Carport -> Schneelast & Baugenehmigung?

Alibre

New member
15. Jan. 2020
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Hallo zusammen,

Wir möchten einen Carportbausatz (als Kleinbaute) selber aufbauen.

Nun die Frage(n) zur Schneelast:
Besteht die Bauverwaltung auf eine Scheelastberechnung?

Im voraus vielen Dank für einige Tipp's.

Beschti Grüess,

André

 
Besteht die Bauverwaltung auf eine Scheelastberechnung?
Hallo André ... und willkommen im Forum.

Das könntest Du ja eigentlich in einem kurzen Telefonat direkt und verbindlich abklären.... ich vermute mal, Du willst aber keine schlafenden Hunde wecken ?

Vermutlich wird dies nicht der Fall sein, der Hersteller/Lieferant und Du als Bauherr wirst selbst dafür verantwortlich sein (im Ernstfall gemacht werden).

Aber bei solchen Bausätzen gibt es in der Regel immer die entspr. Angaben darüber, für welche Schneelast die Teile ausgelegt sind. Eine entspr. Offerte/Angabe kann man der Baueingabe dann auch beilegen...bzw, falls doch erforderlich, nachreichen. Der Hersteller könnte Dir bei Bedarf natürlich auch seine Berechnung dazu (muss es ja für seine Aussage darüber geben) zusenden.

Es macht grundsätzlich auch für Dich nur Sinn einen solchen Carport zu kaufen, der die Schneelasten (+Reserve) für den Wohnort auch erreichen würde. Alles andere wäre ja blöd und ein hohes Risiko.

 
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Salü Pfälzer

Merci für Dein Feedback! Ja, Deine Vermutung trifft den Pudels Kern :)

Die Baugenehmigung habe ich bereits. Jedoch finde ich dort keinerlei Auflagen betreffend Schneelasten.

Wenn ich die Schneelastentabelle anschaue ist diese bald 20 Jahre alt.

In der Schweiz gelten auf 500 MüM. 1.2 kN/m2. Die EU-Norm will in Süddeutschland nur 0.85 kN/m2 auf der selben Höhe.

Dann ist es also grundsätzlich so, dass man bei der Bauabnahme keine Schneelastberechnung vorlegen muss.

(Falls jemand eine andere Erfahrung gemacht hat, bitte kurz ein Feedback geben.)

Beschti Grüess,

André

 
Hallo André

Ja... ab und an kann ich auch zwischen den Zeilen lesen ;)

Die Baugenehmigung habe ich bereits. Jedoch finde ich dort keinerlei Auflagen betreffend Schneelasten.
Nun ja, man setzt eben voraus, dass Du die örtlichen Vorgaben einhälst.... spez. geprüft wird das, gerade noch bei Kleinbauten, nicht.

Dann ist es also grundsätzlich so, dass man bei der Bauabnahme keine Schneelastberechnung vorlegen muss.
Davon kannst Du ausgehen....  wenn, wäre es innerhalb der Bewilligungsphase angefordert worden....  bei der Abnahme wird im Prinzip nur danach geschaut, ob die Lage, Grösse und Abmessungen mit der Baueingabe übereinstimmen.

 
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