realistisch war. Es war der Verkaufspreis, den ich etwa erwartet hätte. Darin enthalten war aber bereits ein ordentliches Budget für diverse Renovationen. Damit hätte ich mich abgefunden.

D.h. der abgemachte Verkaufspreis ist inklusive verschiedener Renovationen/Umbauten. Daher müsste natürlich die Schätzung nach diesem Umbau erfolgen.

Wenn wir jetzt (bzw. nach dem Umbau = bei Übertragung) eine Verkehrswertschätzung machen lassen, denke ich würde dieser Wert eher tiefer ausfallen - ist aber reines Bauchgefühl.

Nun zu meiner Frage: Ist es besser, jetzt zu schweigen und erst bei einem späteren Erbgang einen Ausgleich der Erben zu verlangen? Oder soll ich jetzt auf die Verkehrswertschätzung drängen als Grundlage für eine spätere Erbteilung?

Oder ist es besser, das ganze nochmals anzusprechen und irgendwie eine Einigung festzuhalten?

Mich interessieren Eure Überlegungen, Erfahrungen pro/contra-Argumente. Grundsätzlich kommt es mir nicht auf Heller und Pfennig an. Aber es gab da einige Geschichten so dass ich nicht einverstanden bin, wenn meinem Bruder hier alles nachgeschmissen und zehntausende von Franken geschenkt werden.

Ich möchte daher eine für alle drei Erben faire Lösung. Und ich möchte mir die nächsten x Jahre nicht gedanken machen müssen, ob irgend jemand nun weniger bekommen hat/wird.

Liebe Grüsse

aus dem Pferdestall /emoticons/default_smile.png

 
Wenn du jetzt schweigst und die Faust im Sack machst, dann wirst du nicht gkücklich sein dabei und das Problem wird sich nicht lösen.

Ich denke da musst du klar nochmal das Gespräch suchen mit deinem Vater und allen Geschwistern - wie ist denn die Haltung des 3ten Kindes?

 
Ich nehme an der andere Bruder ist nicht wirklich informiert. Er lebt in Asien... Das wird die Sache dann beim tatsächlichen Erbgang sicher mal noch 'spannend' machen... - aber das ist ein anderes Thema.

Wenn ich den Rechtsberater richtig verstanden habe, wird auch dann der Vorbezug irgendwie berechnet, wenn jetzt keine Schätzung gemacht wird. Mir ist nur nicht so ganz klar, auf welcher Basis - und daher zu wessen Gunsten sich das dann auswirken würde. Da muss ich wohl nochmals nachfragen...

 
Deine Eltern als Familienoberhäupter sind an einem Familienstreit und an einem Streit unter ihren Kindern nicht interessiert. Zeige ihnen, das aber genau diese Gefahr besteht, falls nicht gerecht geteilt wird, einzelne Familienmitglieder bevorteilt werden, andere sich benachteilt fühlen.

Vieleicht sind sich deine Eltern dieser Gefahr gar nicht bewusst...

Jetzt zu schweigen wäre meiner Meinung nicht das richtige...

liebs Grüessli, jomazi

 
Es gibt amtliche Schätzer, die von der Gemeinde bestellt sind und für solche Probleme (Schätzungen im Erbfall usw.) zuständig sind. Den Preis sollte man als Grundlage für spätere Forderungen verwenden.

Wird vom Amt vermutet, dass ein zu tiefer Preis abgemacht wurde, können die eine Schätzung verlangen oder vornehmen, die wird dann auch nicht besser ausfallen.

Man kann dann, wenn die Eltern pflegebedürftig werden oder der Erbfall eintritt, aufgrund der beruflichen Situation und anderer Gegebenheiten (Kinder, wer hat die Eltern gepflegt bzw. das Haus besorgt) immer noch untereinander ausmachen, wer wieviel vom Erbe bekommt.

Wenn jemand das Haus vorzeitig zu einem tiefen Wert übernimmt, so ist mindestens vertraglich verbindlich festzulegen, dass im Falle eines Verkaufes in den nächsten zwanzig Jahren oder so der Mehrerlös (nach Abzug von Eigenleistungen und Investitionen am Objekt) an alle Geschwister verteilt werden muss.

Wenn die Erbe sich uneinig sind, wird die Sache amtlich erledigt, das kommt dann deutlich teurer. Ausserdem ist es eine bewährte Grundlage für jahrzehntelange Streitigkeiten.

