Hallo
Wir sind total verzweifelt, unser Baugesuch liegt gerade öffentlich auf. Und unser Nachbar in Spe hat die Bauprofile nachgemessen und festgestellt, dass die Höhe der Brüstung (Balkon rund um unser OG) 40 cm zu hoch ist bzw. über den in der Bauordnung festgelegten Maximalhöhe liegt. Was die Besonnung seines Hauses stört.
Leider waren die GPS-Daten nicht korrekt, deshalb hats auf den Plänen niemand gemerkt.
Hatte jemand ähnliche Probleme? Es stellt sich nun die Frage, ob ein normales Geländer (wo sonnendurchlässig wär) ebenfalls nicht "gesetzeskonform" wäre, falls dem so ist, würde dies heissen, dass wir wohl einen grossen Balkon hätten, diesen aber nicht betreten dürften.
Wir sind total verzweifelt, unser Baugesuch liegt gerade öffentlich auf. Und unser Nachbar in Spe hat die Bauprofile nachgemessen und festgestellt, dass die Höhe der Brüstung (Balkon rund um unser OG) 40 cm zu hoch ist bzw. über den in der Bauordnung festgelegten Maximalhöhe liegt. Was die Besonnung seines Hauses stört.
Leider waren die GPS-Daten nicht korrekt, deshalb hats auf den Plänen niemand gemerkt.
Hatte jemand ähnliche Probleme? Es stellt sich nun die Frage, ob ein normales Geländer (wo sonnendurchlässig wär) ebenfalls nicht "gesetzeskonform" wäre, falls dem so ist, würde dies heissen, dass wir wohl einen grossen Balkon hätten, diesen aber nicht betreten dürften.