Cablecom Verteilerkasten auf Grundstück

somy

Mitglied
17. Mai 2011
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Hallo zusammen,

Wir haben im April das Haus meiner (verstorbenen) Grosseltern gekauft. Auf dem Grundstück steht ein Verteilkasten der Cablecom. Dieser ist weder im Grundbuch eingetragten noch ist irgendeine Vereinbarung vorhanden. Mich würde interessieren, wie es hier rechtlich aussieht. Darf die Cablecom das einfach so, oder müssen sie uns dafür entschädigen? Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Danke für euer Feedback

Gruss Somy

 
Hallo Somy

genau das gleiche haben wir. und wir haben mittels eingeschriebenem Brief verlangt, dass dieser Kasten ohne Kostenfolge für uns entfernt wird. Nach telefonischer Rücksprache wurde uns gesagt, dass man dies in die Wege leite. Die Bauabteilung und ein Subunternehmer würde sich melden. Dies kostet immenses Geld für cablecom. Ansonsten kann man ja versuchen, einen Deal auszuhandeln?

Gruss

 
Von mir aus kann der Kasten auch stehen bleiben. Jedoch will ich eine anständige Entschädigung. Schliesslich verdient die Cablecom so indirekt auch auf meine Kosten Geld damit... Bloss ist die Frage, was ist eine "angemessene" Entschädigung. Bzw. was ist so üblich...

 
da kann ich Dir leider keine Antwort geben. Wenn man bedenkt, dass ein solcher Kasten zu verschieben mehrere Zehntausend Franken kosten kann, liegt da wohl schon etwas drin seitens von Cablecom, finde ich! Ein paar Jahre kostenloses Digitalfernsehen ?

 

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