Privatschulden eines Kindes bei den Eltern sind vor dem Erben anzurechnen.

 
Also wenn ich nach den Tode meiner Eltern das Elternhaus übernommen hätte, dann hätte ich meine beiden Brüder zu je einem Drittel auszahlen müssen.

Nur das hätte sich für mich nicht rentiert,( Haus sanierungsbedürftig usw).

So wurde beschlossen das Haus noch zu Lebzeiten meiner Mutter zu verkaufen, denn meine Brüder haben bereits Häuser.

Der an mir verbliebenene Erbanteil wurde in einer Eigentumswohnung investiert.

 
Hallo zusammen

Vielen Dank für Eure Gedanken und Meinungen!

Das Problem ist, dass momentan jeder nur für seinen eigenen Vorteil schaut. Offen aber so tut, als wolle man eine gütliche für alle passende Lösung finden. Daher geht es mir darum, wie ich die Voraussetzungen schaffen kann, dass später einmal eine möglichst einfache "amtliche" Lösung gefunden werden kann. Zur Zeit sehe ich das als einzigen Weg...

 
Hi, ich habe zurzeit ein ähnliches Phänomen bei mir in der Familie, meine Schwester will das geerbte Haus unserer Eltern(was wir beide geerbt haben) von mri abkaufen. Das Haus wurde vor 30 Jahren das letzte mal geschätzt, daher hatte ich die Idee, das über sonen Internetdienst mal neubewerten zu lassen. Ist das sinnvoll oder kann ich die alte Schätzung einfach heranziehen? Weil wir beide auch nicht wirklich ein Interesse daran haben einen gtuachter noch zu bezahlen /emoticons/default_wink.png aber wir wollen natürlich auch nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen. Falls wer den richtigen Weg kennt um sowas zu lösen, würde ich mcih auch über einige Tipps freuen.

 
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Also einen Internetschätzdienst würde ich nicht in Anspruch nehmen.

wenn das Haus 30 Jahre nicht mehr geschätzt wurde, dann muss es doch wegen der Steuern wieder mal neu geschätzt werden

 
Die Gemeinden bestellen amtliche Schätzer, die kann man auch als Provatperson in Anspruch nehmen.

 
Hallo

Einen amtlichen Schätzer würde ich in solch einer Situation nie nehmen.

Die Banken haben Ihre Schätzexperten. Nehmt doch die Hausbank der Grossmutter oder der Eltern. Den Preis weiss ich nicht mehr so genau. Aber er bewegt sich zwischen Fr. 1800.- und 3500.- für ein normales EFH.

Damit habt Ihr ein sauberes Dokument welches bei einem späteren Erbgang den allfälligen Erbvorbezug aufzeigt.

zb. Schätzpreis = Verkaufspreis. Ob jetzt oder später bei Anrechnung des zukünftigen allfälligen Erbes.

Wenn Ihr Geschwister und die Eltern das miteinander absprecht, gibt es auch später keine Streitigkeiten.

Gruss

1811

 
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Und welche Gründe sprechen für dich dafür einem privaten Schätzer bis zu 3'500 zu zahlen wenn du es genau so gut und um einiges billiger von einem amtlichen Schätzer machen lassen kannst?

 
Hallo Enrico

Erstens glaube ich nicht, das der amtliche Schätzer so viel günstiger ist als der Bankenschätzer.

Na klar wenn der Betreibungs oder Steuerbeamte die Schätzung erledigt kann es doch günstiger werden.

Wenn es ein dipl. Immobilienschätzer macht vermutlich kaum. Aber nur dann taugt die Schätzung auch etwas.

Besonders stören an dieser Sache würde mich unabhängig von den Kosten das wieder ein Beamter die Finger im Spiel hat und dieser das Büro neben dem Steueramt hat.

Das für eine seriöse Schätzung aufgewendete Geld ist meiner Meinung nach gerechtfertigt, wenn sich alle nach dem Abschluss sagen können es ist eine gute gerechte Sache und die unguten Gefühle beseitigt sind.

Wenn dies ohne Schätzung geht auch gut.

 
Du findest also dass es eine gute und gerechte Sache ist dem Steueramt .also der Allgemeinheit - also uns aallen - Geld vor zu enthalten.

