Offerte viel zu hoch

So wie du das beschrieben hast, tendiere ich auf eine Offertstellung für ein Pauschalangebot. Jedoch ohne Gewähr, da ich das Schriftstück nicht eingesehen habe. Dass er die ein Pauschalangebot für 2.5 Arbeitstagen offeriert hat, scheint nicht unangemessen auf den ersten Blick, da die andere Offerte von der gleichen Arbeitszeit für die gleiche Arbeit ausgegangen ist. Hast du den Handwerker gefragt, wie er sich die Differenz an den Anzahl Arbeitstagen erklären könne?

Ob er Aufwand in keinster Weise gerechtfertigt ist, kann eigentlich offen gelassen werden, denn du hast ja mutmasslich ein Pauschalangebot angenommen. Dann könnte man Dir den Vorwurf eher machen, dass du Dich nicht besser informiert hast (weitere Offerte, Hinzuziehung eines Beraters, da du ja selber angibst, ein Laie zu sein). Entschuldige mich für die klaren Worte. Da ich Dich nicht persönlich kenne und auch keinen Grund dazu habe, liegt es mir fern, Dich in irgendeiner Weise zu kränken.  Zum Schluss möchte ich Dir noch ans Herz legen, vorsichtig mit den hier geäusserten Betrugsvorwürfen zu sein. Das scheint mir auch nicht gerade unproblematisch zu sein. Dazu kann ich Dir mit aller grösster Sicherheit sagen, dass der Betrugstatbestand wohl kaum erfüllt sein kann.

Du erwähnst einen Rechtsanwalt, was meint dieser nun?

ps. als Nachtrag:

Kannst du den Vertrag nicht anonymisieren und hier einstellen? Es geht ja schlussendlich um eine reine Vertragsauslegung, was sich ohne den Vertrag ziemlich schwierig zu bewerkstelligen lässt.

 
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Anbei die Offerte. Die Position 1 entfällt, da ich die Duschrinne selber besorgt habe.

Die beiden Handwerker haben sich zusammen ein Bild vor Ort gemacht und sich besprochen, wie sie die Arbeiten ausführen wollen. Da der Nassbereich eher heikel ist und sie über die Abdichtung diskutiert haben, war es für mich unmöglich, den Aufwand abzuschätzen. Darum habe ich um eine Offerte bzw. eine Kostenschätzung gebeten.

Da der Plattenleger schon immer sehr gute Arbeit geleistet hat, war er von Beginn an gesetzt. Er hat auch den besagten Sanitär organisiert. Da ich nach der Besichtigung und den Offerten keinen Grund sah, weitere Offerten einzuholen, habe ich die Aufträge erteilt.

Wie gesagt, mein Hauptpunkt ist auch weiterhin, dass es nicht sein kann, dass man für einen halben Tag Arbeit 2‘000.- bezahlen muss.

Offerte_Duschrinne.jpg

 
Danke für die Einstellung der Offerte. So wie ich das sehe musst du leider in den sauren apfel beissen und dein lehrgeld bezahlen. Du hättest dich im vorfeld besser informieren müssen. Falls dein Anwalt wirklich kompetent ist, sollte er Dir die Sachlage aber in einer Minute erklärt haben.

 
Wie hoch sind die Entsorgungsgebühren?

Wieviele Leute waren vor Ort?

Wie weit war die Anfahrt?

All diese Punkte müssen irgendwie in die Kalkulation einfliessen. Wie oben schon steht es ist ein Pauschal-Angebot bei dem ich nirgends einen geschätzten Zeitaufwand sehe. Erst recht keine Schätzung wieviele Stunden zu einem bestimmten Tarif abgerechnet werden.

Du hast das Angebot zu diesem Kurs angenommen und hast damit nun keine handhabe zu behaupten der Preis sei ungerechtfertigt - schliesslich wusstest du wie hoch der Preis ist und welche Leistung du erhälst.

Wenn du denkst nicht die vollständige Leistung erhalten zu haben, dann musst du aber auch mit dem Punkt argumentieren.

Fakt ist der Zeitaufwand, egal ob 2 Stunden oder 2 Wochen macht bei dieser Offerte absolut keinen Unterschied auf den Endpreis, der dir verrechnet werden darf.

Ausser es tauchen während der Arbeit unvorhergesehene Dinge auf - aber auch dann musst du informiert werden müssen.

 
Ich habe letzthin für eine Stunde Arbeit Fr. 1'000.00 (inkl. Material) bezahlt. Faktisch hast du ja ein Festpreisofferte angenommen. Der Fall ist klar. Es spielt absolut keine Rolle, ob er 2 Stunden oder 2 Tage gehabt hat. Immerhin wusstest du von Anfang an, dass du rund Fr. 2'000.00 bezahlen wirst.

Als ich vor einem Jahr mein ganzes Haus streichen liess, machte ich eine Pauschalofferte. Arbeitszeit rund 4 Tage ca. war vorgesehen. Schlussendlich waren es aber nur 2 Tage. Ich fragte den Maler, warum er so schnell fertig gewesen sei. Er antwortete, dass er mit 5 Personen gearbeitet hat, was ursprünglich nicht vorgesehen gewesen sei.

