Die 30-tägige Projektauflage ist durch. Die Gemeinde hat uns mitgeteilt, dass 2 Einwendungen durch Nachbarn eingegangen sind. Es wurde folgendes gefordert:
- Der Vorplatz der Nachbarn soll nicht befahren werden.
- Zu- und Wegfahrt der Nachbarn über die private Wegparzelle muss während Bau immer gewährleistet werden.
- Zustandsaufnahme der Privatstrasse
- Lage der Abluftöffenungen der Komfortlüftung bezüglich Lärmemissionen
Positiv ist, dass es keine schwerwiegenden Punkte sind. Grundsätzlich ist das, gekommen, was wir mit den beiden Parteien bereits besprochen hatten. Ärgerlich ist es trotzdem, dass sie Einwendungen gemacht haben. Nun haben wir 20 Tage Zeit um gegenüber der Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben. Aus meiner Sicht sind die Forderungen 1 bis 3 nicht relevant für das Baugesuchverfahren, da es reine privatrechtliche Angelegenheit sind. Der 4. Puntke sollten wir sehr einfach abhandeln können. Ich hoffe, dass dies die Gemeinde auch so sieht.
Wir wurden schon vorgewarnt, dass die Gemeinde "schwierig" sei. Das mussten wir nun auch erleben. Die Baukommission macht uns Vorgaben, dass wir unter anderem unsere Fenster anpassen und angleichen müssen. Dabei handelt es sich um die Nordfassade, die ohnehin durch die Hanglage kaum eingesehen werden kann. Im weiteren gibt es gute Gründe, wieso die Fenster so angeordnet wurden. Wir sind in keiner Schutzone oder ähnliches, bzw. sieht die BNO auch nichts spezifisches vor. Ich glaube nicht, dass es eine Grundlage für die Forderung der Gemeinde gibt.
Zudem müssen wir für die Umgebung einen detaillierteren Umgebungsplan mit Höhenkoten und -Linien und eine detaillierte Pflanzenliste sowie weitere Terainschnitte einreichen.
Mal sehen, wie die Gemeinde reagieren wird. Natürlich möchten wir so rasch wie möglich mit dem Bau beginnen. Dafür benötigen wir aber zuerst die Baubewilligung.