Dringend: Darlehensvertrag mit Bank und Bestimmungen

Wuschel

Mitglied
13. Feb. 2009
5
0
0
Hallo Zusammen

Wir brauchend dringend eures Wissen betreffend Vertragsvereinbarungen/ Bestimmungen der Bank.

Vor kurzem erhielten wir den Darlehensvertrag unserer Bank. Als erstes fiel uns auf, dass die Bank eine Möglichkeit offenhielt, dass sie quasi unser Darlehensvertrag weiterverkaufen könnte. (was in Amerika passierte) Nun konnten wir dies rausstreichen!!!

Nun, worauf muss man schauen, welche Punkte sind noch zu beachten? Was kann man allenfalls noch ändern?

Z.b. wie ist es bei dem Satz:

..kommt der Schuldner in Verzug, kann die Bank ebenfalls nach ihrer freien Wahl die Pfänder, auch wenn ihre Forderungn noch nicht fällig ist, ohne Rücksicht auf die im Bundesgesetz über SchKG ... freihändig verwerten oder Betreibung...Die Bank ist bei der privaten oder amtlichen Pfandverwertung zum Selbsteintritt berechtigt.

Vielen Dank für eure Antworten, Erfahrungen und Berichten.

Wuschel

 
...das mit der Schulverschreibung ist wohl nicht so kritisch für dich als Darlehensnehmer... aber wenns draussen ist auch OK. Die anderen Formulierungen sind wahrscheinlich von der Rechtsabteilung der Bank formuliert. Die lassen sich so einfach nicht ändern da ansonsten ja die Rechtsabteilung jeden Vertragstext wieder kontrollieren müsste. Zudem, um den Text zu verstehen müsste man eh Rechtwissenschaften studiert haben. Was solls wenn die Konditionen stimmen?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn die Bank in den Bedingungen Bundesgesetz ausser Kraft setzt, wäre ich hellhörig, weil die Gesetzgebung in der Schweiz eher kapital- als kleineigentümerfreundlich ist, und weil dies sicher zum Vorteil der Bank ist.

Ich würde mal konsumentenfreundliche Literatur zum Thema suchen, wo anhand von Beispielen erklärt wird, was es alles für Klauseln gibt und was diese Klauseln für den Schuldner bedeuten können. Gibts ja auch für Versicherungen (was braucht man, worauf muss man achten ...)

Vielleicht kann eine Konsumentenberatungsstelle weiterhelfen.

Und, wenn Du fündig wirst, das dürfte hier im Forum von Interesse sein!

Generell funktioniert das Bankenwesen nach dem Motto "Wer hat, dem wird gegeben", d.h. es ist weise, ein vernünftiges Verhältnis zwischen Einkommen und Zinsbelastung zu haben, sonst schläft man nicht mehr gut - und was hat man dann von seiner Traumvilla?

 
Hallo Emil17

Ich bin bisher immer davon ausgegangen dass man als "normaler" bei den Banken (und auch Versicherungen) genau die Standardverträge mit Standardtexten bekommt, da diese von den Rechtsabteilungen ausgearbeitet wurden. Anpassungen bzw. Spielraum für den Berater/Sachbearbeiter gibt es bei Konditionen, aber nicht bei den Vertragstexten, da im heutigen Zeitalter der tausendfachen Absicherungen ja ein auch nur um ein Komma angepasster Vertragstext wieder durch die Rechtsabteilung gehen müsste.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

 
das dachte ich auch immer, aber der erste Beitrag zeigt ja, dass es auch anders geht. D.h. man verhandelt, und der Sachbearbeiter muss die Modifikation dann durch die Rechtsabteilung genehmigen lassen.

Es gibt Dinge, wo man nichts machen kann (z.B. Grundpfand in einem hinteren Rang und schlechte Bonität), aber vieles dürfte auch hier dem Verhandlungsgeschick unterliegen.

Es kommt sicher auch aufs Auftreten an. Wenn man als graue Maus hingeht, die dankbar ist, dass finanziert wird, sind die Konditionen sicher schlechter, als wenn man sicher auftritt, durchblicken lässt, dass man auch etwas von der Sache versteht, und auch mal sagt, man verschwende seine Zeit nicht, um mit jemandem zu verhandeln, der nicht einmal entscheiden dürfe.

Wenn man unwissend und gutgläubig ist, wird man *überall* über den Tisch gezogen!

Kein Banker hier?

 

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew