Bruder kauft das Haus der Eltern: Was muss ich beachten?

In solchen Fällen raten engagierte Notare dazu, dass Geschwisterteile beglaubigt unterschreiben, dass sie vom Verkauf und vom Verkaufspreis Kenntnis haben und dem zustimmen. Und zwar, um genau den Fall einer späteren Erbstreitigkeit zu vermeiden.

Gerade in der Familie dürfen Themen rund ums Geld nicht verschwiegen werden, sonst sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert und können ganze Familien entzweien.

Sprich die Sache an, äussere deinen Wunsch nach Transparenz und haltet alles schriftlich fest.

 
ich gebe zu, ich habe nicht alle Posts durchgelesen, vielleicht also ist die Antwort schon mal gefallen. Rechtlich ist es ganz simpel. Was Deinen Eltern gehört, können sie verkaufen wem auch immer und zu welchem Preis sie das wollen. Sie müssen Dir diesbezüglich zu Lebzeiten absolut keine Rechenschaft ablegen. Wenn sie zu Lebzeiten ein Kind bevorzugen wollen, so könne sie das tun. Dieses Kind wird erst bei Ableben des Erblassers den Geschwistern gegenüber ausgleichspflichtig.

Somit bleibt Dir lediglich auf Goodwill der Eltern zu hoffen.

 

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