Brüstung zu hoch, was nun?

Haferflöckli

Mitglied
18. Sep. 2007
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Hallo

Wir sind total verzweifelt, unser Baugesuch liegt gerade öffentlich auf. Und unser Nachbar in Spe hat die Bauprofile nachgemessen und festgestellt, dass die Höhe der Brüstung (Balkon rund um unser OG) 40 cm zu hoch ist bzw. über den in der Bauordnung festgelegten Maximalhöhe liegt. Was die Besonnung seines Hauses stört.

Leider waren die GPS-Daten nicht korrekt, deshalb hats auf den Plänen niemand gemerkt.

Hatte jemand ähnliche Probleme? Es stellt sich nun die Frage, ob ein normales Geländer (wo sonnendurchlässig wär) ebenfalls nicht "gesetzeskonform" wäre, falls dem so ist, würde dies heissen, dass wir wohl einen grossen Balkon hätten, diesen aber nicht betreten dürften.

 
Hallo

Wir sind total verzweifelt, unser Baugesuch liegt gerade öffentlich auf. Und unser Nachbar in Spe hat die Bauprofile nachgemessen und festgestellt, dass die Höhe der Brüstung (Balkon rund um unser OG) 40 cm zu hoch ist bzw. über den in der Bauordnung festgelegten Maximalhöhe liegt. Was die Besonnung seines Hauses stört.

Leider waren die GPS-Daten nicht korrekt, deshalb hats auf den Plänen niemand gemerkt.

Hatte jemand ähnliche Probleme? Es stellt sich nun die Frage, ob ein normales Geländer (wo sonnendurchlässig wär) ebenfalls nicht "gesetzeskonform" wäre, falls dem so ist, würde dies heissen, dass wir wohl einen grossen Balkon hätten, diesen aber nicht betreten dürften.
Aehnliche Probleme haben auch wir.

 
Hallo

Und wie sieht eure Lösung aus? Unser Architekt meint, wenn denn alle Stricke reissen, sollen wir mittels grossen Blumentrögen eine Abgrenzung machen, die dann halt nicht bündig mit der Maurer ist und im Winkel die max. Höhe nicht überschreitet.

Viel Glück!!

 
Wie konnte denn das passieren?

Haben die beiden Architekten von Euch nicht die Bauordnung beachtet?

Gleich welche GPS- NN-Höhen angebeben waren, muss er doch vor Ort die direkte Höhe von Gebäude zur vorhandenen Geländeoberkante beachten.

@ Haferflöckli,

die Möglichkeit mit den Blumenkübeln (als letzter Ausweg) besteht natürlich, aber aus Sicherheitsgründen wirst Du ja wohl eine "lückelose" Umwehrung im OG benötigen. Hier sollte ja keine Person oder Kind durchlaufen oder darüber klettern können.

Wenn ich Deine Beschreibung richtig verstanden habe, hast Du ein OG mit Terrasse auf der EG-Decke, das bis dahin, bis zur Außenkante des Gebäudes geplant war?

Wenn das Brüstungsmauerwerk nun entfallen muss, noch genügend Raum/Fläche verbleibt, so kann auch ein Geländer, nun aber nach hinten, also weg vom Nachbarn, versetzt werden. Den Raum davor kann man dann immer noch mit einzelnen Trögen belegen und die Restfläche ggf. mit einem ansehlichen Kiesstreifen versehen. Somit bliebe die räumliche Weite etwas mehr erhalten.

Falls Du nicht, wie Franzmoni, ein Flachdach hast, sondern ggf. ein Walmdach auf dem OG, dann käme ggf. auch eine schräge Brüstung mit Dachziegel in Frage. Da diese sich nach oben gesehen, ebenfalls nach hinten verlagert, also dem Nachbarn kein Licht weg nimmt, für Dich aber immer noch einen Sichtschutz darstellt.

Gruß vom Pfälzer

 
Entweder bei der Raumhöhe je 15 cm abzwacken (ergibt bei Keller, Erdgeschoss, 1.Stock 45 cm), oder Keller 20 cm weniger Raumhöhe und Grundplatte 20 cm tiefer legen, oder Grundplatte 40 cm tiefer legen (je Hanglage desto unproblematischer ist das Tieferlegen)

 
Danke für eure Anregungen. Noch eine Frage betr. der Raumhöhe. Im EG haben wir eine Raumhöhe von 2.45 m und im Keller von 2.40 m. Im Keller sind noch zwei Räume, welche evt. später als Zimmer genutzt werden. Wenn wir gemäss Vorschlag von Emil nun auf beiden Etagen, jeweils 20 cm wegnehmen, sind wir noch bei einer Raumhöhe von 2.20 m. Ist das zuwenig?

Die Zufahrtsstrasse befindet sich oberhalb des Hauses, d.h. wir fahren von oben zu bzw. in die Garage. Wir haben das Haus bereits um 60 cm gesenkt und müssen bereits ein Gefälle ausgleichen. Ich denke noch weiter können wir nicht runter, sonst können wir nicht mehr in die Garage reinfahren.

 
vergesst meine Idee mit den 2.20 m, hab dies grad mal gemessen und das ist definitiv zu nieder.

In der Zwischenzeit hat unser Nachbar eine neue Idee. Die Parzelle neben unserer ist noch nicht verkauft. Er möchte uns nun schmackhaft machen eine m2 dazuzukaufen und das Haus einen Meter zu versetzen, dann würd es ihn nicht mehr stören.

Wir sind eigentlich glücklich mit unserer Parzellengrösse und haben keine Lust und auch keine finanzielle Mittel um uns dies leisten zu können.

Warten noch auf den Bescheid, ob ein normales Geländer ebenfalls von gesetzeswegen nicht toleriert würde

 

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