So wie du das beschrieben hast, tendiere ich auf eine Offertstellung für ein Pauschalangebot. Jedoch ohne Gewähr, da ich das Schriftstück nicht eingesehen habe. Dass er die ein Pauschalangebot für 2.5 Arbeitstagen offeriert hat, scheint nicht unangemessen auf den ersten Blick, da die andere Offerte von der gleichen Arbeitszeit für die gleiche Arbeit ausgegangen ist. Hast du den Handwerker gefragt, wie er sich die Differenz an den Anzahl Arbeitstagen erklären könne?
Ob er Aufwand in keinster Weise gerechtfertigt ist, kann eigentlich offen gelassen werden, denn du hast ja mutmasslich ein Pauschalangebot angenommen. Dann könnte man Dir den Vorwurf eher machen, dass du Dich nicht besser informiert hast (weitere Offerte, Hinzuziehung eines Beraters, da du ja selber angibst, ein Laie zu sein). Entschuldige mich für die klaren Worte. Da ich Dich nicht persönlich kenne und auch keinen Grund dazu habe, liegt es mir fern, Dich in irgendeiner Weise zu kränken. Zum Schluss möchte ich Dir noch ans Herz legen, vorsichtig mit den hier geäusserten Betrugsvorwürfen zu sein. Das scheint mir auch nicht gerade unproblematisch zu sein. Dazu kann ich Dir mit aller grösster Sicherheit sagen, dass der Betrugstatbestand wohl kaum erfüllt sein kann.
Du erwähnst einen Rechtsanwalt, was meint dieser nun?
ps. als Nachtrag:
Kannst du den Vertrag nicht anonymisieren und hier einstellen? Es geht ja schlussendlich um eine reine Vertragsauslegung, was sich ohne den Vertrag ziemlich schwierig zu bewerkstelligen lässt.
Ob er Aufwand in keinster Weise gerechtfertigt ist, kann eigentlich offen gelassen werden, denn du hast ja mutmasslich ein Pauschalangebot angenommen. Dann könnte man Dir den Vorwurf eher machen, dass du Dich nicht besser informiert hast (weitere Offerte, Hinzuziehung eines Beraters, da du ja selber angibst, ein Laie zu sein). Entschuldige mich für die klaren Worte. Da ich Dich nicht persönlich kenne und auch keinen Grund dazu habe, liegt es mir fern, Dich in irgendeiner Weise zu kränken. Zum Schluss möchte ich Dir noch ans Herz legen, vorsichtig mit den hier geäusserten Betrugsvorwürfen zu sein. Das scheint mir auch nicht gerade unproblematisch zu sein. Dazu kann ich Dir mit aller grösster Sicherheit sagen, dass der Betrugstatbestand wohl kaum erfüllt sein kann.
Du erwähnst einen Rechtsanwalt, was meint dieser nun?
ps. als Nachtrag:
Kannst du den Vertrag nicht anonymisieren und hier einstellen? Es geht ja schlussendlich um eine reine Vertragsauslegung, was sich ohne den Vertrag ziemlich schwierig zu bewerkstelligen lässt.
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