Dringend - Frage Zu Wegrecht

floerli

Mitglied
11. Sep. 2007
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Hallo Zusammen

Wir möchten bauen und sind nun daran ein Projekt zu erstellen und den Kaufvertrag für das Land zu unterzeichnen (Entwurf haben wir aber noch nicht). Es ist von einer Firma Projektiert worden die auch das Land vermittelt haben.

Nun ist es so, dass die jetzige Parzelle durch 2 geteilt wird und neu Parzelliert wird. Da wir an der Strasse unser Haus haben, benötigt das Haus hinter uns ein Wegrecht durch unser Grundstück um eine Zufahrt zur Strasse zu haben. Soweit ist dies logisch.

Nun sollen wir aber für dieses Wegrecht, unser Grundstück dass wir bezahlen, und nicht wenig, KEINE Entschädigung dafür erhalten? Kann das sein, stimmt das? Wir können es weder nutzen noch irgendwie wählen, wie diese Strasse gebaut wird, da der Wegrechtinhaber dies bestimmen kann, also unser Nachbar.

Kann mir da jemand ein Tipp geben wie dies wirklich abläuft? Muss er mir da nicht eine Entschädigung zahlen? Wenn ich das Haus einmal verkaufen möchte, zahlt doch nie jemand den vollen Preis für dieses Stück Land mit Wegrecht!

Danke für rasche Antwort

 
Hat ein Grundeigentümer keinen genügenden Weg von seinem Grundstück auf eine öffentliche Strasse, so kann er beanspruchen, dass ihm die Nachbarn gegen volle Entschädigung einen Notweg einräumen (Art. 694 Abs. 1 ZGB).

 
So ist es, die Entschädigung muss sich nach dem Wertverlust richten.

Im Zweifelsfall kann die Höhe der Entschädigung gerichtlich geklärt werden. Der Käufer des Nachbargrundstücks dürfte daran aber kein Interresse haben da damit sein Bauvorhaben für längere Zeit blockiert würde.

Wichtig ist natürlich dass das Wegrecht nicht bereits als Last auf dem Grundstück eingetragen ist (sonst gibt es keine Entschädigung). Vor dem Kauf müssen deshalb alle auf dem Grundstück eingetragenen Lasten überprüft werden.

 
a) so parzellieren, dass beide Teile direkten Anstoss zur Zufahrtsstrasse haben (sollte so üblich sein)

/emoticons/default_cool.png Wegparzelle ausscheiden, die beiden zu 1/2 gehoert und wo jeder Durchgang hat

Auf jeden Fall vor dem Kaufvertrag definitiv klären. Es geht ja auch noch um diverse Leitungen, die in den Boden kommen.

 
So, nun habe ich das alles beim Bauamt abgeklärt.

Das Wegrecht bzw. der Weg wird eine eigene Parzelle. 1 m2 hat mein Nachbar, den Rest wir. Daher sei keine Entschädigung möglich. Wir haben drum durch diesen Weg der uns gehört einen Profit im Bezug auf das Näherbaurecht gibt. Aber ich checke es gar nicht mehr. Werde es mir von jemandem erklären lassen Notar oder so.

 
Privatstrasse: Die Kostenverteilung für die Erstellung und den Unterhalt sollte unbedingt vorher festgelegt werden. Eventuell müsst ihr euch daran beteiligen obwohl die Strasse euch keinen Nutzen bringt.

 
Eine Privatstrasse mit Durchgangsrecht für andere bringt eigentlich nur Pflichten, da ihr diese Fläche stets frei halten müsst. Da der Nachbar Miteigentümer wird und das Durchgangsrecht zu seinen Gunsten ist, könnt Ihr ohne Ihn gar nichts machen, werdet aber immer anteilmässig zum Besitzanteil zur Kasse gebeten, wenns was kostet.

Deshalb wirklich alles (Unterhaltspflicht (wohin mit dem Schnee?), Kosten für Erstellung, Unterhalt Leitungen usw., Näherbaurechte) vorher festlegen, und verlangen, dass der Nachbar auch Haupteigentümer wird. Wieso müsst Ihr den Weg übernehmen, sprich das Land bezahlen, wenn nur der Nachbar etwas davon hat?

 

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