Ja mit dieser Einstellung hast du natürlich recht, die Frage ist dann nur, ob dein Verhalten viel sozialer ist als das von den Bier saufenden Sozialhifeempfänger über die du dich sicher aufregst.

 
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Hallo Enrico

Ja da habe ich gar kein Problem damit.

Schlussendlich ist jeder Franken schon mehrmals versteuert worden.

Zuerst mit dem Lohnausweis. Danach mit den Vermögenssteuer und nach der überrissenen Schätzung noch mit unverhältnismässig hohem Eigenmietwert. Ja um den geht es in der Eingangsfrage.

Aus dem selben Grund gibt es ja auch Treuhand Experten welche dir raten können wie viel Geld du im laufenden Jahr in die Vorsorge einzahlen respektive in die Liegenschaft investieren musst.

Dies mit dem Ziel, das möglichst viel vom eigenen sauer verdienten Geld für die Eigennutzung übrigbleibt und nicht vom Staat abkassiert wird.

Dem sagt man Steueroptimierung. Alles absolut legal und sauber.

Und ehrlich gesagt entscheide ich lieber selber welche gemeinnützigen Anliegen ich in welchem Umfang finanziere.

Ob mir das Asylwesen näher liegt oder die Photovoltaik Anlage auf dem Dach.

Das sind keine Schlupflöcher sondern das System auf welchem die Schweiz aufgebaut ist und welchem sie den Wohlstand und das gut abgefederte soziale System verdankt.

Noch was. Nachdem das Haus gekauft ist muss vermutlich noch renoviert werden. Neue Küche, neues Bad etc. Danach macht es Sinn den Schätzer der Gebäudeversicherung kommen zu lassen.

So ist die Steuergerechtigkeit gewahrt./emoticons/default_wink.png

1811

 
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Aber natürlich ist das ganz alleine deine Sache, nur estaunt es mich immer wieder wieviele Leute vom Staat schreiben als sei das etwas böses das einem ausbeuten möchte und nicht sehen, dass WIR der Staat sind.

Ich habe mein Haus amtlich schätzen lassen und habe keineswegs das Gefühl zu hoch eingeschätzt worden zu sein. Die Schätzung war fair und korrekt und es wird ja auch klar unterschieden zwischen Steuerwert / Versicherungswert/Zeitwert und der Eigenmietwert beruht ja auf dem tiefsten Wert,nämlich dem Steuerwert.

Und als Randbemerkung: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach welche steuerlich begünstigt ist als gemeinnütziges Anliegen zu verkaufen finde ich recht abenteuerlich.

 
Hallo Enrico

Ja wir sind der Staat. Und weshalb geht es der Schweiz so gut? Weil das Volk nicht wie Schafe hinter einem Führer her rennt sondern Eigeninitiative entwickelt und das Land so weiter bringt.

Aufgrund deiner Beiträge schätze ich, das du politisch links angesiedelt bist. Da passt diese Einstellung natürlich nicht zum kommunistischem Grundgedanken.

Zur Amtlichen Schätzung: Ich kenne Leute welche bei der amtlichen Schätzung sehr schlecht gefahren sind und rechtliche Schritte dagegen einleiten mussten.

Ich habe beides gemacht. Vor dem Kauf eine Bankschätzung. Nach dem Umbau die Schätzung der Gebäudeversicherung.

Für mich hat beides gestimmt,

Was kostet eine amtliche Schätzung eines EFH welche ohne wertvermehrende Umbauten in Auftrag gegeben wird?

Das eine Photovoltaik Anlage auch ohne Förderung selber finanziert werden kann und der Öko Strom nicht verkauft sondern selber verbraucht wird ist dir vermutlich nie in den Sinn gekommen.

1811

 
ja so kann man sich irren würde ich da nur mal sagen.

meine politische Einstellung würde ich als sozialverantwortlich SVP betrachten.

Nicht jeder der soziale Verantwortung übernimmt muss links stehen, das ist ein lange überholtes Klischee

 
In diesem Sinne.....

/emoticons/default_biggrin.png/emoticons/default_smile.png

 
Es ist sicher keine einfache Situation. Du musst jetzt handeln. Später wird es nur noch komplizierter. Probier einfach wo diplomatisch wie möglich vor zu gehen. Im Endeffekt werden alle an einer gemeinsamen Lösung interessiert sein.

 

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