 
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[SIZE=10pt]1 Person, 4 Stunden Arbeit, 5 Min. Anfahrt, keine Vorarbeiten = 2'000.-[/SIZE]

[SIZE=10pt]Und ja, ich wusste, dass ich die Offerte akzeptiert habe. Jedoch halte ich es für eine absolute Frechheit 1. dies so zu offerieren und 2. dies auch so zu verrechnen.[/SIZE]

 
Ich hatte gerade ein gutes Gespräch mit dem Plattenleger. Vielleicht können wir mit ihm als Vermittler eine Lösung finden.

 
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Klar ist es nicht fair vom Handwerker, das behauptet auch niemand. Das ändert aber erst mal gar nichts an der rechtlichen Situation.

Das mit dem Vermitteln ist sicherlich ein guter Lösungsansatz. Viel Erfolg!

 
[SIZE=10pt]Danke für euren Input. Eure Sicht ist sehr wertvoll![/SIZE]

[SIZE=10pt]Zusammen mit dem Anwalt (Antwort noch ausstehend) und dem Plattenleger als Vermittler habe ich nun eine wesentlich bessere Sicht auf die Situation.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Ich werde berichten, wie es weiter geht…[/SIZE]

 
Es gibt zwei Sorten von Offerten, bei der einen werden Material und Stunden nach bestem Wissen Offeriert und einzeln ausgewiesen. Wenn es dann weniger vom einen und mehr vom anderen Braucht dann wird das so abgerechnet. Unvorhergesehenes ist da dann halt nicht drin, und kann auch zu Mehrkosten führen. Das Risiko liegt also beim Bauherrn/Auftraggeber.

Bei Pauschalofferten gibt es fixe Preise und der Auftragnehmer trägt das Risiko. Natürlich ist das hier eine grosse Abweichung. Wenn er nun aber 4 Tage gebraucht hätte dann wäre es aber immer noch gleich teuer gewesen.

 
Wir haben uns gerade auf einen Kompromiss geeinigt:

Er muss die Rinne nicht korrigieren und reduziert dafür die Rechnung auf 1'500.-

Er rechtfertigt seinen höheren Aufwand bzw. den Preis mit den Administrativarbeiten, welche anfallen und ebenfalls verrechnet werden müssen. Bei Kleinaufträgen sei dieser Betrag schnell höher als die reine Arbeitsleistung.

Für das nächste Mal suche ich einen Sanitär, welcher gleich arbeitet wie der Plattenleger...

Nochmals danke für eure Unterstützung!

 
Ich kenne das aus dem Bereich in dem ich tätig bin, der Informatik. Wenn ich eine Offerte mache, nach Aufwand, ca. x Stunden à Y CHF, dann wollen fast alle eine Offerte mit einem Fixpreis. Den meisten kommt das viel teurer. Wenn wir nicht genau absehen können, wieviel Aufwand es gibt, wird dann gleich mal ein anständiger Risiko-Aufschlag hinzugerechnet.

 
Die Offerte war nur als Kostenvoranschlag für mich gedacht.

Dass das so enden würde, hätte ich nicht gedacht...

 
Die Offerte war nur als Kostenvoranschlag für mich gedacht.

Dass das so enden würde, hätte ich nicht gedacht...
Wenn man einen Kostenvoranschlag will, sollte man das auch sagen. Der andere ist aber ebensowenig an den Preis gebunden wie man selber.  Eine Offferte ist ein verbindliches Angebot.

Mit der Annahme wird daraus ein Werkvertrag, d.h. der Unternehmer verpflichtet sich, zum festgesetzten Preis zu erstellen und der Abnehmer verpflichtet sich, den festgesetzten Preis zu bezahlen.

Deshalb ist es wichtig, mehrere Offerten einzuholen und die zu erbringende Leistung genau zu beschreiben.

Lies mal OR Art. 373, dort speziell Absatz 3.

Was Dein Anwalt meint, ist nicht wichtig: er wird von Dir dafür bezahlt, Deine Meinung zu haben und kann ja mal probieren, ob der andere sich ins Bockshorn jagen lässt.

 
Am besten immer eine detailierte offerte mit dem stundenansatz verlangen

Vielfach offeriert man so damit eine gegenofferte erschwert wird

Jedoch sollte die offerte für beide seiten fair sein

 
Ich bin nicht eurer Meinung.  Es steht kein Wort von pauschal. Es kann beides gemeint sein, denn auch der handwerker hat es nicht präzise ausgewiesen. Die kleineren Handwerker fordern teils völlig abstruse unhaltbare Dinge bzw. kennen sich weder mit Rechnungsstellung noch korrekten Offerten aus. Da habe ich jetzt dann bald alles erlebt. Vor Gericht waeren die Chancen m. M. intakt, lohnt sich aber wegen der geringen Summe nicht. 

Aber ja Stundenansatz und Anzahl Stunden ist immer ein must. Ich verlange immer Offerte mit Kostendach oder mache einen Pauschalpreis dann stehts dann aber auch so drin und ausgewiesenem Stundenansatz, passe auch auf ob die -Garantien drin sind.

Wegen dem Rechtsanwalt: Es gibt solche und solche, einige kennen sich auch schlichtwegs nicht wirklich aus. Man muss für jeden speziellen Bereich den entsprechenden Spezialisten hohlen.

 

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